GT mit 2 Zusatzscheinwerfern: 2-3x Abblend- und 2-3x Fernlicht (!)

  • Warum nicht? Ansonsten sind es eben "Nebelscheinwerfer"...... Haben zwar nicht die passende E-Nummer , aber das muss der Prüfer erstmal erkennen.....

    TÜV, DEKRA... kennen sich bestens aus, aber auch die von der blauen Truppe.

    Ich bin deshalb jahrelang mit verschiedenen Motorrädern immer mit Nebelscheinwerfern unterwegs gewesen.

    Hauptsache man wird gesehen und preiswert ist es obendrein wenn man erwischt wirst, ist mir meine Sicherheit allemal wert.

    Bei Kontrollen gab es immer nur eine mündliche Verwarnung

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
    1290 SDR SE (2016)

    Fz1 Fazer (2006)


    :Kürbis: CLICK HERE to see my beast :grins:



  • Offiziell mit 2 Spot als Begrenzungslicht und/oder Nebelscheinwerfer zulässig, wenn die Kennzeichnung vorhanden ist.


    In diesem Fall für Begrenzungslicht schalten plus Zusatzschalter für mehr Power:Daumen hoch:


    Aber ich denke er weiß es auch alleine:ja:, weil das war auch nicht die Frage

    "Lesen gefährdet die Dummheit" :grins::lol:

  • Oder einer als Fernscheinwerfer der andere als Abblendlicht. Dann dürfte einer der angebauten mit dem Abblendlicht leuchten und bei Fernlicht bleibt der eine zusätzliche als Abblendlicht an und die anderen beiden leuchten als Fernlicht. Somit dann alle drei, legal und ohne wilde Schaltereien. Wer dann noch möchte macht noch zwei Nebelscheinwerfer dazu. Wären dann fünf leuchten. Wenn du mit der Fackel dann Nachts fährst fangen die Vögel verwirrt mit dem Nestbau an.?

    P.s. Obwohl hässlich ist das schon irgendwie, da warte ich lieber bis die led retrofits genehmigt werden.....

    Is au alls was angeres...

    Super Duke GT rockt!!

  • Das 2 Abblendlicht muss auf gleicher Höhe sein, so einfach ist es nicht

    Ja symmetrisch muss es eigentlich sein, da hast du absolut recht. Auch dürfen die leuchtenden Flächen nicht weiter wie 200mm auseinander sein. Aber so wäre es nur halb falsch. Wobei ich mir sicher bin das es denjenigen die es anbauen eh egal ist ob es zulässig ist oder nicht. Habe da schon so manch langes Gesicht gesehen wenn die Beleuchtung dann doch bemängelt wird.....

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  • Aber hier im fred geht es auch nicht ob es darf oder nicht sondern um die technische Umsetzung.

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  • Aber hier im fred geht es auch nicht ob es darf oder nicht sondern um die technische Umsetzung.

    nichts ist unmöglich...:Daumen hoch:

    Wer behauptet: "170 PS für ein Motorrad braucht kein Mensch"...hat noch nie eins gefahren.:driften:

  • Da ich mit der Schaltung noch nicht ganz einig bin, werd ich erstmal temporär die Helligkeit austesten. Evtl. ist der orig. Hauptscheinwerfer irrelevant und die Lampenfehler Meldung auch? Mal sehen.
    Angeschlossen sind die Teile aktuell noch nicht.

    Nur ein paar Einbaubilder. Sieht i.wie aus, als hätte der Bock jetzt ne Lesebrille:lautlach:
    Egal.
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    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
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  • Sieht original aber doch deutlich besser aus als auf den Photoshop Bildern. Ich persönlich fänd es als Nebelscheinwerfer ideal. Wäre dann auch „rechtlich“ kein Problem. Einfaches Nichtfunktionieren reicht bei der HU nicht mehr. Wenn die Dinger dran sind und als HC gekennzeichnet sind wird so mancher Prüfer die Plakette verweigern. Da nützt auch kein versteckter Schalter oder das Abziehen eines Kabels was. Aber ansonsten könnte ich mich tatsächlich mit der Lummerlandoptik anfreunden ??

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  • Sieht original aber doch deutlich besser aus als auf den Photoshop Bildern. Ich persönlich fänd es als Nebelscheinwerfer ideal

    Leseschwäche ??? :zwinker:

    ich würde sie näher an den Hauptscheinwerfer setzen, ist aber Geschmackssache

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
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  • Nebel? Könnt ihr einfach mal beim Thema bleiben?:sehe sterne:

    Hallo Klaus,
    ja, könntest vlt. recht haben. Muss nochmal den Abstand zum Fender -bei leicht eingeschlagenem Vorderrad- prüfen. -Evtl. ist doch noch etwas mehr Luft.
    -> Man darf halt net vergessen, dass die Gabel auch bei eingeschlagenem Lenker mal tiefer eintauchen könnte -und dann könnts ungewollten Kontakt geben.
    Mal gucken, vlt. setz sie tatsächlich nochmal um. Schöner wärs ganz klar so weit wie möglich vor den Gabelrohren.

    hängend oder stehend
    unabhängig, wie sich das anderweitig diskutieren ließe, an der GT ist einzig hängend ideal zu montieren. :grins:
    Stehend lassen sich weder die inneren/seitl. Einstell-/ Befestigungsschrauben erreichen, noch ließen sie sich auch nur annähernd so dicht wie jetzt setzen.

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  • Hat hier jemand eine Leseschwäche:lautlach::knie nieder::gute besserung:


    Das sind keine Nebelscheinwerfer und werden es auch nicht werden:grins::grins:

    Hat auch keiner gesagt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich lasse die Emoji jetzt mal weg.

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  • Nebel? Könnt ihr einfach mal beim Thema bleiben?:sehe sterne:

    Da spricht man mal ein Lob aus für die gelungene Umsetzung und sagt was einem persönlich gefällt .....schwups auch nicht richtig. Aber ok....

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  • Hallo Klaus,
    ja, könntest vlt. recht haben. Muss nochmal den Abstand zum Fender -bei leicht eingeschlagenem Vorderrad- prüfen. -Evtl. ist doch noch etwas mehr Luft.
    -> Man darf halt net vergessen, dass die Gabel auch bei eingeschlagenem Lenker mal tiefer eintauchen könnte -und dann könnts ungewollten Kontakt geben.

    wieviel Platz denkst Du bleibt bis zum Scheinwerfer bei voll eingefedeter Gabel?

    Und hängt das nicht jetzt schon zu tief?


    Keine weiteren Fragen euer Ehren

    Ich trinke auf Gute Freunde

  • Aktuell sollte nix hängen bleiben. Volleinschlag bei komplettem Eintauchen (15,6cm) würde möglicherweise nicht funzen. Aber wenn das passiert haste eh andere Probleme.:Daumen runter:

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  • Ohne die 100% freigängigkeit wäre das technisch gesehen nix "für mich".

    An den Extremfall will niemand gerne denken es bleibt aber nicht aus.


    Aber ansonsten keine schlechte Idee und auch optisch geht es, der nutzen steht halt noch aus, jetzt ist es doch Dunkel, lass mal leuchten und Dreh ne Runde

    Ich trinke auf Gute Freunde