Hongkong Bremsscheiben

  • Ich wollte mit dem Thread eigentlich keine solche Diskussion losbrechen, war für mich auch keine Frage, ob ich Bremsscheiben aus Fernost fahren würde, daher landete der Thread auch im Tratsch.
    Mein Intialposting war ja auch dementsprechend verfasst :zwinker:


    Ich für meinen Teil würde lieber das Motorrad stehenlassen, als diese Scheiben zu montieren. Die ganzen Probleme die an sowas drannhängen können : Stillegung durch die Rennleitung, Versicherung reguliert einen Schaden nach Unfall nicht, Verletzungen, am schlimmsten : Moped im Eimer etc etc sind mir diese Ersparnis einfach nicht wert.

  • Keinen, aber oben hat in jeder! und mich kotz ein standart moped an. Welchen sinn hat motorradfahren überhaupt???
    keinen, wir könnten alle zu fuß gehen oder radfahren.
    welchen sinn hat ein SLS , EPC , Katalysator ???

    Wollt keinen kritisieren,
    ging mir eher darum, ob dadurch irgendwas besser wird. Hätt ja sein können, dass des irgendwelche ungeahnten Vorteile bringt.



    Meine 620er hat auch einiges modifiziert, aber meist mit dem Hintergedanken irgendwas technisch oder optisch zu verbessern.



    Motorradfahren hat verdammt viel Sinn! Zaubert mir immer n Lächeln ins Gesicht, und manchmal führts mich auch zur Freundin :Daumen hoch:


    SLS, EPC, Kat.... Keine Ahnung, sowas hab ich net :lautlach:

    KTM 620SC-SM

  • @ Ralph

    Zitat

    Ja, ohne zulässige ABE kann das Fahrzeug im schlimmsten Falle Vorort von der Rennleitung stillgelegt werden! ...meistens gibt`s einen Mängelschein für 25,- Steine und eine folgende technische Begutachtung auf`m Revier!

    Grundsätzlich bin ich hier natürlich zu 100% bei Dir :Daumen hoch: :ja: ... ABER - den Ausdruck "im schlimmsten Falle" kannste Dir hier getrost abschminken... Denn - im schlimmsten Falle baust Du mit einem Bock welcher im sicherheitsrelevanten Bereich (Bremserei) mit nicht zertifizierten Teilen unterwegs war - einen Unfall mit Personenschaden... Dann bemerkt dies der Gutachter und bescheinigt dir dann - daraus folgernd - dass das Fz. zum Unfallzeitpunkt nämlich OHNE ABE unterwegs war... Und dann - Ja dann - hasst Du dann aber wirklich den Super Gau... Weil dann - sämtliche Bussgeldbescheide welche Du dir jemals vorstellen könntest - im Vergleich zu den Kosten welche dann auf dich zukommen würden - schlicht und einfach nur "Pillewichs" sind...


    All das "Gewinsel" von wegen strafrechtlichen Problemen wird durch die möglichen zivilrechtlichen Konsequenzen - bei weitem zur Lachnummer degradiert!


    Aus dem Grund - Hände weg von solchen nicht zertifizierten Dingen...


    (Roman)

  • Schattenparker
    Gebe dir zumindest teilweise recht. Theoretisch verlierst du auch die ABE bei anderen nicht sicherheitskritischen Dingen...


    Aber bei Bremsscheiben, Belägen etc. hat man nicht ansatzweise eine Chance wie imho z.B. bei Kupplungshebeln / Bremshebeln, nicht zugelassenem Auspuff.


    Kupplungs / Bremshebel sollten dann nicht ursächlich sein...


    @ Stefan: Die Stundenlöhne bezogen sich auf die Zahnkronen und nicht auf die Bremsscheiben... In den Kronen stecken einige Std an Arbeit drin.


    Greetz

    :zwinker: SPEED :zunge:

  • ...gehen Wir mal weiter!


    Wie sieht es versicherungstechnisch aus, wenn man(n) selbst an den Bremsen Hand anlegt?
    Sprich, die Beläge, Bremsscheiben etc. (alle Teile mit ABE und anhand vom Hersteller vorgegebene Montagereihenfolge) selbst wechselt und daraufhin ein Versagen der Bremserei sowie infolgedessen ein Unfall passiert!




    In so einen Fall bezahlt man(n) "die Kacke" vermutlich, nach der deutschen Gesetzlage, auch selbst. Oder?
    Bade :denk:

    Einmal editiert, zuletzt von Bade ()

  • Das denke ich nicht. Denn dann müsste man ja erstmal einen Montagefehler nachweisen. Das wird nur schwer möglich sein. Es sei denn es war ein kapitaler Fehler wie Schraube vergessen etc. Dein Händler ist ja gegen sowas versichert. Ich denke das man wenn dann grob Fahrlässig handeln müsste. Das wird aber kaum jmd. an seiner eigenen Bremse machen. Aber ich bin kein Fachmann. Habe aber auch noch nie gehört das ein "Schrauber" wegen eigenen Montagefehlern verklagt wurde.


    Gruß

    Nur Quer bist du wer....

  • Kann mir nicht vorstellen das mann da (es sei denn es is offensichlich Fahrlässig) Rechtlich belangt werden kann !
    Denn selbst beim Reifen Wechsel musst unweigerlich an de Bremse ran und da dem Kunden Vorzuschreiben das er dafür in de Werkstatt muss Hätte Denk ich ganz andere Rechtliche folgen ! Es kann ja nicht sein das wenn de in der Pampa liegen bleibst nicht selbst an dein Bike Hand anlegen darfst !

  • Das Problem ist immer "zweigleisig"...


    Denn - wenn man(n) sich mit 'ner (verbastelten) Kiste langlegt - und sich dabei ein Drittschaden ergibt dann:

    • wird die Polizei immer erst mal testen - ob ein strafrechtlich relevantes Vergehen vorliegt... (Bei einer "dussligen" Vorgehensweise = unqualifizierte Bastelei - wird dann irgend etwas im fahrlässigen oder grob fahrlässigen Bereich festgestellt werden - Und dementsprechend werden dann auch der Straftatbestand bzw. die sich daraus ergebenden diesbezüglichen Konsequenzen ausfallen)... Diese Feststellung "ufert" dann in einem Gerichtsurteil in welchem dann strafrechtliche Konsequenzen - z.B. eine Geldstrafe bis hin zu einer (bedingeten) Freiheitsstrafe - ergeben können...


    • So bald dann die strafrechtliche Schiene - rechtskräftig - abgehandelt ist - fängt aber dann auch noch die zivilrechtliche Mühle an zu malen... Sie tut dies meistens mit weniger Getöse - Aber deswegen definitiv nicht mit weniger harten Konsequenzen - Ganz im Gegenteil ... Denn - aus einer unerlaubten Handlung gegen Dritte (Schadeneintritt) entsteht immer - zwingend - eine Obligation (Schuld)... Und diese kann der Schadensverursacher auf gar keinen Fall wegbedingen... Das einzige was er tun kann - ist sich - mit Hilfe einer entsprechenden Versicherung - vor den allfällig entstehenden
      finanziellen Kosten / Konsequenzen zu schützen!

    Nun ist es aber so, dass die ganzen Versicherungspolicen sog. "Leistungsausschlussklauseln" und "Regressparagraphen" in ihren Verträgen mit inkludiert haben... Ist nun ein Fahrzeug - zum Zeitpunkt der Unfall(Schaden)verursachung - nicht verkehrtstüchtig und / oder fehlt ihm die notwendige Zulassung bzw. ABE - dann kann die Versicherung den Rahmen ihrer Leistungserbringung - massiv einschränken! Das heisst nun nichts anderes als dass man dann auf den entstandenen Kosten selber hängen bleibt...


    Das ist dann wie bei der Reise nach Jerusalem... Irgendwann stoppt die Musik und dann wird geschaut WER keinen Stuhl mehr unter dem Hinternhat... Ist die Kiste -ohne die obigen Probleme behaftet - Dann haftet der Fahrer kausal - das heisst nur schon weil er einen potentiell gefährlichen Gegenstand in Verkehr gebracht hat... Hat die Kiste aber darüber hinaus auch noch Probleme wie: keine ABE und / oder in einem nicht verkehrssicheren Zustand dann: Dann haftet der Fahrer verschärft dafür! Denn:

    • Sollte er wegen seiner eigenen Fehlmanipulation am Mopped in diese Lage gekommen sein - Dann ist er der Letzte welchen die Hunde beissen - weil seine Versicherung nicht oder nur teilweise blecht...
    • Sollte er aber wegen der Fehlmanipulation seines Mechanikers in die Bredouille geraten sein - Dann ist er zwar noch immer für den dadurch angerichteten Schaden verantwortlich - Er kann diesen dann aber (teilweise) auf den Mechaniker - bzw. auf die Firma des Mechanikers abwälzen...

    So oder so - Wen man(n) mit seiner Kiste einen Schaden anrichtet - dann ist man(n) - unabhängig von der weiteren Lage der Dinge - immer selbst für deren Behebung bzw. für die daurch entstehenden Schäden verantwortlich! Das Einzige was bleibt ist die Absicherung mittels Versicherung und / oder das Abwälzen auf den letztlichen Verursacher!


    Und genau aus diesem Grund wird dann auch sofort klar, dass all die strafrechtlichen Konsequenzen - so hart sie auch sein sollten - im Falle eines Drittschadens - im Vergleich zu den dadurch entstehenden zivilrechtlichen Folgen - immer nur das kleinere Übel darstellen! Das wird auch sofort klar wenn wir uns dann mal von den Paragraphen zu den Momenten wenden...


    Hat man(n) ein strafrechtlich relavantes Vergehen begangen und hat sich - sagen wir mal - 120 Tagessätze - zu meinetwegen schon sehr stolzen 120 Euro Tagessatz - aufgeladen... Dann kommen dann mal eben schlappe 14'400 Eros zusammen... Das ist dann zwar schon eine ganze Menge "Holz"... Vergleichen wir das dann aber mal mit den Heilungskosten oder mit den Reparaturkosten an Leitplanken, Fahrzeugen und Signmalisationseinrichtungen etc... etc... oder überlegen wir uns was es heisst - wenn dann sogar eine lebenslange Rente und / oder ein Schmerzensgeld bezahlt werden muss - Dann sind die 14'400 Euronen mal eben so gerde etwas Klingelgeld...


    Noch einmal - Wenn ihr mit einer Kiste einen Drittschaden baut - ist es zivilrechtlich betrachtet - schlicht unerheblich ob ihr selber daran rumgefummelt habt oder nicht! Ihr seid immer selbst für die Regulierung und für die Behebung des Schadens verantwortlich. Der einzige Unterschied den es gibt ist dann die Frage ob ihr euch - nach dem ihr für den Schaden aufgekommen seid - an einer anderen Stelle gütlich halten - und den euch entstandenen Schaden von Jemand anderem zurückfordern könnt! It's so simple as that!


    Hope this helps...


    (Roman)

  • hallo,
    also ich glaube,wenn es zu einem unfall mit einem mopped ohne abe kommt, zahlt die versicherung trotzdem den gesammten schaden, und kommt dann mit einer regressvorderung bis max. 5000€ auf den verursacher/vn zu. so ist es doch auch, wenn man mit z.b. 3,8 pro mille intus nen unfall verursacht.auf seinem eigenen schaden bleibt man trotz vollkasko, natürlich trotzdem sitzen.so glaube ichs zumindest. mfg