ZURÜCKlicht ;-)

  • Bevor jetzt aber Berechnungsformeln usw. kommen sag ich es gleich,elektrisch bin ich ein ziemliches Nackerpatzerl.

    Bevor das hier wieder endlos wird: Lass in einer Fachwerkstatt machen.


    Es müssen Kabel vom OEM Kabelbaum identifiziert und neu verdrahtet werden, ohne das es zu Folgeschäden wegen Pfusch kommt. Ggf. Muß noch ein Widerstand eingebunden werden.


    Alles machbar für den der weiß was er tut.


    Eine Fachbetrieb sollte ca. 1,5 Stunden benötigen. Das kann man wohl bezahlen.


    PS.

    Ich glaube das sieht ganz schrecklich an einer SDR aus

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Es leuchtet alles wie es soll nur eine Fehlermeldung steht noch an.



    Und so schaut es aus


  • Die Fehlermeldung kommt von der geringeren Leistung.


    Die ist hoffentlich klar, dass du damit keine technische Kontrolle unbeschadet überstehst?

    Wenn die Blinker innerhalb des Kennzeichens sind, haben sie definitiv nicht den erforderlichen Abstand.

  • Die Fehlermeldung kommt von der geringeren Leistung.


    Die ist hoffentlich klar, dass du damit keine technische Kontrolle unbeschadet überstehst?

    Wenn die Blinker innerhalb des Kennzeichens sind, haben sie definitiv nicht den erforderlichen Abstand.

    Die haben genau den vorgeschriebenen Abstand



    In Österreich gelten für Motorradblinker laut ECE-Regelung (EG-Recht) Mindestabstände zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen: vorne mindestens 240 mm und hinten mindestens 180 mm. Die Blinker müssen ein E-Prüfzeichen besitzen, in einer Höhe von 350 bis 1200 mm montiert sein und dürfen nicht zu nah am Bremslicht/Ende des Fahrzeugs sitzen. [1, 2, 3, 4, 5, 6]

    Wichtige Vorschriften für Blinker in Österreich:

    • Abstand vorne: Mindestens 240 mm (Abstand der Innenkanten).
    • Abstand hinten: Mindestens 180 mm (Abstand der Innenkanten).
    • Höhe: Die Blinker müssen zwischen 350 mm und 1200 mm über dem Boden angebracht sein.
    • Kennzeichnung: Blinker müssen ein gültiges E-Prüfzeichen tragen. Zudem sind Kennzeichnungen wie „11“ für vorne und „12“ für hinten zu beachten.

    Sichtbarkeit: Die Blinker müssen sowohl von vorne als auch von hinten gut sichtbar sein (geometrische Sichtbarkeit).Lenkerendenblinker (Ochsenaugen): Werden diese verwendet, müssen sie bauartgenehmigt sein. Bei älteren Motorrädern (oft vor Baujahr 1998) entfallen bei manchen Modellen die hinteren Blinker, dies ist jedoch individuell zu prüfen.Montage: Blinker müssen symmetrisch zur Fahrzeugmitte montiert

  • Stimmt, sorry, ich hatte gerade die deutschen Kennzeichen im Kopf, die genau 180mm haben.


    Bei uns passt es natürlich auch wenn die Blinker nicht drüber stehen :Daumen hoch:

  • und dürfen nicht zu nah am Bremslicht/Ende des Fahrzeugs sitzen.

    wie bitte werden dann diese dämlichen 3in1-Rücklichter homologiert?

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12