Stilllegung wegen Endtopf war Gestern

  • Hey! :der Hammer:


    Der Artikel ist aus dem Buell XB Forum "XBorg", Ähnlicher Artikel is in einer vergangenen "Custombike" zu finden!
    Auf Wunsch auch nen Auszug per Mail.


    :polizei::kapituliere:


    "Von Rechtsanwalt ... ... aus Bremen"


    "Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspufftüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, dass unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.
    Es drohte eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Bikes bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, musste man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren. Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, 1 Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr.175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.
    Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen Union, die die einzelnen Rechtssysteme in Europa ereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis
    hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
    Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist."


    :daumen hoch: :hurra: :peace: :hurra: :daumen hoch:

    Wer später bremst, ist länger vorn!

  • Mahlzeit,
    is ja nicht mehr so neu und den meisten schon bekannt. Aber wie schon mal gesagt :sensationell:
    Hab mich letztes WE auch dazu entschlossen mal meine Hattechs "ohne" zu testen.
    Kann nur sagen - kaum ein Unterschied :daumen hoch:,
    die Dinger bleiben also draußen. Schließlich is des nur Gewicht :grins:


    Grüßle

    Wenn man Tiere nicht essen soll, warum sind sie dann aus Fleisch?

  • Auch wenn es noch nicht im richtigen Bereich gepostet ist, gebe ich mal ein kurzes Kommentar hier ab.


    Einfach mal bei Google den § 19 StVZO suchen und lesen.
    Dort wird man im § finden :


    " (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."


    Und wenn ein freundlicher :polizei: sagt, die Anlage ist zu laut, dat is nich originaal, wird er weiterhin das Motorrad stilllegen, da es immer noch diesen Absatz und die Zulassungsordnung in Deutschland gibt. Ob die Anlage tatsächlich Original ist, wird dann nach wie vor ein Gutachter bzw. der TÜV nachhalten.


    Wäre schon interessant, wenn die StVZO abgeschafft wird, wie einige das glauben. Dann würd ich mir erst mal ein Fahrzeug nach meinen Wünschen bauen.....


    Gruß
    Achim
    :polizei:

  • Da geb ich dem Achim recht, wenns Übertrieben Laut ist, gibts Ärger...


    Wie groß der Ärger wird ist sicher auch Auslegungssache des Beamten...


    Kommt man dem :polizei: dumm, wird er wahrscheinlich so oder so Stilllegen,
    obs danach Rechtmässig war oder nicht kann ihm ja egal sein,
    der Dumme ist nämlich der Verkehrsteilnehmer der irgendwo durch Eifel ,
    150km von zuhause mit dem Lederkombi und dem Helm unterm Arm spaziert...



    Ich hab mir eine "von Werk" gut und dumpf klingende BOS Anlage geholt
    und kann guten Gewissen fahren...
    "Wenn" ich mal wegen Krach angehalten werden sollte, weil evtl. die Dämmwolle schon durch ist,
    dann werde ich versuchen mich Freundlich mit dem :polizei: einigen zukönnen...


    Ich hab da glaub ich eh ein gutes Händchen...
    3 Mal in 8 Jahren mit dem Bike angehalten worden und wurde immer laufen gelassen,
    wenn man bedenkt , einmal mit der 300 EXC...Crossauspuff,Einwandbirne,Stollenreifen,keine Blinker hinten,60PS


    "War nur zur Tanke, Hochdruckreinigen,kommt nie wieder vor" " Na dann , schönen Tag noch " :peace:

  • Is ja geil wenn das bei Dir immer so klappt!


    Wegen der schlechteren Abgasnorm hab ich keine Bedenken, da ich bei der Zulassung bissl Trouble hatte weil die Behörden in Ihrem PC für die 950SM keine Daten nach der werksseitig angegebenen Nummer finden können!


    :motz: :motz: :motz:


    Also: eingetragen - Emissionsklasse unbekannt


    Hat mich erst sehr geärgert! :motz:
    Aber dann nach einigen Minuten in der Warteschleife des Finanzamtes wurde mir da gesagt das es da steuerlich noch keine Unterschiede gibt!
    Sicher ist es wird kommen! Aber wenn ich ne Abgas klasse haben will soll ich ne neue Abnahme von der DEKRA machen lasse! :zorn: :motz:


    Und das bei nem neuen Bike????? :nein: nich mit mir :nein:


    Und so hab ich jetzt erstmal keine Emissionsklasse! :lol:

    Wer später bremst, ist länger vorn!

  • Zitat

    Original von Diabolo158
    Wegen der schlechteren Abgasnorm hab ich keine Bedenken, da ich bei der Zulassung bissl Trouble hatte weil die Behörden in Ihrem PC für die 950SM keine Daten nach der werksseitig angegebenen Nummer finden können!


    Also: eingetragen - Emissionsklasse unbekannt


    Das ist nicht so richtig!
    Schau mal in Deine Zulassungsbescheinigung Teil1 unter Punkt 14,1 -----> Da steht die Abgasnorm Deiner "Karre"! (oder sollte stehn) Ich habe auch schon einigen "Behördenwahnsinn" erlebt!



    Bade :nein: