Warmer Motor erreicht keine Drehzahl / Temperatur im Maximum / Batterie leer

  • Servus,


    ich habe folgendes Problem, hoffentlich kann jemand hier Erfahrungswerte beisteuern:


    Vor einigen Monaten habe ich mir eine KTM RC 390 (BJ 2016) geholt, da ich es etwas stressiger hatte hab ich (dummerweise) auf einen Ankaufstest verzichtet. Vor dem Verkauf wurde die Batterie tiefenentladen, da man das Parklicht angelassen hatte, wurde mir zumindest gesagt. Da es auch mit längeren Ausfahrten des Öfteren nicht angesprungen ist habe ich somit die Batterie austauschen lassen, soweit so gut!


    Einige Ausfahrten später, am Weg in die Arbeit, war folgendes der Fall: Drehzahl stockte auf 3500-4000 Touren, ging immer auf 4500-5000 rauf und stürtze, sobald erreicht, wieder auf 3500-4500 herab. Sprich, auch wenn ich mehr Gas gegeben habe, beschleunigte die Maschine nicht. Mit gefühltem Standgas bin ich dann den Gang hochgegangen und konnte so noch die ein oder anderen kmh rausholen, zehn, fünfzehn Minuten später ging es wieder ganz normal. Am Rückweg dann erneut das Problem, zudem bemerkte ich das die Temperatur extrem rasant in die Höhe schoss (ob das in der Früh auch der Fall war weiß ich leider nicht). Nachdem die Temperatur über den Skalenbereich drüber ging, beschloss ich auf der Seite stehen zu bleiben und mal kurz abzuwarten, da sich das Problem, nicht wie in der Früh, einfach wegging. Daraufhin konnte ich den Motor einige Zeit nicht starten (ich nehme an Sicherheitsmechanismus bei Überhitzung).

    Vor zwei drei Wochen bin ich mit dem Bike dann zum ÖAMTC gefahren und wollte es untersuchen lassen, diese haben mir nur mitgeteilt (nach zwei Stunden), dass sie den Fehlerspeicher nicht auslesen können (falsches Gerät). Beim zurückfahren wurde mir dann erneut angezeigt, dass die Batterie wieder leer sei und das nach dem Einbau einer neuen Batterie (dazwischen waren fünf / sechs Ausfahrten a 45min und stand seit paar Wochen).


    Heute, da es geschneit hat, habe ich die KTM reinstellen wollen, zudem wollte ich der Batterie nochmal ein wenig Energie schenken und hab es rund 30 Minuten mal warm laufen lassen, dabei ist die Temperatur trotz Minusgraden echt rasant gestiegen (Ein Strich vorm Maximum) jedoch habe ich kein Kühlergeräusch bemerkt, weiß aber auch nicht ob es bereits aktiv sein sollte oder wie laut das wäre.


    Bin leider mechanisch gar nicht in dem Thema drin, daher kann ich auch gar nicht wirklich viel mehr dazu sagen. Mein erster Gedanke, Kühler funktioniert nicht, habe aber beim wegfahren vom ÖAMTC den Kühler noch gehört, maybe Wackelkontakt? Bzgl. Batterie, weiß ich auch nicht wirklich, weil kann im Zusammenhang damit stehen aber auch wegen zu langem stehen und zu wenigen Ausfahrten in der Zeit)


    Wäre über jeden Rat sehr dankbar!


    LG

  • Hallo, wenn die ein paar Wochen Stand kann die Batterie schon leer sein. Das mit der Temperatur find ich kritischer, Kühlwasserstand im Ausgleichsbehälter ist gut? Was ist mit Motoröl Füllstand auch in Ordnung?

    Ganz generell wie ist der Service Stand der Maschine? Inspektionen durchgeführt worden oder eher nicht. Wieviel Kilometer hat die gute schon gelaufen?

  • Hey,


    ja Kühlwasserstand ist im aufgestellten Zustand beim Maximum, Motoröl circa in der Mitte von Min und Max, dürfte also generell passen.


    Der Vorbesitzer war Mechanikermeister daher hat er den Service immer selber gemacht, jedoch nicht offiziell bei KTM.


    Aktuell hat die Maschine 15.000km auf dem Tacho.


    Davor ist sie aber sehr gut gelaufen, bin mit ihr auch schon einige hundert KM gefahren.


    LG

  • liest sich nach defektem regler; würde den mal checken; die defekte batt. war aufgequollen? auffällige temp. anzeige kann auch bei fehlerhafter elektonischer einheiten auftauchen;

    regler und lichtmaschine (stator wie auch rotor) prüfen (lassen) !

    kontaktiere den verkäufer mit den problemen, wenn er mechaniker is kann er helfen oder weiss was es ist; bzw. eigentlich müsste er sich der sache annehmen; auch bei privatkäufen hast gewährleistung!!!!

    gut dass es schwurbler und verschwörer gibt,

    daher sind die anderen immer auf der richtigen seite:staun: :denk: :denk:

  • liest sich nach defektem regler; würde den mal checken; die defekte batt. war aufgequollen? auffällige temp. anzeige kann auch bei fehlerhafter elektonischer einheiten auftauchen;

    regler und lichtmaschine (stator wie auch rotor) prüfen (lassen) !

    kontaktiere den verkäufer mit den problemen, wenn er mechaniker is kann er helfen oder weiss was es ist; bzw. eigentlich müsste er sich der sache annehmen; auch bei privatkäufen hast gewährleistung!!!!

    Defekter Regler bedeutet was? Bin leider Mechanisch gar nicht im Thema drin - Die Batterie war nicht aufgequollen beim Austausch.


    Kann man das selber prüfen? Bzw. in welchem Preissegment bewegt man sich da? Lichtmaschine klingt schonmal teuer.


    Liegt zeitlich aber schon etwas zurück, bereits im Juli hab ich das Motorrad gekauft. Zumal in Österreich soweit ich weiß auch Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.

  • kontaktiere den verkäufer mit den problemen, wenn er mechaniker is kann er helfen oder weiss was es ist; bzw. eigentlich müsste er sich der sache annehmen; auch bei privatkäufen hast gewährleistung!!!!


    Die Gewährleistung kann bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden.

    Sie gilt dann nur noch auf arglistig verschwiegene Mängel. Und den muss man dem Verkäufer erstmal nachweisen. Besonders nach der jetzt schon vergangenen Zeit.


    Zu deinem Problem:


    Es könnte tatsächlich etwas Elektrisches sein, oder aber auch eine Kombination mehrerer Fehler.

    Ohne entsprechende Kenntnis wird es wohl eher ein Stochern im Nebel mit dem Risiko noch was zu beschädigen (falls z.B. das mit der Temperatur stimmt).

    Es gibt z.B. auch keinen "Schutzmechanismus", der das Starten bei zu hoher Temperatur verhindert.


    Auch lädt 30 Minuten im Standgas laufen keine Batterie.

    Wenn du dabei allerdings kein Lüftergeräusch gehört hast, wäre das der erste Punkt, an dem ich suchen würde.


    In deinem Fall ist der Rat, den ich dir geben kann, entweder der Weg zum Verkäufer mit der Bitte um Hilfe, oder noch besser du suchst dir jemanden der von dem Thema Ahnung hat und dir (privat) hilft, im Idealfall lernst du dabei auch noch was über dein Motorrad.


    Ich drück dir die Daumen, dass es nicht tatsächlich eine Überhitzung war.

  • Defekter Regler bedeutet was? Bin leider Mechanisch gar nicht im Thema drin - Die Batterie war nicht aufgequollen beim Austausch.


    Kann man das selber prüfen? Bzw. in welchem Preissegment bewegt man sich da? Lichtmaschine klingt schonmal teuer.


    Liegt zeitlich aber schon etwas zurück, bereits im Juli hab ich das Motorrad gekauft. Zumal in Österreich soweit ich weiß auch Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.

    ein defekter regler bedeutet, dass entweder zuviel oder zuwenig an "strom" an die batt. geliefert wird: bei zuviel kocht die batterie auf und bei zuwenig wird sie ständig entladen bzw. der stromverbrauch wird dann direkt von der batterie genommen bis diese leer ist;


    lichtmaschine sprich stator uund oder rotor sind in der tat teuer; aber bei der überprüfung kann man schon feststellen ob und vor allem was defekt ist; wenn du glück hast, das is es nur der pickup sensor, was ich aber nicht glaube; nur glauben heißt in diesem falle nix wissen!


    und für alle die meinen hier rechtliche ratschläge zu verteilen: zuerst mal wissen und dann schreiben: nochmals für alle zum mitschreiben: jeder private verkauf beinhaltet eine gewährleistung; dauer und ausmaß bestimmen die produkte an sich; wurde aus den eu richtlinien auf nationales recht bereits vor mind. 2 jahren übertragen; es ist ein märchen wenn jemand sagt, das kann man ausschließen; kann man wenn man es dezitiert und gesondert auf den/in den unterlagen ausführt. so wie etwa: aufgrund des zustandes und der überprüfung seitens des käufers wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der/das.... defekt ist und daher keine garantie ober gewährleistungspflicht den verkäufer trifft; auch eine rückabwicklung wird hiermit ausgeschlossen;

    nur so kann man die automatische gewährleistungspflicht umgehen bzw. aufheben; nur auch dabei sind betrügerische absichten nicht inkludiert; ergo wenn jemand behauptet arglistig und betrügerisch getäuscht worden zu sein, so geht die ganze sch.. von vorne los.


    also ruf den verkäufer an und klär das mal mit ihm; sachlich höflich aber bestimmt und dann klappt das auch;

    zum thema zeitpunkt: juli heißt noch immer keine 6 monate und diese laufen bis zur schadensfeststellung; ergo bist du noch immer innerhalb dieser frist, nur du musst ihm (dem käufer) dies mitteilen (und dokumnentiere ab nun alles was du in dieser angelgenheit tust bzw. unternimmst oder unternommen hast;


    good luck.

    gut dass es schwurbler und verschwörer gibt,

    daher sind die anderen immer auf der richtigen seite:staun: :denk: :denk:

  • und für alle die meinen hier rechtliche ratschläge zu verteilen: zuerst mal wissen und dann schreiben: nochmals für alle zum mitschreiben: jeder private verkauf beinhaltet eine gewährleistung; dauer und ausmaß bestimmen die produkte an sich; wurde aus den eu richtlinien auf nationales recht bereits vor mind. 2 jahren übertragen; es ist ein märchen wenn jemand sagt, das kann man ausschließen; kann man wenn man es dezitiert und gesondert auf den/in den unterlagen ausführt. so wie etwa: aufgrund des zustandes und der überprüfung seitens des käufers wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der/das.... defekt ist und daher keine garantie ober gewährleistungspflicht den verkäufer trifft; auch eine rückabwicklung wird hiermit ausgeschlossen;

    nur so kann man die automatische gewährleistungspflicht umgehen bzw. aufheben; nur auch dabei sind betrügerische absichten nicht inkludiert; ergo wenn jemand behauptet arglistig und betrügerisch getäuscht worden zu sein, so geht die ganze sch.. von vorne los.

    Auch wenn du offenbar eine kurze Zündschnur hast, und das mit dem Ausbessern der rechtlichen Ratschläge nur auf mein Postig beziehen kannst, dann führ dir den ersten Satz, den ich darin geschrieben habe, nochmal ganz genau zu Gemüte.

    Damit du nicht so weit scrollen musst, wiederhole ich ihn dir gerne:


    Die Gewährleistung kann bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden.


    Dass sie das kann, schreibst du dann ja selbst.

    Man muss dabei übrigens keinen Defekt anführen.

    Es reicht der schriftliche Hinweis, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

    Auch das mit dem arglistig verschwiegenen Mangel stimmt wie von mir aufgeführt (den man dann erstmal nachweisen muss).


    Dein Text wäre übrigens deutlich leichter les- und verstellbar, wenn du ihn mit Großbuchstaben versehen würdest.


    Also bitte :prost: und komm mal wieder runter.



    Der Tipp an den Treadersteller kann daher nur lauten: erst im Kaufvertrag nachschauen, was da vereinbart wurde.


    Sonst sagt dir der Verkäufer eventuell auf deine bestimmt ausgeführte Forderung genau so bestimmt, dass ihm das ziemlich egal ist.

    Fragen ja, ich würde es aber ausschließlich höflich probieren (und mir davon nicht all zu viel erwarten).


    Aus welcher Gegend kommst du denn, vielleicht findet sich hier ja jemand, der dir bei der Fehlersuche helfen kann.

  • sorry TE aber ich sehe mich zu einer stellungnaheme veranlasst.


    tommy lein wer nicht verstehen will oder kann möge sich nicht einmengen; das was du schreibst ist allgm. kaufvertrags bla bla;

    ich kann dir versichern, dass das in keinen 2% der verträge "richtig" steht; ergo mal ganz klein reden;

    Es reicht der schriftliche Hinweis, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
    genau das reicht eben nicht: warum nicht? jetzt rein juristisch: "weil dies dazu geeignet ist einen der beiden vertragspartner einseitig zu benachteiligen, sei es durch unwissenheit oder mangelnder fachkenntnisse.......".

    die entsprechende verordnung dazu wurde gesondert erlassen und in kraft gesetzt.

    verstehts du ? nein, dann lies nach im ris; musst dir aber die arbeit machen entsprechende urteile dazu heraus zu suchen und dann zu lesen und dann zu verstehen !!!!!!

    ich seh das völlig relaxt :zunge: :zunge:


    und wenn dich nur meine schreibweis stört dann sei dir gesagt dass es der aufmerksamkeit dient, denn man muss sich eben etwas mit dem geschriebenen genauer auseinander setzen und nicht nur überfliegen, so wie du es bereits zu zweiten mal gemacht hast;

    aber schwamm darüber: du bist sicher jurist oder anwalt! ich dagegen nur schwurbler :knie nieder: :knie nieder: :knie nieder:

    verzeih meine anmaßungen; :amen: :amen:

    gut dass es schwurbler und verschwörer gibt,

    daher sind die anderen immer auf der richtigen seite:staun: :denk: :denk:

  • Komme aus Wien, also wenn sich jemand findet und mir helfen würde, sehr gerne! :grins:


    Andernfalls würde ich es zu KTM bringen, die verlangen jedoch, rein um den Fehler zu finden rund 220 EUR.

  • red zuerst mit dem verkäufer; stell sie ihm hin!

    gut dass es schwurbler und verschwörer gibt,

    daher sind die anderen immer auf der richtigen seite:staun: :denk: :denk:

  • red zuerst mit dem verkäufer; stell sie ihm hin!


    Kenne es leider auch nur so, dass Gewährleistung bei Privatverkäufen ausgeschlossen werden kann, dies ist auch im Vertrag so festgeschrieben. Auch nach längerer Recherche konnte ich nichts Gegenteiliges finden.

  • meine empfehlung: rede mit ihm und du kannst ihm sagen, dass dieser passus im kv nur bedingt (in deinem falle überhaupt nicht) gilt. ende gelände.

    es gibt dann auch noch bei deinem bezirksgericht den rechtsberatungstag (meist dienstags) auch bei der anwaltskammer gibt es beratungstage; dann gäbe es noch über den rechtsschutz falls vorhanden, beratungen in anspruch zu nehmen:

    gut dass es schwurbler und verschwörer gibt,

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  • Ganz ehrlich...?

    Wenn mir ein Käufer nach MONATEN kommt und will reklamieren... dem würde ich den Vogel zeigen.

    Ich kenne das österreichische Recht nicht, aber meint ihr nicht, das da eine Beweisführung doch sehr schwierig werden wird?


    Meine Meinung: Lernen durch Schmerz. Bring das Ding zu KTM oder einem Mech der sich auskennt und schaut, was das Problem ist.


    Beim nächsten Gebrauchtkauf machst du es dann besser.


    Nachtrag zu dem Temperaturproblem:

    Ich hatte das bei einer 125er Duke. Da war der Temperaturfühler am Zylinder defekt und das Motorsteuergerät hat immer geglaubt, das Moped wäre eiskalt (obwohl der Motor heiss war) und hat daher die Drehzahl gedrosselt.

    Wäre in dem zusammenhang spannend zu wissen, ob die Temperaturanzeige an deinem Display von 1 Balken auf über Max gesprungen ist.

    Ggf ist es ein Kabelbruch/Defekt im Bereich des Temp-Fühlers. Und ich bin mir nicht sicher, ob der Lüfter auch durch den Temp-Fühler über das Steuergerät angesteuert wird.

    Laut Plan sehe ich im ersten Moment keinen separaten Temp-Fühler am Kühler zur Ansteuerung des Lüfters.

    Wenn das so ist, würde bei defekten Temp-Fühler am Zylinder auch kein Lüfter laufen, obwohl der Motor zu heiß ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Schlusi ()

  • mit deiner erlaubniss: was du tun möchtest und was sachlage ist sind nicht immer deckungsgleich;


    das da, jemand unerfahreren über den tisch gezogen hat wäre keine denkoption?

    wie würdest du dann da reagieren?? vermute gleich mal mit anwalt weil dass lass ich mir nicht gefallen usw.....

    wäre dann nach deiner eigenen aussage hier eigentlich die logische antwort: schleich di?


    aber egal: zum thema selbst: deine einlassung zum temp. fühler wäre auch eine gute zu prüfende (idee)tatsache!

    gut dass es schwurbler und verschwörer gibt,

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    Einmal editiert, zuletzt von v2lover ()

  • Hallo Verschwörungstheoretiker,


    die Rechtslage in Österreich ist eigentlich klar. Aber bei den Verschwörern ist es ja immer etwas anders.


    Gebrauchtwagenkauf von privat

    Gebrauchtwagenkauf "von privat" ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen. Quelle: ÖMATC


    Selbst wenn Sie sich dazu entscheiden, ein Auto über Privatverkauf zu erwerben, sollten Sie alle Vereinbarungen zur Gewährleistung und Nebenabreden schriftlich im Kaufvertrag festhalten. Formulierungen wie beispielsweise „wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“, „besichtigt und Probe gefahren“ und „der Käufer hat den Zustand des Fahrzeugs begutachtet und zur Kenntnis genommen“ stellen einen Gewährleistungsausschluss dar. Quelle: anwaltfinden.at


    Wenn keine Gewährleistung vereinbart wurde, gibt es unter Privatpersonen keine Gewährleistung. Und wenn im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wird, gilt dieser natürlich auch.

    Einmal editiert, zuletzt von balu494 () aus folgendem Grund: k

  • wieder ein jurist mehr der von nix eine ahnung hat aber von verschw... labbert!

    nur ab hier ist für mich ende gelände; sorry tttrain;

    gut dass es schwurbler und verschwörer gibt,

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