sorry TE aber ich sehe mich zu einer stellungnaheme veranlasst.
tommy lein wer nicht verstehen will oder kann möge sich nicht einmengen; das was du schreibst ist allgm. kaufvertrags bla bla;
ich kann dir versichern, dass das in keinen 2% der verträge "richtig" steht; ergo mal ganz klein reden;
Es reicht der schriftliche Hinweis, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
genau das reicht eben nicht: warum nicht? jetzt rein juristisch: "weil dies dazu geeignet ist einen der beiden vertragspartner einseitig zu benachteiligen, sei es durch unwissenheit oder mangelnder fachkenntnisse.......".
die entsprechende verordnung dazu wurde gesondert erlassen und in kraft gesetzt.
verstehts du ? nein, dann lies nach im ris; musst dir aber die arbeit machen entsprechende urteile dazu heraus zu suchen und dann zu lesen und dann zu verstehen !!!!!!
ich seh das völlig relaxt
und wenn dich nur meine schreibweis stört dann sei dir gesagt dass es der aufmerksamkeit dient, denn man muss sich eben etwas mit dem geschriebenen genauer auseinander setzen und nicht nur überfliegen, so wie du es bereits zu zweiten mal gemacht hast;
aber schwamm darüber: du bist sicher jurist oder anwalt! ich dagegen nur schwurbler
verzeih meine anmaßungen;