Werksgarantie bei Händlerwechsel?

  • Hallo, ich habe eine Maschine im Auge, die allerdings von einem Händler etwas weiter weg verkauft wird. Da ich nicht weit von Oberhausen entfernt wohn und das Team West natürlich in der Nähe ist frage ich mich grad, wie es mit der Restgarantie von KTM aussieht, falls ich den Händler wechsel. Kann er auch Garantieanträge für die Maschine stellen oder kann das nur der Ursprungshändler?


    Gibt es einen Unterschied zwischen der 2-jährigen Werksgarantie und der Gewährleistung, die eigentlich der Händler zu tragen hätte? Wo gibt es Unterschiede?

    640 LC4 SM Prestige (2006)

    Duke 690 (2014)

    Duke 790 (2019)

  • Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Gewährleistungspflichtig ist nur der Vertragspartner, also der Händler bei dem Du gekauft hast.
    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers für die er auch die Bedingungen vorgibt. Jeder Vertragshändler kann entspr. Anfragen bei KTM stellen, egal wo Du gekauft hasts.

  • Der Unterschied Garantie/Gewährleistung ist mir bewusst, was aber garantiert KTM? Defekter Motor z. B., Garantie KTM oder Gewährleistung Händler?

    640 LC4 SM Prestige (2006)

    Duke 690 (2014)

    Duke 790 (2019)

  • Ktm gibt eine Garantie
    Die Ktm Herstellergarantie gilt weltweit und kann bei jedem autorisierten Ktm Vertragshändler in Anspruch genommen werden.

  • Auch das ist soweit klar. Was allerdings nicht klar ist ist, auf welche Teile diese Garantie gilt. Ich find grad keine Beschreibung dieser Garantie.

    640 LC4 SM Prestige (2006)

    Duke 690 (2014)

    Duke 790 (2019)

  • Ausgeschlossen sind:
    Verschleißteile: Kolben,Zylinder,Zündkerzen,Batterie,,Benzinfilter,Ölfilterelemente,Antriebsketten,Ritzel,Kettenrad,Luftfilter,Bremsscheiben,Bremsklötze,
    Kupplungsscheiben,Lampen,Sicherungen,Fußrastengummis,Reifen,Schläuche,Seilzüge und andere Gummiteile.
    Also auch Gabelsimmeringe.

  • ...allerdings sollte man auch nicht verschweigen, dass manche Händler sich dann
    nicht so sehr ins Zeug legen, wenn man da nicht gekauft hat!

    Goldwing-Pussy-Club-Member

  • Ausgeschlossen sind:
    Verschleißteile: Kolben,Zylinder,Zündkerzen,Batterie,,Benzinfilter,Ölfilterelemente,Antriebsketten,Ritzel,Kettenrad,Luftfilter,Bremsscheiben,Bremsklötze,
    Kupplungsscheiben,Lampen,Sicherungen,Fußrastengummis,Reifen,Schläuche,Seilzüge und andere Gummiteile.
    Also auch Gabelsimmeringe.


    Kann ich mit Stand von heute zumindest in meinem Fall widerlegen. Nachdem ich brav meine Jahresinspektion nachgeholt habe, wurde der Austausch der Gabelsimmeringe (200€) komplett mit der Inspektion (275€) verrechnet.
    Also Simmeringe auf Garantie (Oder Kulanz. Oder Gewährleistung. Oder sonstwas...)


    Und wenn mir innerhalb der Garantiezeit der Kolben oder der Zylinder die Grätsche machen würde und das NICHT auf Garantie ginge, wäre Kirmes angesagt.
    Ich glaube aber auch nicht, dass ein derartiger Motorschaden zu Garantieproblemen führt. Habe ich auch noch nie gehört.


    btw: In vielen KFZ-Rechtschutzversicherungen sind auch juristische Auseinandersetzungen mit Händlern/Herstellern abgedeckt. Vielleicht ist das ja mal relevant :rolleyes:

  • Thema wurde in den "Technik-Talk" verschoben,
    da es sich um kein 690er spezifisches Thema handelt :winke: