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Wie in schon in einem anderen thread: vergiss es (dazu müsste vermehrt etwas passieren bzw. ein zu würdigender Umstand eintretten im Sinne des Gesetzes, dazu unten mehr)
Rechtslage:
§ 1 Abs. 4 Produkthaftunsgesetz: Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast. Der Geschädigte trägt die Beweislast für den Schaden, die Fehlerhaftigkeit des Produktes sowie für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Fehler (haftungsbegründende Tatsachen). Die Beweislastregelung bezieht sich nur auf Ansprüche bezüglich Produkthaftungsgesetz, da bei verschuldensabhängiger Haftung nach §823 BGB andere Regelungen berücksichtigt werden. (Wikizitate erklären eben nicht wie interpretiert wird bzw. angewendet). Man muss schon verstehen was da steht bzw. wann und wie es angewendet wird.
Bedeutet also:
Bei Schadenseintritt muss der Geschädigte "lediglich" einen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Produkt herstellen, zum Zeitpunkt des Eintritt´s.....viel Glück und eine hohe Liquidität um die nötigen Gutachter zu entlohnen, btw. Zivilprozesse erfordern ein sehr hohes Maß an Eigenkapital (da Vorkasse) und sollte man hier nicht zu 100% Recht bekommen sieht man das auch nur teilweise wieder (mal abgesehen von den 500 Euro Eigenanteil) Es entfällt zwar der Beweis wann und wo der Fehler entstand aber das hilft einem nicht wirklich weiter. (dem gegenüber stellt ein defekter Ölmesssensor der zum Motorschaden führte eine nahezu leichte Übung dar in Punkto Erfolgsaussichten, da dieser Umstand sich auch eindeutig im Nachhinein beweisen lässt, ohne großen Aufwand)
Der Hersteller hingegen muss, in der Praxis, die Fehlerfreiheit seines Produktes zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung, sowie eine fehlerfreie Funktion bei Nutzung auf einen Zeitraum x nachweisen. Ist das für den Hersteller schwierig ? Nein, denn zugunsten der Hersteller zählen hier lückenlose Dokumentation, Einhaltung der Vorschriften (z.B DIN) und eine, aus der Dokumentation hervorgehende, Testphase die zeigt das dieser Fehler, selbst auf Dauer nicht abzusehen war bzw. schon gar nicht zu Unfällen hätte führen können. (Sonst könnte man pauschal jeden Hersteller rückwirkend verklagen und genau deswegen gibt es dieses Gesetz - es ist streng genommen ein Gesetz zum Schutz der Industrie, nicht des Verbrauchers)
Hersteller sorgen hier vor durch Einhaltung technischer/gestzlicher Normen sowie umfangreichen Test´s und einer Aufbewahrung des Ganzen von mind. 10 Jahren, sowie der Produktbeobachtungspflicht/Verkehrssicherungspflicht (unten mehr).
Wer jetzt glaubt KTM beschäftigt nur Fachidioten und Blindgänger bzw. lässt mal eben ein "tödliches Bike" (was ganz nebenbei den Ruin einer solchen Firma bedeuten kann, gerade weil auch auf anderen, strengeren Märkten verkauft wird) auf den Markt los....nun ja
Ich erspare mir das Ganze hier mit Fallbeispielen zu untermauern (hat wohl auch keinen Zweck), aber es sei festgehalten das dieser Ansatz der schwerste überhaupt ist und das die meisten pos. u. neg. Urteile dazu nur OLG-U sind. Es gibt ein BGH Urteil, Honda, dazu das bis heute richtungsweisend ist bzw. Anforderungen stellt (). Durch die Produktbeobachtungspflicht/Verkehrssicherungspflicht würde sich, gerade bei einer hohen Anzahl gemeldeter Fälle, und im besten Falle einiger neg. Gutachten dazu, ein Ansatz zur Nachbesserung erreichen. So geschehen BMW E46 Hinterachsausrisse über TIS geregelt, im Zuge der Verkehrssicherungspflicht.
Das Produkthaftungsgesetz wird immer wieder falsch interpretiert und hatt auch mit dem eigentlichen Anliegen (worum es den Meisten ja geht), nämlich dem Schadenersatz, nichts gemein.
P.S Denn wenn einer so abfliegt will er wohl lieber versorgt/bezahlt werden, in Zukunft, um seine körperlichen Schäden auszugleichen und seine Arbeits- bzw. Lebenseinschränkung, anstatt ein neues Moped zu bekommen. (-Abnutzung; -500 Eigenanteil und vlt. noch ein Teil der Gutachter- und Gerichtskosten = oft nicht so viel Geld am Ende wie man dachte)
P.S (2) Sicher stellt sich bereits schon jetzt die Frage ob das Bike überhaupt noch zu benutzen ist, da die Tatsache und der begründete Verdacht, Einiger, hier vorliegt und bei KTM+Händler gemeldet wurde (dann vlt. beweisbarer Zusammenhang zwischen weiterem Betrieb und Unfall..........uuuuuhhhhh). Es müsste hier bereits ein Gutachter eingeschaltet werden um sicher zu gehen und Ansprüche zu stellen, die Medaille hat (nämlich) immer zwei Seiten
Genau so ist das.....und deshalb macht KTM aus Sicht des Herstellers das einzig richtige....... gar nichts!