Neukauf -Kaufvertrag Garantie etc. Aus was achten?

  • Wie gesagt, meine 1050er ist Mitte Dezember 2015 das erste Mal zugelassen worden, Übergabe war am 30.01.2016. Garantie lief ab 30.01.2016. Andernfalls hätte ich mir die sechs Wochen Garantieverlust schon irgendwie bezahlen lassen.


    Und ja, ich vermute das wird so sein. Andernfalls könntest Du das Motorrad ja für Jahre unangemeldet auf Privatgelände nutzen und sobald ein Garantiefall eintritt, schnell anmelden. Auch nicht Sinn der Sache.


    :denk: Wieso ist die Garantie nach paar Wochen schon futsch?
    Mit Euro 4 kann das ja nicht zusammen hängen, da erst ab 01.01.2017 dies für ALLE Motorräder bei Erstzulassung gilt; 2016 galt noch der Bestandsschutz.

  • Fast, die lief ab dem Tag der Übergabe. Also ab 30.01.2016.
    Kann man aber auch so lesen, das sie ablief. :denk:


    Notiz an mich: nächstes Mal klarer schreiben :grins:


    Das mit den sechs Wochen war so gemeint, das die Garantie sinnlos angefangen hätte, als das Motorrad noch beim Händler stand und er nicht in der Lage war, es auszuliefern. Aber das ist eine andere Geschichte und steht hier auch irgendwo.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!