Abgas+Lärmpegelmessung ab 2006

  • Servas miteinander,


    Umweltuntersuchung Motorrad


    Es wird bereits seit vielen Jahren über die Umweltuntersuchung der Motorräder gesprochen und geschrieben. Nach den jetzt vorliegenden Informationen des ZDK, wird der Gesetzgeber die Umweltuntersuchung Motorrad ab dem 01.01.2006 verbindlich vorschreiben.
    Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung beim Kraftrad wird der Gesetzgeber verzichten, sondern die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integrieren.
    Während beim PKW ohne OBD (Onboard Diagnose) die Abgasuntersuchung eigenständig durchgeführt wird muss der Halter eines Motorrades zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) die Einhaltung der Typbezogenen Abgasgrenzwerte nachweisen.
    Der Nachweis kann durch eine Abgasuntersuchung bei TÜV/DEKRA und anderen Prüforganisationen zusammen mit der HU erfolgen, oder zeitnah durch die Vorlage eines entsprechenden Prüfnachweises.
    Betroffen von den neuen Regelungen sind alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit:
    • 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
    • einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
    • einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
    Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.89 werden durch die Umweltuntersuchung nicht erfasst, alle Motorräder mit Erstzulassung nach dem 01.01.89 müssen geprüft werden.
    Insgesamt dürften daher über 2.000.000 Krafträder unter die Prüfpflicht fallen.


    Nahfeldgeräuschmessung


    Die Überprüfung der Geräuschgrenzwerte, wird ausschließlich während der HU durch die Überwachungsorganisationen vorgenommen werden. Hier vertraut der Gesetzgeber in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Prüfers. Die Auspuffanlage wird wie bisher auch schon durch optische Prüfung des Zustandes geprüft werden und die Lautstärke wird durch Wahrnehmung des Prüfers beurteilt.
    Wenn der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.
    Durch die subjektive Einschätzung des Prüfers werden Motorräder mit einem niederfrequenten Auspuffgeräusch (z.B. 2 Zylinder, V-Motoren) etwas bevorteilt werden, da das menschliche Gehör tiefere Frequenzen bei gleicher Lautstärke als weniger störend empfindet.
    Die Rahmenbedingungen für die Standfeldgeräuschmessung sind in der ECE-Richtlinie R41 festgelegt und dürften im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung an jeder Prüfstätte und auch in den meisten Motorradwerkstätten erfüllbar sein.
    Der Prüfer muss ein zulässiges Schallpegelmessgerät verwenden, das in den Vorschriften genau festgelegt ist.


    Anforderungen an den Messplatz


    Die Messungen sind am stehenden Kraftrad in einer Umgebung durchzuführen, in der das Schallfeld nicht nennenswert gestört ist.
    Als geeignetes Prüfgelände wird jeder freie Platz mit einer ebenen Fläche angesehen, die aus Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material mit hohem Reflexionsvermögen besteht, ausgenommen Flächen mit natürlichem Boden oder gestampfter Erde; dieser Platz muss die Abmessungen eines Rechteckes haben, dessen Seiten mindestens 3 m vom Umriss des Kraftrades entfernt sind und in dem sich kein nennenswertes Hindernis befindet; insbesondere ist das Kraftrad so aufzustellen, dass es bei der Messung des Auspuffgeräusches einen Abstand von mindestens 1 m zu gegebenenfalls vorhandenen Bordsteinkanten aufweist.


    Während der Prüfung darf sich mit Ausnahme des Prüfers und des Fahrzeugführers, deren Anwesenheit die Messung nicht beeinflussen darf, keine Person im Prüfgelände befinden.
    Die Umgebungsgeräusche an jedem Messpunkt müssen mindestens 10 dB(A) niedriger als die an denselben Punkten während der Prüfung gemessenen Geräuschpegel sein.
    Durchführung der Messung


    Das Kraftrad ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, wobei sich der Gangwahlhebel in Leerlaufstellung befinden und die Kupplung eingerückt sein muss. Ist dies aufgrund der Bauart des Kraftrades nicht möglich, so ist es entsprechend den Angaben des Herstellers über die Prüfung des Motors bei stehendem Kraftrad zu prüfen. Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.
    Das Mikrofon ist in Höhe der Mündung des Auspuffendrohres aufzustellen, jedoch in keinem Fall niedriger als 0,2 m über dem Boden. Das Mikrofon muss zur Auspuffmündung hin gerichtet sein und zu dieser einen Abstand von 0,5 m haben. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand voneinander nicht mehr als 0,3 m beträgt, ist nur eine einzige Messung durchzuführen, wobei das Mikrofon auf die Mündung auszurichten ist, die der Außenseite des Kraftrades am nächsten liegt, oder falls dies nicht zutrifft, auf diejenige Mündung, die den größten Abstand zum Boden aufweist. Bei Krafträdern mit Auspuffanlagen mit Mündungen, deren Abstand voneinander mehr als 0,3 m beträgt, ist für jede Mündung eine Messung vorzunehmen, als ob es sich um einzelne, getrennte Mündungen handelt, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.


    Die Motordrehzahl ist auf einem der nachstehenden Werte konstant zu halten:
    • ¾ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl nicht höher als 5 000 min-1 ist,
    • ½ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl höher als 5 000 min-1 ist.
    Nach Erreichen dieser konstanten Drehzahl ist der Gasdrehgriff schnell wieder in die Leerlaufstellung zu bringen. Der Geräuschpegel ist während dieses Betriebsablaufes zu messen, der ein kurzzeitiges Halten der konstanten Drehzahl sowie die Gesamtdauer des Drehzahlabfalls umfasst, wobei als Messwert die größte Anzeige des Messgerätes gilt.


    Ergebnis der Messungen


    Bei der Prüfung am stehenden Fahrzeug zur Kontrolle der im Verkehr befindlichen Krafträder sind die Ablesewerte um 5 dB(A) gegenüber den Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren zu verringern, um Verzerrungen zu berücksichtigen, die sich durch das Prüfgelände, die Prüfbedingungen oder die Prüfgeräte ergeben können.
    Wenn im Kfz-Schein eines Motorrades ein Wert von z.B. 94 dB(A) als Standgeräusch eingetragen ist, darf bei den Messungen ein Wert von 99 dB(A) nicht überschritten werden.


    Durchführung der Abgasuntersuchung


    Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
    Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit Katalysator.
    Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden.
    Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.
    Motorräder mit Katalysator (unabhängig ob geregelter oder ungeregelter Katalysator) müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 – 2500 min -1. Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.


    Nachweis der Abgasuntersuchung


    Zum Nachweis der Abgasuntersuchung muss ein AU-Nachweis erstellt werden. Dieser AU-Nachweis erhält fälschungserschwerende Merkmale und kann mit Hand oder Maschine erstellt werden.
    Der Nachweis enthält Angaben über den prüfenden Betrieb bzw. die prüfende Stelle und dessen Kontrollnummer, Fahrzeugspezifische Daten, das Untersuchungsergebnis, eine Information über abgasrelevante Mängel die im Rahmen der Untersuchung sofort behoben wurden (z.B. durch Einstellen der Gemischaufbereitung) und über Mängel der Abgasanlage die erkannt aber nicht behoben wurden.
    Die Abgasuntersuchung durch den anerkannten Meisterbetrieb darf frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden. Ist für die Hauptuntersuchung z.B. der April 2006 (04/06) vorgesehen, darf die Abgasuntersuchung frühestens nach dem 01.03.2006 erfolgen.
    Der Nachweis über die erfolgreiche Abgasuntersuchung muss bei der HU dem Prüfer übergeben werden, der die Testergebnisse in den Prüfbericht der HU überträgt,
    Am Fahrzeug erfolgt der Nachweis der erfolgreichen Abgasuntersuchung und der erfolgreichen Geräuschprüfung durch anbringen der HU Plakette. Eine gesonderte Prüfplakette wie beim PKW ist nicht vorgesehen. Die Abgasprüfung hat wie die HU eine Gültigkeit von 24 Monaten.



    Ich denke, dass das für Deutschland und in ähnlicher Form natürlich auch für Österreich oder Schweiz gilt :konkret krass:


    Wird dann mit Akrapovic+Mapping und diversen anderen Zubehörauspuffanlagen sicher ein grosser Spass :daumen runter: beim Dekra, TÜV, ÖAMTC, ARBÖ,........
    PS: Kann Euch aus österreichischer Sicht nur raten, dass man nie das Pech hat in ein Planquadrat :stop polizei: mit nicht typisierten Auspuffanlagen zu fahren-->Haben doch glatt ein paar Gesetze geändert und dürfen auch OHNE Gefahr im Verzug nur wegen Lärmbelästigung das Kennzeichen einziehen :kacke:
    Soll jeder mit seinem Eigentum ( Geld :grins:) machen was er will, aber nur so viel-->sobald man die beiden Katalysatoren gegen Akrapovic&Co tauscht erlischt die Betriebserlaubnis, egal ob mit oder ohne DB-Killer--> Die :stop polizei: werden den Sommer-Gangerkennungssensor, die Übersetzung und das ausgebaute SLS eher schwer erkennen, aber wenn der Katalysator mit E-Nummer gegen geile Töpfe vom Feinsten getauscht wurden :grins:......... :kacke: kannst nur sagen :grins:
    Kauft's Euch lieber wenn's gefällt, ein paar Carbonteile :grins:
    Noch was bezüglich Wegelagerei in Österreich: Bei uns ist laut Gesetz die Exekutive befähigt OHNE Radarpistole nur nach Augenmass und Einschätzung in z.B.einer 70er-Beschränkung festzustelle, ob Du jetzt 75, oder 85 gefahren bist :lol: :motz:--> rechtlich hasst Zero Chance :motz:


    mfG..


    wiener_andi

  • Zitat

    Original von wiener_andi
    Noch was bezüglich Wegelagerei in Österreich: Bei uns ist laut Gesetz die Exekutive befähigt OHNE Radarpistole nur nach Augenmass und Einschätzung in z.B.einer 70er-Beschränkung festzustelle, ob Du jetzt 75, oder 85 gefahren bist :lol: :motz:--> rechtlich hasst Zero Chance :motz:


    mfG..


    wiener_andi


    Das währ aber dann neu, das dürfen die Kollegen in grün doch schon länger nicht mehr (seit mitte 90er)


    mfg Spocki

  • servas spocki1000,


    machen die :stop polizei: nach wie vor und ist rechtlich gedeckt-->ist laut gesetzgeber darauf geschultes und befähigtes personal :lol:.....ÖAMTC--Rechtschutz meint das selbe.


    mfG.

  • Zitat

    Original von wiener_andi
    Servas miteinander,
    >
    sobald man die beiden Katalysatoren gegen Akrapovic&Co tauscht erlischt die Betriebserlaubnis, egal ob mit oder ohne DB-Killer
    mfG..


    wiener_andi



    Stimmt aber nur für Superduke mit geregeltem Kat,bei 950 SM etc. nicht.Habs mit am Freitag noch vom Sommer bestätigen lassen.Akrapovic mit ABE ist halt mit ABE.Da gibts nichts zu rütteln,legal wie ein Kindergeburtstag.


    Wenn die mich dennoch meinen Ärgern zu müssen,werde ich wirklich alle Hebel in Bewegung setzen die mir möglich sind,egal was es kostet. :boxing:
    Bekannter ist bei der Polizei,der wird mir sicher dann die richtigen tips geben wie ich mich im Nachhinein beschweren kann.

  • Gibt ja auch welche mit Kat


    z.Bsp Sebring:
    SAT4306509KLR - slip on inkl. Kat, links/rechts, Ø 54 mm, Twister SP, EG/ABE, Alu
    KTM - 990 Superduke ab 05 - Typ LC8 EFI, kW 88

  • Hallo nochmal,


    @Spocki1000.......geb Dir Recht, aber: War ehrlich gesagt vom Sound der SD für eine legale Serienanlage mehr als begeistert = :sensationell: geil :perfekt:
    und optisch gefällt sie mir noch fast mit den abgeschrägten Enden besser, als jeder für meinen Geschmack(ist bekanntlich verschieden) zu langen Nachrüstendtopf :grins:
    Das einzige Argument mit dem Gewicht wirst glaub ich mit einem Sebringkat. auch nimmer ändern :grins: und ohne hast bei den :stop polizei: ein Problem :konkret krass:


    @Supermotard.......gute Frage, wie es eigentlich mit dem ungeregelten Kat@SM950 und Akrapovic ausschaut (auch mit ABE), wenn ein :stop polizei: sich in Szene setzt und es juristisch Hart auf Hart geht :boxing:
    Aber wenn es schon Lärmpegelmessungen der TÜV-Prüfer und :stop polizei: rein dem subjektiven Empfinden nach gibt, was oft auch vom Biorythmus oder sonstigen (zyklischen) Befindlichkeiten wie Sympatie beeinflusst wird, so kann man sicher erahnen, was man da alles erleben kann :grins: :achtung ironie:
    Es gab in Österreich schon :stop polizei:, die 6-7jährige Bikes mit Serienauspuffanlagen für zu laut empfanden und diese zu einer Nachüberprüfung schickten und diese Koffer von einem Prüfer dort gleich Mängel feststellten, die ohne hohen (juristischen) Aufwand niemals zu wiederlegen sind.
    Wenn man etwas finden will, dann kann ich es auch :amen:
    Wo beginnst zu klagen..........die Prüforganisation, den Motorraderzeuger oder gleich den Zulieferer :sehe sterne:
    Wenn der Amtsschimmel reitet und vor sich dahinwiehert........... :boxing:


    mfG.

  • na da seh ich ja ereignisreiche Zeiten auf uns zukommen ^^


    ich spiel schon lang mit dem Gedanken mir im Ausland nen Briefkasten anzumieten ...... irgendwo wo sie ned ganz so spinnen wie bei uns ......... und wo se auch keine in Deutschland erworbenen Punkte zählen ^^


    ich finds hald zum Kotzen wenn n Spiel zu viele Regeln hat


    :daumen runter:

  • Servus OrangeSoul,


    was glaubst Du wie viele Zivilversager dann keinen Job im deutschsprachigen und EU-Raum hätten :grins: :achtung ironie:


    mfG.

  • jojo ^^


    immer wenn mich einer aufhält wart ich e drauf das er sich bedankt weil ich ja sein Gehalt zahl ^^


    aber es is immer das selbe :


    1. Papiere
    2. A bisserl schnell war ma ja scho was ?!?
    3. A Bisserl laut is ja scho oder ?!?
    4. Kein D - Bickerl ?


    optional (mim Golfi)
    4. Warndreieck,Verbandskasten und Warnweste ?
    5. (bei Ansicht des Biervorrates im Kofferraum) haben sie den was getrunken ?


    6. leuchten mir immer wie dumm mit ihren Lampen ins Auge


    aber eins muß man den Ösis lassen ^^ sie sind netter :perfekt:
    hatte mal keine Warnwesten dabei, aber ne KTM - Tüte :daumen hoch: da hat er mir grinsend geraten die Tüte über den Kopf zu stülpen wenn was is :daumen hoch:

  • D-Pickerl???--->hast noch keine EU-Kennzeichen mit Landeskennung :?:


    Zu 6. leuchten mir immer wie dumm mit ihren Lampen ins Auge--->sind auf drogis ganz scharf- :konkret krass:

  • na da bin ich mal neugierig wie das hier in baden-wartmalberg wird.. ob die :stop polizei: das peilen.
    Ich habe bei den Leos eine EG ABE alles andere interessiert mich nicht.. :kacke: auf die Betriebserlaubnis...
    bis zum TÜV sind es noch 1,5 Jahre mal sehen ob das was wird. :grins:
    Blöd wäre es nur wenn auf ner Auslandsfahrt einer draufkommt... muß man dann die Kiste stehen lassen?? oder??? :weinen:

    2 Mal editiert, zuletzt von horst77 ()

  • kommt warscheinlich darauf an in welchem Staat man ist, könnte aber durchaus sein, das dein Motorrad bis zu Grenze nicht aus eigener Kraft bewegt wird

    Einmal editiert, zuletzt von Spocki1000 ()

  • ... über das mit der Betriebserlaubnis werde ich mich mal erkundigen, kann ich mir nicht vorstellen, dass, wenn man ein Teil das EG ABE hat nachrüstet die Betriebserlaubnis erlischt.
    Dann müssten ja alle Hersteller von Nachrüstauspufanlagen für die SD mit ABE- also für den Strassenverkehr zugelassen, darauf hinweisen, dass es doch nicht legal wäre, diese gegen die Kat Anlage zu tauschen... und das macht ja bekanntlich keiner.

  • Hallo Horst77,


    bei der SuperDuke ist der springende Punkt, dass du den typengenehmigten geregelten Katalysator entfernst und gegen einen (wahrscheinlich ohne Kat) Zubehörtopf ersetzt.
    Damit erfüllst die Abgaswerte der Typengenehmigung NICHT mehr :konkret krass:
    Selbst wenn Du mit DB-Killer fährst und der Lärmpegel innerhalb der Toleranz des Erzeugers ist, entspricht nur alleine wegen dem fehlenden Katalysator z.B. die Akrapovicanlage SICHER NICHT dem Auslieferungszustand ab Werk!!!!!!!
    Wenn dir, um jetzt beim Beispiel Akrapovic zu bleiben der Lieferant oder sogar KTM selber eine ABE mit Gutachten beistellt, so wäre das Problem gelöst :amen:
    Nur OHNE Kat wirst die verschärften, glaube ich ab '07 oder '08 bei erstmalig zugelassenen Fahrzeuge(PKW+Krad)
    vorgeschriebenen Normen(Abgasmessung MIT KALTSTART für Typengenhmigung!!!) NIEMALS schaffen, den sonst würde jeder bei seiner SD oder was für ein Bike auch immer sofort einen Topf OHNE Kat mit ABE+Mapping draufmachen, oder gleich ab Werk ordern, jedem :stop polizei: mit dem ABE-Gutachte entgegenwinken und gedanklich den Stinkefingen zeigen :achtung ironie: :amen:
    Die Lambda(O2)-Sonde braucht den Kat NICHT aber der geregelte Kat diese sehr wohl, um die den vollen Wirkungsgrad zu entwickeln :amen:
    Das SLS (oder wie jeder Hersteller die Abgasnachverbrennung auch bezeichnet) dient, wenn meine Informationen richtig sind hauptächlich nur zur Reduktion der NOx(=Stickoxide), da bei seriennahen Motoren ein eher neutrales bis leicht mageres Gemisch angestrebt wird und diese dabei zu hohem Anteil mitentstehen..........das ist dann der Spielraum der EPROM-Programmierer, die dann genau dort etwas das Gemisch anfetten, das Kennfeld der Zündung anschärfen und als Draufgabe die Enddrehzahl anheben, wenn es die Motormechanik verträgt :grins:
    Die O2-Sonde ist mit (und ohne) Kat für moderne Einspritzmotoren die ideale Informationsquelle bezüglich Messgrösse primär Restsauerstoffanteil und sekundär Abgastemperatur......vorrausgesetzt die verbauten Chips können die Daten schnell genug umsetzen.........32Bit+SD= :sensationell:


    PS: Wenn man in Österreich auf einen wirklich blöden :stop polizei: mit umgebauten Bike kommt, kann es passieren, dass man OHNE Kennzeichen heimschiebt :motz:-->Kohle für Personal, mobile Prüfstande und Lärmmessrichtmicrofone ist ja scheinbar open end vorhanden :sehe sterne:


    mfG.

  • ...danke erst mal für die Info.
    Wer denkt sich nur all den :kacke: aus.. in einigen Nachbarländern ist doch der ganze Mist auch nicht so verkrampft.
    Naja Deutschland und Österreich müssen alles reglementieren.. :kotz:


    Gut das mit dem KAT entfernen ist eine Sache, viele haben Nachrüsttöpfe... und ich verlass mich einstweilen auf das liebliche Miteinander von Motorradfahrer und :stop polizei: bei eventuellen Kontrollen. Werde 2007 natürlich die SD mit den Leo's zum Tüv meiner Wahl fahren, umbauen kann man dann immer noch und so schlecht sieht dei Originale auch nicht aus, aber Gewicht und Sound sind :kacke:


    Wenn alles blöd wird muß man sich eben eine Dicke Kiste ohne KAT kaufen...

  • Naja Deutschland und Österreich müssen alles reglementieren..................


    PS: Wir Deutschsprachigen sind bei jedem Blödsinn immer die Ersten :kotz: hauptsache der Amtsschimmel wiehert freudig vor sich hin :motz:


    Ursprunglich hatten wir in den Wiener Stadteinfahrten 70-80Km/h--> mit den Argument der Feinstaubbelastung wurde auf Betreiben einiger Bezirkshäuptlinge innerhalb weniger Wochen auf 50km/h reduziert--> der Unfug wurde sogar von der technischen Uni als Blödsinn betitelt :sehe sterne:
    ..und die Strassenbahn zerbröselt Streusplitt zu Feinstaub und darf >50 Km/h auf der selben Strasse fahren und mit dem Sog stauben bis zum Exzess...............


    Werbeschild an den Stadteinfahrten--> WIEN IST ANDERS :lol:


    mfG.

  • Habe mir zu dem Thema mal die Motorrad News Jan/2006 gekauft.


    Bei der Abgasmessung wird nur der Kohlenmonoxydgehalt gemessen. Es soll zwei Grenzwerte geben:


    0,3 % CO bei Fahrzeugen mit geregeltem KAT in erhöhtem Leerlauf
    4,5 % CO bei Fahrzeugen mit ungeregeltem oder ohne KAT in einfachem Leerlauf


    Was einfacher und erhöhter Leerlauf sind, scheint noch nicht so richtig definiert zu sein.


    Die einzuhaltenden Grenzwerte wurden an drei Maschinen getestet:


    XT 660 X (serienmäßig mit U-KAT)
    Änderungen am Luftfilter, Power Commander, SLS lahmgelegt, Akra ohne KAT mit E-Nummer aber ohne dB-eater
    3,6% Co bei Standgas, also Norm erfüllt


    YZF-R1 (serienmäßig mit U-KAT)
    0,65% CO, genügend Reserve für Tuningmassnahmen


    R 100 GS, 13 Jahre alt
    4,76 % CO, würde sich mit minimal dünnerem Leerlaufgemisch an die Norm halten


    Fazit: Für Maschinen ohne KAT oder mit U-KAT dürfte es auch mit diversen Umbauten keinen Stress geben, für Kisten mit G-KAT wird´s problematischer.

  • Ob mit einer Nachrüstanlage ohne Kat die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die Serienanlage einen Kat hat, ist im Moment noch nicht geklärt. Das liegt daran, dass es zwei verschiedene Interpretationsmöglichkeiten gibt.


    Variante 1:
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, weil das Fahrzeug auch ohne Kat die Grenzwerte nach Euro 2 erfüllt. Mit Kat unterschreitet es die Grenzwerte zum Teil deutlich, aber das spielt keine Rolle, solange das Fahrzeug die für die Typprüfung vorgeschriebenen Euro-2-Grenzwerte einhält.


    Variante 2:
    Die Betriebserlaubnis erlischt, weil das Fahrzeug ohne Kat nicht mehr die Abgaswerte einhält, die es mit Kat bei der Typprüfung erreicht hat. Dass die Euro-2-Grenzwerte noch eingehalten werden, spielt keine Rolle, weil mit der Typprüfung das Fahrzeug "beschrieben" wird. Das Fahrzeug ohne Kat entspricht also nicht mehr dem Fahrzeug, für das eine Typprüfung erfolgte.


    Im Moment gibt es zumindest in Deutschland und Österreich so eine Art Stillhalteabkommen, d.h. man geht von der für den Fahrzeugnutzer günstigeren Variante 1 aus. Vermutlich wird sich das auch nicht mehr ändern, da spätestens bei Euro-3-Fahrzeugen die Grenzwerte vermutlich in jedem Fall einen Kat erfordern, also auch bei Nachrüstanlagen.


    Die Hauptschwierigkeit, liegt tatsächlich darin, dass das EU-Recht keine fahrzeugspezifische Prüfung einer Auspuffanlage mehr erfordert, wie es früher nach Landesrecht notwendig war. Früher musste für eine Auspuffanlage entweder ein Eintrag im Brief erfolgen oder eine fahrzeugspezifische ABE vorhanden sein. Heute reicht ein einfaches E-Prüfzeichen auf dem Auspuff aus. Genau genommen hat durch die einfachere EU-Regelung der Fahrzeugbetreiber die A...karte, weil er dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug alle Werte der Typprüfung einhält. Es hat aber in Deutschland schon Gerichtsurteile gegeben, in denen klargestellt wurde, dass das für einen normalen Menschen gar nicht möglich ist und deshalb auch nicht gefordert werden kann. Es kann aber durchaus sein, das in einem anderen Land innerhalb der EU die Variante 2 bevorzugt wird, dann muss man damit rechnen, dass einem das Fahrzeug ohne Kat dort stillgelegt wird.


    Für die Abgasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung braucht man sich aber keine Sorgen machen, weil selbst die Grenzwerte für Fahrzeuge mit Kat bei einem Vergasermotor ohne Kat problemlos durch Verstellen des Leerlaufgemischs erreicht werden. Er läuft dann zwar ziemlich bescheiden, aber das wird ja nicht geprüft.