Garantieverlust wegen Zubehörauspuff


  • Wenn Du deine Erkenntnis jetzt noch in die Tat umsetzt, haben wir ja noch eine Chance. :tröst:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Solange Du das nicht auch machst hats eh keinen Zweck. :tröst:


    Les noch einmal alles in Ruhe durch. :tröst:
    Dann wirst Du schnell merken, das es immer sachlich zuging,
    bevor Du dich zum Thema Akra zu Wort gemeldet hast.
    Vermutlich weil deine Erfahrungen zur Akra bei der 950/990er gleich null sind.

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Hab' heute mit meinem KTM-Händler über dies und das gesprochen, u.A. über das Thema Auspuff. Sagt er doch das bei Anbau eines Zubehörauspuffs wie Mivv, Quat D usw. die Garantie flöten geht !!!!!!!!!! :crazy:


    Ist das bekannt im Forum ??? War für mich ganz neu.


    ...und ein anderes Mapping macht er auch nicht drauf, außer bei Akras (war ja klar) :Daumen runter:


    Ja, ist bekannt. :ja:
    Nur manche haben es immer noch nicht kapiert. :tröst:
    Dabei steht es überall in den KTM-Unterlagen. Vorausgesetzt, man kann lesen. :grins:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • @ Pretender


    ich möchte mal ganz emotionslos was zu dir sagen


    woher hast du eigentlich deine infos die du hier weitergibst? Auspuff-Reifen usw.


    es ist so, das die Gewährleistung bei einem nicht von KTM freigegebenen Auspuff erlöscht in der Garantiezeit. Nur zur info mein Freund hat eine KTM Handlung


    wie kommst du eigentlich darauf zu sagen das du dem Händler den Kopf waschen würdest weil er seine überteuerten Akras verkaufen will er hat seinem Kunden nur die Wahrheit gesagt ob das nun gefällt oder nicht. (ich jedenfalls würde mich sehr freuen wenn mir jemand diese info gibt)


    genauso Reifenfreigaben ,KTM gibt keinen MPP für die 990er SM frei das kann man dort nachlesen, und es spielt keine Rolle was du meist es gibt keine Freigabe fertig nicht mehr und nicht weniger vielleicht wirst du ja mal angehalten und tust was für dein Punktekonto.Aber du kennst ja mit sicherheit den Polizeipräsidenten dem du den Kopf mal so richtig waschen kannst.


    allso lass gut sein und denk dran es gibt nicht mehr viele Händler in deiner Nähe

  • Reg Dich ab. :zwinker:


    Mit dem Händler fangt Ihr immer wieder an. Von meiner Seite ist das gegessen.
    Glaub Ihr Ihr tut Ihm damit einen Gefallen? Ich habe nie einen Nahmen genannt und werde es auch nicht.
    Durch Eure andauernde Empörung hat aber wohl mittlerweile jeder mitgekriegt wers ist. (dafür bin ich nicht verantwortlich und das wollte ich auch nicht) :tröst:


    Zu den Reifenfreigaben: Der MPP ist auf der 990SM nicht freigegeben. Hab ich was anderes behauptet? (ich glaube nicht) :nein:
    Kannst auch gerne meine Reifen kontrollieren (sind immer noch die Serienreifen drauf) hoffentlich sind die zugelassen. :staun:

  • Da es in Deutschland eine zweijährige Gewährleistung (Sachmängelhaftung) gibt, kann man die Garantie erstmal außen vor lassen. Für die Gewährleistung schreibt der Gesetzgeber während der ersten 6 Monate schon mal die Beweislastumkehr vor. Das bedeutet, der Händler muss beweisen, dass der Schaden durch den Kunden/Auspuff verursacht wurde, um Gewährleistungsansprüche abwehren zu können. Das dürfte, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unmöglich sein.


    Wenn die 6 Monate rum sind, ist man selbst nachweispflichtig, d. h. jetz muss der Kunde nachweisen, dass der Schaden auf einen Mangel zurückzuführen ist, der schon beim Kauf vorhanden war. Das ist bei den meisten Schäden relativ einfach.


    Sowohl für die Gewährleistung als auch für die Garantie gibt es aber die Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs, um bei einer Änderung am Fahrzeug Ansprüche abzulehnen. Das bedeutet, dass ein Anspruch nicht einfach pauschal abgelehnt werden darf, sondern eine Begründung geliefert werden muss, dass der Schaden durch die Änderung hervorgerufen worden ist, bzw. nicht entstanden wäre, wenn das Fahrzeug nicht verändert worden wäre.


    Im Übrigen ist es ganz egal, was irgendein Händler sagt, weil es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, in dem die Garantiebedingungen stehen. Die sind verbindlich, nicht das, was ein Händler zu wissen glaubt. Für die Gewährleistung, gilt das BGB. Auch da ist es ganz egal, was ein Händler sagt oder in einem Forum geschrieben wird.


    Anstatt in drölfzehnmillionen threads und Foren darüber zu diskutieren, was der Kumpel vom Freund seiner Oma ihrem Schwager mal eventuell gehört haben soll, könnte man doch einfach mal den Kaufvertrag lesen, den man unterschrieben hat oder in Google mal "§§ 433 ff BGB" eingeben, da findet man nämlich die entscheidenden Paragraphen. :ja:

  • Zu den Reifenfreigaben: Der MPP ist auf der 990SM nicht freigegeben. Hab ich was anderes behauptet? (ich glaube nicht) :nein:
    Kannst auch gerne meine Reifen kontrollieren (sind immer noch die Serienreifen drauf) hoffentlich sind die zugelassen. :staun:[/quote]


    ich reg mich gar nicht auf und ich bin ganz emotionslos


    aber du weisst vor lauter einträgen gar nicht mehr was du anderen für tolle tips gibts.


    siehe 950/990 reifen scorpion oder mpp


    das schreibst du


    hast du eine reifenbindung?


    das ist keine reifenbindung


    ich weiß von keiner reifenbindung


    das du das geschrieben hast weiß du auch nicht mehr? na bravo

  • Für die Gewährleistung schreibt der Gesetzgeber während der ersten 6 Monate schon mal die Beweislastumkehr vor. Das bedeutet, der Händler muss beweisen, dass der Schaden durch den Kunden/Auspuff verursacht wurde, um Gewährleistungsansprüche abwehren zu können. Das dürfte, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unmöglich sein.


    Hallo Chris, ist das mit der Beweislast :denk: nicht genau umgekehrt ?

  • Nein, es ist schon so, wie ich es geschrieben habe. Normalerweise muss derjenige, der die Forderung stellt (also der Kunde) beweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Kann er das nicht, wird seine Forderung nicht erfüllt. Beweislastumkehr heißt, dass derjenige, an den die Forderung gestellt wird, den Beweis erbringen muss, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Kann er das nicht, muss er die Forderung erfüllen.


    Tritt ein Schaden innerhalb der ersten sechs Monate auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Schaden auf eine mangelhafte Fertigung zurückzuführen ist, also schon bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat. Das bedeutet, dass der Händler das Fahrzeug nicht mängelfrei an den Kunden übergeben hat und er zahlen muss - es sei denn, er kann nachweisen, dass der Schaden nicht auf eine mangehafte Fertigung zurückzuführen ist.


    Die Beweislastumkehr ist ein ziemlich merkwürdiger Fall und daher in unserem Rechtssystem selten. Stell dir vor, ich fordere von dir einfach so eine Million Euro. Würde in dem Fall die Beweislastumkehr gelten, wärst du in erheblichen Schwierigkeiten, weil du nicht eindeutig nachweisen könntest, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Du kannst dann natürlich von mir zwei Millionen fordern, aber ich fordere eben immer eine Million mehr als du. Die Gerichte hätten keine Chance mehr, normal zu arbeiten, weil jeder jeden verklagen würde.


  • Hallo Freunde,


    will mir auch eine 990er Sumo zulegen. :sabber: Hab schon eine im Auge. Soll auch mit Akras ausgerüstet werden. (ohne das Platinmehrgewicht). WO SITZT DENN DER DRITTE KAT????


    möchte das gerne meinem Freundlichen sagen, damit er nicht vergisst, diesen auch wegzumachen.


    Wer kann mir was dazu sagen?


    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!


    SumoTom :crazy:

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