hi
habe da mal ne frage...
habe meine Duke 2 am 7.4.03 bei einem Vertragshändler gekauft und nun legga Getriebeschaden erlitten,
ich tippe mal auf Lager... Rumpelt ein wenig unharmonisch...
die erste Inspektion bzw. Übergabe (im Checkheft) vom Händler an den Händler war allerdings schon am
16.7.02 (Vorführer, nicht angemeldet) KTM Garantie ist nun schon gut abgelaufen...
nun würde mich interessieren was mit der "2 jährigen Gewährleistungs-Frist" des Händlers ist...
kann man da noch irgendwas auf Kulanz bekommen / verlangen oder muss ich des alles nu aus eigener Tasche zahlen...
zumal wenn es wirklich das Lager ist was ja schon als anfällig gilt...???
Schon mal danke für eure Hilfe... Sg R