Import Endtopf aus EG in der Schweiz

  • Hallo zusammen,


    Die Auspuffhersteller haben sich scheinbar darauf geeinigt, in der Schweiz Mondpreise für ihre Produkte aufzurufen: man findet kaum etwas ohne mindestens 30 % Aufschlag trotz rund 10 % niedrigerer MWSt. Bodis scheint die Preise glatt zu verdoppeln :sensationell:. Den Mist mache ich nicht mit....


    Der einzige Unterschied hier scheint das sogenannte "Beiblatt" zu sein, in dem bescheinigt wird, dass der Topf mit den schweizer Richtlinien vereinbar ist. Diese CH-Homologisierung wird wohl erwartet, ich fresse aber einen Besen, wenn das nicht die identischen Topfe mit den identischen Aufdrucken sind - sprich: EG-ABE.


    Hat jemand weitere Infos dazu? Und lassen sich die Beiblätter auch getrennt von den Töpfen beziehen?

  • Die ESD sind identisch du brauchst einfach das CH-Beiblatt mit dem Link zur CH Typisierung laut Fzg Ausweis.

    Die Fahrzeuge entsprechen übrigens 1:1 der EU-Version...

  • CH-Beiblätter kannst bei Cycle-Tech anschauen. Solltest hoffentlich die passende finden. Ob du bei Cycle-Tech dann direkt selbst das Beiblatt bestellen kannst oder das über deinen Händler laufen muss, müsstest mal abklären.

    Du fährst so langsam, dass man dich nicht blitzen muss sondern malen kann.:sensationell:
    Fahre immer schneller, als der Sensenmann fliegen kann.:wheelie:

    Wie meinst du das, langsam fahren mit dem Motorrad?:driften:

  • Bis ca 1997 unterlagen Fahrzeuge für die CH speziellen, von der EU abweichenden Vorgaben. Ich erinnere mich noch an die komplett zugeschnürten und gedrosselten Modelle mit vielleicht 40 anstelle von original 120 PS. Im 1000er Service wurden diese dann mit mehr oder weniger Aufwand entdrosselt...

  • Moin Zäme

    Ich kann aus eigener Erfahrung (LeoVince aus dem Forum hier) und einem Gespräch mit einem Prüfer der MFK in Bern (Schermenweg) folgendes Beitragen:
    Generell sind die Strassenverkehrsämter dazu angehalten, kein Beiblatt mehr zu verlangen. Dies wird aber von Kanton zu Kanton, teilweise von Prüfzentrum zu Prüfzentrum (Kt. Bern, laut Aussage des Prüfers, selbst Harley-Fahrer) unterschiedlich gehandhabt.
    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20161717/index.html gilt entsprechend auch für Anbauteile.
    Aber Vorsicht - Verzolle die Ware und lass es dir Bestätigen. Denn ein findiger Prüfer würde dich daran aufhängen!


    Wo gehst du denn Prüfen?
    Ich würde dieser MFK schlicht einmal eine schriftliche Anfrage mit den EG-Dokumenten (die meistens im Netz frei verfügbar sind) machen und auf positive Antwort hoffen. Schriftlich, weil du es dann auch dem Prüfer unter die Nase halten könntest. Und der Polizeikontrolle in jedem Kanton. Und - so habe ich es gemacht - lass Sie dir am Besten gleich eintragen. Das erspart jede Diskussion, auch beim nächsten Mal Prüfen.

    Den TCS und seine Prüfzentren muss ich hier aber klar ausklammern, da diese Prüfzentren meiner Erfahrung nach sogar strenger sind als die MFK (dafür als Mitglied billiger!).

    Bei Fragen schreib mir doch einfach eine PN.

    Gruess, Pesche

  • Unter https://asa.ch/wp-content/uplo…_d_2019/mobile/index.html sind die Anforderungen für Nachrüstauspuffe ab Seite 59 beschrieben. Diese sind nach meiner Erfahrung verbindlich. Die Verordnung 741.414 gilt nur für Fahrzeuge nicht für Teile respektive Änderungen.


    Letztendlich, stimme ich Pesche zu, am besten bei der kantonalen MFK anrufen und die vorhanden Dokumente prüfen lassen


    Gruss, Ralph

    Danke für den Link, das ist sehr nützlich.


    Allerdings lese ich hieraus eben etwas Anderes:20200408_120543.jpg


    Das heisst für mich, dass die gleichen Regeln wie für Einzelfahrzeuge gelten, also dass eine EU-Typengenehmigung reicht... oder liege ich falsch?!

  • Frage deinen Pfüfer vor Ort.

    Nur der kann dir sagen, ob die EG ABE reicht und ob er sie akzeptiert.

    Und ja, hier wird mehr für einen Auspuff verlangt. Aber wenn du auf deinen Gehaltszettel schaust und den mit dem aus deinem Herkunftsland vergleichst, wirst du fesststellen, dass da auch mehr drauf steht.

    Du kannst nicht schweizer Lohn und osteuropäische Preise haben.

    cu


    Marcus


    V2 rulz !

  • Laskywalk: das mit den Beiblättern ist ein leidiges Thema. Ist auch bei Felgen, Bremscheiben etc das gleiche. Ist mMn nur eine Geldmacherei um zu verhindern dass billiger im Ausland gekauft wird. Sogar wenn dein Akra etc original KTM Zubehör ist mit EG ABE etc brauchst du das Beiblatt (wird vom Händler ausgehändigt), also die Bescheinigung vom Schweizer Importeur dass nach EG blabla für Typ blabla alles konform ist. Sowohl auf MFK wie in Polizeikontrollen ist das nach meiner Erfahrung das erste was sie anschauen. "Ah nicht Originale Felgen? Ah und ein Sportauspuff? Bitte das Beiblatt? - Ah haben sie nicht? ok dann haben sie 14 Tage Zeit die Mängel zu beheben. Fahrzeugausweis behalte ich bis da, gibt es dann bei erfolgreicher Nachprüfung...."


    PS: Beiblätter kannst du auch kaufen...für 100-150 Franken beim Importeur...:gute besserung:

  • dass die Schweiz teuerer ist, ist kein Geheimnis. Bei den üblichen 20 bis 30 % ist ja auch alles ok, mit Mehrwertdifferenz sind das dann 30 bis 40 % - das sollte für Import und Preisniveau dicke reichen.


    Wenn ich mir aber den Bodistopf anschaue wird der in EU für rund 550 Netto verkauft. Hier werden sage und schreibe 1150 CHF verlangt. Das ist bei aktuellem Kurs ziemlich genau das doppelte - und da stösst dann mein Verständniss an harte Grenzen.


    Übrigens verkauft KTM hier den Akra zum selben Kurs wie in der EU. Es geht also doch!


    In der Akra-Währung kostet der Bodis in der EU 0.6 Akras, in der Schweiz 1.1 Akras... nur mal zum Nachdenken...

  • Diese CH-Homologisierung wird wohl erwartet, ich fresse aber einen Besen, wenn das nicht die identischen Topfe mit den identischen Aufdrucken sind - sprich: EG-ABE.

    es gibt keine "spezielle" CH Homologation. Auf dem Beiblatt stehen auch nur die Daten vom Motorrad und die Homologationsdaten vom Auspuff und der Hinweis dass die genauen Dokumente beim Importeur eingesehen werden können

  • Ich finde es recht irritierend, dass es anscheinend laut offiziellen Angaben nur die EU-ABE braucht (so lese ich obige Texte), aber man in der Praxis dennoch der Willkür von einzelnen Prüfern/Beamten ausgeliefert ist.

  • schau mal im VTS nach

    wie Kawiralph geschrieben hatte gilt dein verlinkter text für die technischen Anforderungen allgemein. Für die Anforderungen bei einer Abänderung vom Typengeprüften Originalzustand gelten mWn andere Artikel

  • odre vlt hilft hier Merkblatt 11

    Beachte v.a. Absatz 6.3

    ok... 6.3 und 6.4 beschreibt anscheinend das Beiblatt. Bei dem Ganzen geht es also nur darum, dass die EU-Typengenehmigung an einem schweizer Standort einsehbar ist. Es kann aber nach diesen Abschnitten auch der Halter selbst dafür sorgen, solange er die Typengenehmigung bei Bedarf vorlegen kann.


    Kommt man an diese Unterlagen vielleicht auch anders? Geben Hersteller Kopien heraus?


    Nun ja.. den MFK habe ich mal angeschrieben...