Verkauf mit EVO Mapping, offenenm Luftfilterdeckel und Powerpartsauspuff ohne KAT

  • Hallo! Da ich kaum Zeit dafür finde zu fahren und die KTM so nicht artgerecht gehalten wird ;-) habe ich mich dazu entschlossen meine 2013er 690 SMC-R zu verkaufen (5000km gelaufen).
    Da oben genannte Umbauten vorhanden sind mache ich mir Gedanken was ich zu beachten habe um nicht haftbar gemacht werden zu können. Würdet ihr in den Kaufvertrag reinschreiben das die KTM so verkauft wird und NICHT StvZO konform ist? Wie siehts mit der Probefahrtvereinbarung aus? Ich tendiere dazu es in den Kaufvertrag reinzuschreiben aber aus der Probefahrtvereinbarung rauszulassen damit ich im Fall der Fälle keine Probleme mit meiner Versicherung bekomme.
    Freu mich auf eure Meinungen.
    Gruß in die Runde!

  • Hallo, fährst eine nicht StvZO konforme KTM im Straßenverkehr und machst dir dann darüber gedanken? :applaus::winke:
    Rein schreiben solltest du das die Betriebserlaubniss erloschen ist, wenn du es genau nimmst.
    Probefahrtvereinbahrung :lautlach: Wenn wass passiert sind beide zu 50/50 Schuld.
    aber Schreib einfach alles in den Kaufvertrag rein was du für Richtig hälst, dann bist du immer etwas mehr abgesichert.


    P.s.: 90% der Kaufverträge sind eh nicht Gütig vor Gericht da sie Fehlerhaft ausgefüllt sind. Es reicht schon ein falscher Buchstabe im Namen.. bei nem guten Anwalt.


    Also wenn du dir Sorgen machst umb Haftbar gemacht zu werden (ist ja in Ordnung), dann Lass dir ein Vertrag von einem Anwalt oder Notar schreiben.
    mfg

  • Im ADAC kaufvertrag musst du angeben,ob dein Fahrzeug im derzeitigen zustand eine strassenzulassung hat.Deswegen musst du das angeben, dass du sie modifiziert hast.Sowieso merkt der käufer nach dem kauf ,dass sie modifiziert ist und kann dann den kauf rückgängig machen.Also alles reinschreiben was gemacht wurde und zusätzlich: probefahrt auf eigene gefahr!! :ja:

  • plail15, mag ja sein das das im ADAC kaufvertrag so steht. Persöhnlich sollte man sowieso ehrlich sein beim Verkaufen dann hat man auch "nie" probleme.
    Aber wenn der Käufer es zu hause merkt nd den kauf rückgängig machen will. hat er keine schance. Er steht in der beweißflicht das er es ja so gekauft hat.
    beim privat kauf hast du nie Rückgage recht.
    Selbst zu beweisen das jemand etwas mit vorsatz auf sicherheit verschwiegen hat ist schwer zu beweißen, kaufvertrag hin oder her.

  • Hallo Monsterkirby..da hab ich andere Erfahrung :ja: Kaufte vor 3 Jahren einen Golf 6 2,0tdi ,im Kaufvertrag stand " unfallfrei" von PRIVAT,1.Hand....Nach 3 Tagen kam das Auto auf die Hebebühne und dann konnte man sehen dass Auto schon mal einen Unfall hatte.Und jetzt kommts: wenn das Auto oder Motorrad aus 1.Hand ist, so mein Rechtsanwalt ,hast du 0 Chance als Verkäufer.Du kannst dich nicht rausreden,dass vielleicht ein Vorbesitzer etwas verändert hat,aber auch sonst hast du in den ersten 2 Wochen sehr gute Chancen auf Rückabwicklung.Genauso ,wenn nicht sogar schlimmer sehe ich das im vorliegenden Fall,weil ich mit dem Motorrad eigentlich überhaupt nicht fahren darf. :sensationell: . mit dem Unfallwagen konnte ich wenigstens fahren.Ich bekam auch sofort das Geld zurück und der Verkäufer holte das Auto wieder ab.Es handelt sich in diesem Fall um arglistige Täuschung.Must mal bischen goooogeln
    :Daumen hoch:

  • Bitte vermischt hier nicht Äpfel mit Birnen , und Halbwissen bringt den Threadersteller auch nicht weiter.


    Was hat ein Unfallfahrzeug aus ERSTER Hand mit diversen Umbauten zu tun,welche vielleicht nicht STVO konform sind.
    Diese Umbauten könnte auch der KÄUFER am Tag des Kaufs verbaut haben, und fährt damit herum, wird am 3.ten Tag aufgehalten von der Polizei und so weiter.


    Da kann jeder Verkäufer mit Leichtigkeit behaupten, dass diese Umbauten NICHT von ihm sind.


    Geht wohl nur schwer bei einem Unfallauto


    Ich habe bis jetzt noch jedes Moped umgebaut, und wahrscheinlich war keines davon STVO-konform.
    Habe aber IMMER jeden Käufer darauf hingewiesen.
    Und wenn der dann damit so herumfährt ist das sein Problem.
    Da kann jeder Rechtsanwalt ein Häckchen darunter setzen

  • Duffyhs,das du deinen Käufern immer gesagt hast ,die Mopeds sind umgebaut ,ist gut so und du wirst auch dann keine Probleme haben.Hier gehts aber darum,ob man sagen sollte, dass das Moped in diesem Zustand keine Straßenzulassung hat.
    Wenn ich von dir eine Maschine mit STVO-zulassung kaufen will ,nach ein paar Tagen stellt sich raus das der Luftfilterkasten,das Mapping(EVO1) und der Auspuff verändert wurden,dann bekomme ich von dir mein Geld zurück,das kannst mir glauben.Vor Gericht wird dir keiner deine Version glauben,ich selbst hätte vor 3 Tagen Geld und Zeit für diese Änderungen investiert und wollte jetzt das Motorrad wandeln..Haha..Das macht überhaupt keinen Sinn! Ausserdem kann ein Gutachter leicht feststellen ,ob der Auspuff erst in den letzten 3 Tagen verändert wurde oder vorher..

  • plail15, wir redeten ja auch nicht von einem Unfallauto.. wenn es zu diesem Unfall aber keinen Befund gibt, Unfallbericht ADAC oder Polizei etc gibt ist es schwer dem verkäufer es nachzuweisen. ( wir reden jetzt nicht von 1-4 Tagen).. dies aber ei ganz anderen thema hier.



    Kurze Frage, Zitat:"Ausserdem kann ein Gutachter leicht feststellen ,ob der Auspuff erst in den letzten 3 Tagen verändert wurde oder vorher.." Dann erkäre hier doch mal wie er das macht :O Den Gutachter würde ich sofort bei mir einstellen ;)


    DU glaubst garnicht was man so in der Nacht alles schafft wenn man jemanden ans Bein pissen will und das Motorrad Umabaut, weil man es doch nicht haben will....

  • Hi Mjölnir.
    Die standard Verkaufsvordrucke taugen aus meiner Sicht für dieses spezielle Fahrzeug nicht.
    Du verkauft ein Kfz dessen ABE erloschen ist, da folgendes "gestern erst" umgebaut wurde ..........etc. und ein Betrieb so nicht erlaubt ist. Keine Probefahrt und Fzg nur abgemeldet übergeben ohne Zusicherung einer Eigenschaft/Funktion.
    Das wäre aus meiner Sicht eine mögliche Vorgehensweise. Nur welchen Preis du damit erzielst?


    Ich würde den ori Lufideckel und Schalldämpfer wieder anbauen. Mapping würde ich so lassen. Die Tuningteile dann so mitgeben. Dann kann sich der Käufer die Mühle selbst wieder herrichten und du bist quasi sauber.

  • @pfail15
    du hättest keine Chance, glaub mir, aber nicht die geringste
    Das Moped gehört dir, wie gesehen und probegefahren :lol:
    meine Kaufverträge sind WASSERDICHT


    und genau das könnte der Threadersteller auch so machen, und braucht sich keinerlei Gedanken machen