Hallo zusammen,
wir haben jetzt eine 2018er Duke 390 mit kurzen Kennzeichenhalter von R&G gekauft..
Heute die erste Ausfahrt..
Siehe da..- die Polizei hat den Abstand der hinteren Original-Blinker beanstandet...
Da es sich um ein Original-R&G-Teil handelt,
sollten doch beim Anbau der Original-Blinker die STVO-konformen Regeln für die Blinker-Abstände hinten eingehalten sein..
Dachten WIR...?
Laut EU ist der Abstand mit mind. 180mm zwischen den Reflektoren/Leuchtbereichen der Blinker zulässig..
Unsere Freund und Helfer haben hier tatsächliche 150 cm gemessen..
Habe das Heute nochmals zu Hause nachgeprüft und das ist defintiv so...
Nun die Frage..- warum verkauft R&G einen EU-konformen Kennzeichenhalter, welcher tatsächlich nicht die vorgegebenen Abstandsmaße einhält..
Gibts ein ABE, welche das R&G vorweisen kann?
Kennt Ihr das Problem?
Gibts passende Abstandshalter?
Danke Euch für EUER "Schwarmwissen"..
LG
Sonnycrocket