Übersetzung für mehr Drehmoment ändern?

  • Ich hatte an meiner LC4 Adventure vorne auch einen Zahn weniger.

    Der Unterschied war, das ich nun besser bei Tempo 50 in der Ortschaft den Dritten Gang behalten konnte ohne groß Kettenschlagen, weil sich der Drehzahlbereich etwas angehoben hatte. Einen besseren Durchzug hatte sie auch noch. Für mich damals eine gute Wahl und sie fuhr sich wesentlich angenehmer.

    KTM-Was sonst?! :zwinker:

  • Ist es eigentlich legal das Ritzel zu ändern?

    Bikes:

    ------------------------------------

    2001 - KTM Foxi

    2006 - Aprilia RS 50

    2008 - Aprilia RS 125

    2009 - Suzuki Bandit 600

    2017 - Kawasaki Z900

    2018 - Harley-Davidson Forty-Eight

    2019 - KTM 690 SMC-R 2019

  • Und nimmt das der TÜV einfach so ab?

    Bikes:

    ------------------------------------

    2001 - KTM Foxi

    2006 - Aprilia RS 50

    2008 - Aprilia RS 125

    2009 - Suzuki Bandit 600

    2017 - Kawasaki Z900

    2018 - Harley-Davidson Forty-Eight

    2019 - KTM 690 SMC-R 2019

  • Bei neuen Modellen wohl eher weniger.

    Gab da mal ne Regel, dass ein paar Prozent kein Problem sind, glaube 6% warens . Sonst wird einmal Komplettabnahme Geräusch und Abgas fällig, das kannst du dir als Privatmann nicht leisten.


    Ich machs einfach so und lass es drauf ankommen... Da muss der Polizist schon nen extrem schlechten Tag haben, wenn er den Ritzelschutz abschrauben will und Zähne zählt...

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Klar, das macht im Normalfall keiner, ich möchte aber 100% legal unterwegs sein, Beispiel Unfall da kommt es ja eher drauf an...

    Bikes:

    ------------------------------------

    2001 - KTM Foxi

    2006 - Aprilia RS 50

    2008 - Aprilia RS 125

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    2017 - Kawasaki Z900

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    2019 - KTM 690 SMC-R 2019

  • Beim Unfall muss auch erstmal nachgewiesen werden, dass die Modifikation da mit reingespielt haben könnte. Ist bei nem Ritzel, mMn, unwarscheinlich.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Die maximal zulässige Übersetzungsänderung ohne Emmissionsgutachten liegt bei 8%, allerdings trägt nicht jede Prüfstelle das einfach so um. Da gibts Länder- und Prüfstellenspezifisch enorme Unterschiede. Manche machen das, andere weigern sich standhaft. Am besten vorher mal den örtlichen TüV kontaktieren.


    Das fahren ohne Betriebserlaubnis wird versicherungstechnisch keine Großen Risiken bergen, aber der Strafzettel und die möglichen Sanktionen (gibts dafür Punkte?) gehen sicherlich ins Geld...

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Ist es eigentlich legal das Ritzel zu ändern?

    Es gibt da so eine Toleranzgrenze von 8% (meine ich). So lange die Veränderung der Höchstgeschwindigkeit unter 8% bleibt, ist das in Ordnung. Darüber nicht.

  • Das mit den 8% Toleranz das war mal.

    Früher konnte man es auch eintragen lassen ( wenn man den RICHTIGEN Prüfer gefunden hatte ),

    aber heute ist alles anders, leider....

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
    1290 SDR SE (2016)

    Fz1 Fazer (2006)


    :Kürbis: CLICK HERE to see my beast :grins:



  • Das mit den 8% Toleranz das war mal...

    Meine Info stützt sich hierauf:

    "

    EU Richtlinie 97/24/EG mit allen bis heute gültigen Änderungen,

    Anhang II "VORSCHRIFTEN FÜR MASSNAHMEN GEGEN DIE VERUNREINIGUNG DER LUFT DURCH KRAFTRÄDER ODER DREIRADFAHRZEUGE"

    [...]

    4. AUSDEHNUNG DER GENEHMIGUNG

    [...]

    4.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungen

    4.2.1. Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden,

    die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzung unterschieden (sic!).

    4.2.1.1. Für jede Übersetzung, die bei der Prüfung des Typs I benutzt wird, ist das Verhältnis E = (V2 - V1) / V1 zu ermitteln;

    hierbei bedeuten V1 und V2 die einer Motordrehzahl von 1 000 U/min zugeordnete Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps

    bzw. des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.

    4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E kleiner/gleich 8 % ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu genehmigen.

    [...]

    4.5. Einschränkung

    Genehmigungen, die gemäß den Abschnitten 4.1 bis 4.4 bereits ausgedehnt wurden, dürfen nicht weiter ausgedehnt werden."


    Was hat sich denn da geändert und wo kann man das nachlesen? Bitte Quelle angeben.

  • Ich bin meine LC4 Adventure über 12 Jahre so gefahren und niemals hat sich ein TÜV die Übersetzung vorn angesehen.

    Natürlich müsste man das eintragen lassen, aber das Moped wird dadurch ja nicht schneller. Es sei denn man tut ein größeres Ritzel drauf.

    Es müsste schon arg blöd kommen, das sowas kontrolliert wird.

    KTM-Was sonst?! :zwinker:

  • Ich bin meine LC4 Adventure über 12 Jahre so gefahren und niemals hat sich ein TÜV die Übersetzung vorn angesehen.

    ...

    Das ist eine ganz andere Diskussion. Das ist das Thema "Wo kein Kläger, da kein Richter."

    Hier geht es um die Frage, was (in welchen Grenzen) erlaubt ist und wo das geregelt ist.

  • Schon klar!

    Jede kleinste Veränderung bringt eine Erlöschung der Betriebserlaubnis mit sich quasi.

    Das sollte eigentlich jedem klar sein und braucht auch nicht wirklich hier diskutiert werden.

    Selbst als ich ein original PVC Schutz von KTM damals vor die Scheinwerfermaske verbaut hatte, gab es Mecker vom TÜV.

    Also wieder abgebaut, weil ich auf solche Diskussionen keinen Bock hatte und habe.


    Der Themenstarter fragte aber nach der Möglichkeit der "Drehmomentsteigerung" und nicht nach einfacher Legalität der Ritzeländerung.


    Bewegt man sich im Wettbewerb und Offroad und jenseits der StVO, spielt die Übersetzung natürlich eine ganz andere Rolle.

    KTM-Was sonst?! :zwinker:

  • Ist es eigentlich legal das Ritzel zu ändern?

    Es geht um die Beantwortung dieser Frage.

    Und sofern die obige EU-Regelung (#31) noch gültig ist, führt nämlich eine Veränderung von 1 Zahn nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis.

  • Es geht um die Beantwortung dieser Frage.

    Und sofern die obige EU-Regelung (#31) noch gültig ist, führt nämlich eine Veränderung von 1 Zahn nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis.

    Danke dafür :Daumen hoch:

    Bikes:

    ------------------------------------

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    2008 - Aprilia RS 125

    2009 - Suzuki Bandit 600

    2017 - Kawasaki Z900

    2018 - Harley-Davidson Forty-Eight

    2019 - KTM 690 SMC-R 2019

  • Es geht um die Beantwortung dieser Frage.

    Und sofern die obige EU-Regelung (#31) noch gültig ist, führt nämlich eine Veränderung von 1 Zahn nicht zur Erlöschung der Betriebserlaubnis.

    Laut dieser Quelle seit 31.12.2015 nicht mehr valide


    In der Nachfolgeregelung:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…TXT/?uri=CELEX:32013R0168

    finde ich leider auf die schnelle nichts zur Übersetzung

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

    Einmal editiert, zuletzt von Sir_Maurice ()


  • Heute ist es dann doch wie früher

    Es hat sich also nichts geändert, das Eintragen einer anderen Übersetzung, egal +- 8% muss eingetragen werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

    Anfragen an verschiedene Hersteller (Yamaha, BMW) wegen einer Freigabe wurden genau aus diesem Grund abgelehnt.

    Unter Punkt 4.2.2. steht doch nur, das man es ohne Prüfung eintragen lassen kann, wenn die Abweichung < 8% beträgt....es muss also genehmigt werden

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
    1290 SDR SE (2016)

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  • Heute ist es dann doch wie früher

    Es hat sich also nichts geändert, das Eintragen einer anderen Übersetzung, egal +- 8% muss eingetragen werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt...

    Ja und nein, weil das 3 Paar Schuhe sind. (abgesehen davon, daß die Richtlinie wohl nicht mehr gültig ist)


    1) Änderungen bis 8% Delta sind (waren) eintragungsfähig.

    2) Abnahme beim Prüfer

    3) Eintragung beim STVA (dies ist nur noch ein formaler Behördenakt)


    Irgendwo muß ja ein Unterschied sein, ob man mit einer total verbotenen Racinganlage rumfährt oder mit einem (eintragungsfähigen) Zahn mehr am Kettenrad.