Also ich hätte da mal folgendes gefunden:
Günter Schmid, TÜV Süd, www.tuev-sued.de:
Die Übersetzung
ist Teil der Betriebserlaubnis, eine Änderung muss daher in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bei einer Veränderung der
Sekundärübersetzung, also von Ritzel oder Kettenrad, geht es im
Wesentlichen um zwei Punkte: Abgas und Fahrgeräusch. Damit die
Genehmigung für das Abgasverhalten des Fahrzeugtyps nicht erlischt,
darf sich das Übersetzungsverhältnis um höchstens acht Prozent
verändern. Bei einem kürzeren Übersetzungsverhältnis steigt das
Beschleunigungsvermögen des Motorrads, ein längeres
Übersetzungsverhältnis verringert es – diese Faktoren beeinflussen
direkt das Fahrgeräusch. Dabei darf der gesetzlich zulässige Grenzwert
- je nach Baujahr des Fahrzeuges 80 bis 86 dB (A) - nicht überschritten
werden. Der neue Wert wird bei der Fahrgeräuschmessung in
„beschleunigter Vorbeifahrt“ ermittelt. Entsprechende Gutachten gibt’s
in den Service-Centern des TÜVs. Tipp: Am besten besprechen Sie Ihren
Umbau-Wunsch schon vorab mit dem entsprechenden Experten vom TÜV, der das Gutachten durchführt.
Habe ich natürlich auch nur im Netz gefunden. Daher heisst es natürlich noch lange nicht,
dass es auch wirklich stimmt.
Ciao,
Kotzmost