Reifenfreigabe/Fahrzeugschein/Markenbindung, bitte um hilfe?!

  • dickes problem:
    war bei dem reifenhändler meines vertrauens und wollte conti tkc 80 (schon gute erfahrungen auf anderen enduros damit gemacht)
    er hat gemeint er schaut nach und ruft mich morgen an wegen preis/etc


    er ruft an und meint er kann mir den conti nicht draufmachen weil er angeblich keine reifenfreigabe hätte. in meinem fahzeugschein steht jedoch garnichts wegen reifenfreigabe/markenbindung bis auf die reifengröße halt. er meinte er bezieht das aus "seinen unterlagen" und hat mir den metzeler unicross angeboten, er meinte die sind ziemlich gleich.ich finde jedoch dass der unicross ein viel gröberes profil hat wie der conti und der für meinen zweck (60-70% straße) einfach zu grobstollig ist. Ich hab auch mal auf der KTM-Homepage geschaut, da gibts bei der .pdf-datei "reifenfreigabe" komischerweise alle KTM Modelle, jedoch nicht die 690 Enduro.


    was meint ihr? und hat er recht dass der reifen für die 690 enduro keine freigabe hat?!


    bitte um hilfe und rat :kapituliere: :knie nieder:

  • ich zitiere "meinen" Reifenhändler:


    wenn im Schein nix steht kannst du Marke draufmachen welche du willst. nur Größe und die restlichen Vorgaben müssen stimmen. selbst vorne und hinten kannst du eine andere Marke draufmachen. Vorgaben von KTM oder Reifenherstellern sind lediglich als Empfehlungen zu sehen. wenn die Rennleitung oder irgendein schlauer Prüfer was anderes behauptet, frag ihn, wo das stehen soll (in der StVZO)


    greetz

  • ich zitiere "meinen" Reifenhändler:


    wenn im Schein nix steht kannst du Marke draufmachen welche du willst. nur Größe und die restlichen Vorgaben müssen stimmen. selbst vorne und hinten kannst du eine andere Marke draufmachen. Vorgaben von KTM oder Reifenherstellern sind lediglich als Empfehlungen zu sehen. wenn die Rennleitung oder irgendein schlauer Prüfer was anderes behauptet, frag ihn, wo das stehen soll (in der StVZO)


    greetz

    100% zustimm :Daumen hoch:


    steht im schein nichts zu den reifen außer größe und index darf alles drauf was die selbe größe und index hat.
    auch vorne und hinten verschiedene fabrikate.
    genau wie beim auto auch


    gruß

  • Hallo,



    Dein Reifenhändler hat Recht. Ich war neulich beim TÜV mit einem Motorrad vom Kollegen.
    Im Schein seiner Maschine steht nichts von Reifenmarken drin. Der TÜV-Prüfer sagte aber, dass er bei sich im Rechner nachschauen muss, ob der Reifen für die Maschine freigegeben ist.


    Hatte ihn gefragt, ober er da spezielle Unterlagen hat. Er sagte, dass man die Freigaben als "Normalsterblicher" beim Reifenhersteller bekommt.


    Steht Deine Maschine aber nicht in der Liste der Reifenfreigaben für den Reifentyp, so wie das hier bei Dir der Fall ist, so kannst Du die Reifen leider nicht auf Deiner Enduro fahren...



    Gruß, Chris

  • Die Enduro R hat ab Werk die TKC80 drauf . Und auf der Contihome gibts keine Freigabe . Somit wäre meine R vom Werk illegal bereift .


    Das mit der Freigabe kann ich nicht ganz glauben . KTM gibt für die Enduro keine Reifenbindung vor wie für viele andere Modelle.


    siehe : http://www.ktm.de/fileadmin/sy…eigaben_de_06-2009_01.pdf


    Der TÜVler schein etwas übereifrig zu sein .

  • ja also sogesehen darf man auf der 690er enduro nur einen einzigen reifen fahren: metzeler enduro 3 sahara :zorn:


    das is doch ein schlechter witz. der reifen ist der größte dreck :kacke:
    hab gestern bei conti angerufen und die meinten: "ou,da ist uns wohl ein bock passiert, wir haben am anfang der saison beim freifahren der reifen anscheinend die neue LC4 vergessen, die wird dann wohl im nächsten frühjahr mit reinrutschen!"


    super :Daumen runter:


    der einzige reifen wäre noch wie gesagt der metzeler unicross, bei dem ist zurzeit "freigabe in bearbeitung". aber der ist für mich auch nichts!


    ich befrag mich jetzt mal bei ktm :denk: :zorn:



  • Lieber Aison,


    lass dich durch den Fred von Chris nicht verwirren....genau deshalb habe ich oben in meinem Fred geschrieben: "oder irgendein schlauer Prüfer was anderes behauptet".
    Die Prüfer haben oft viel zu wenig Schimmer. Freigaben sind EMPFEHLUNGEN!!!!!!!!!!!!
    Nochmal: du kannst draufmachen was du willst solange Größe und Index stimmt.


    Das was Chris sagt stimmt für Mopeds, wo Reifenmarkenbindungen eingetragen sind (war oft in den letzten Jahren so). Dann brauchst du ne Freigabe um zu beweisen, dass ein anderer Reifen freigegeben ist. Das hat der gute Prüfer, den Chris zitiert, nicht kapiert, d.h. er ist nicht auf Stand. der gehört in den :arsch: getreten.

  • ktom hat definitiv recht, aison.


    wenn die eigenschaften stimmen ist das fabrikat egal!
    die reifenbindung gilt nur noch wenn etwas davon in deinen papieren steht!


    hier noch ein link für dich:
    klick


    und noch ein auszug aus anderer stelle :


    E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75) der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie


    A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstge-schwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwin-digkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)! und


    B) wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast ent-sprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzel-anordnung), unabhängig vom eingtragenen Lastindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)!


    C) Ggf. notwendige Tragfähigkeitsabschläge bei der Montage von V-Reifen (bei Ge-schwindigkeiten von über 210 km/h), bei W und ZR-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 240 km/h) und bei Y-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 270 km/h) sind dabei selbstverständlich genauso zu berücksichtigen, wie der sich ggf. gleich-falls ändernde und einzuhaltende Tabellenluftdruck bei der Montage von Reifen mit anderen als im Fahrzeugschein (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33) eingetragen Geschwin-digkeits- und/oder Tragfähigkeitsindices!


    D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht, sie besteht erst, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlas-sung geben die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der Papiere in die Wege leiten!