Leidiges Thema: Richtiges Messen der Profiltiefe von Motorradreifen

  • Hallo Ktm-Gemeinde,


    i :polizei: ch weis, dass die Messung der Profiltiefe ein leidiges Thema ist.


    Über die Suchfunktion habe ich leider nichts Enstprechendes gefunden.


    Aber im Usenet, findet man immer wieder Beiträge, die einem nicht immer helfen.


    Ich möchte, diejenigen, die vielleicht im Rahmen ihrer Arbeit, Kontrollen/Messungen :polizei: durchführen, bitten, hier die Vorgehensweise der richtigen Messung zu beschreiben, oder auch Diejenigen, die sich gut bis sehr gut auskennen und nicht nur vermuten!!!


    Mein Wissenstand:


    Allgemein ist ja bekannt, dass...


    --1,6 mm Profiltiefe gelten. (in den meisten Ländern Europas)


    --Und diese 1,6 mm sollen im ganzen Umfang des Reifen auf 75% der Lauffläche vorhanden sein. So habe ich es mal verstanden,lt. den Gesetzestexten. :tröst:


    Frage 1)
    Ist nun von der Mitte des Reifens die 75% Lauffläche(ausgehend Reifenmitte links 37,5% nach außen und rechts 37,5% nach außen) zu messen, wovon ich ausgehe, oder wie im Netz mal gelesen von aussen nach innen?(warum auch immer behauptet) :zorn:


    Also bei einem Reifen mit der Breite 100mm , wären 75% lt. mir, 75mm(Bogenlänge), und die für die Messung relevante Fläche/Bereich, muss dann, von der Reifenmitte ausgehend, links einmal 37,5mm und rechts ab Reifenmitte auch 37,5mm haben?


    Frage 2)
    Also, wenn mich der Polizist aufhält und ich außerhalb des 37,5% Bereiches(links oder rechts, oder auch auf beiden Seiten) 1,6mm oder weniger habe, darf ich dann weiterfahren, keine Kennzeichenahnahme?? :kapituliere:




    Frage 3)
    Stimmt das, oder ist nur die Rechnung richtig, aber der Gesetzestext von mir falsch verstanden worden?


    Frage 4)
    Ist der TWI nun maßgeblich für die Polizei oder ist das lediglich für den Hersteller relevant, wo die Reifen nicht mehr die Sicherheit gewährleisten, wenn diese angefahren/-abgenutzt werden? :kapituliere:


    Da ich aus Österreich bin, möchte ich bitten, hauptsächlich auf Österreich Bezug zu nehmen. :wheelie:


    Frage 5)
    Was darf nun ein Polizist machen oder nicht? Wo darf er nun messen?


    Vielleicht mit Bilder(auch Handzeichnungen) wären sehr hilfreich.(was ist jetzt nun eine Hauptprofil, was eine Nebenprofil, wo fängt der Bereich Reifenschulter an oder wo hört er auf)


    Bitte um eure Unterstützung, da ich in diesem leidigen Bereich immer noch nicht ganz im Klaren bin. :weinen:


    Bin schon gespannt, ob sich in diesem Forum hier, die Frage soweit möglich, klären lässt.


    Erfahrungen mit Polizei, bei Kontrollen wären auch nett, wenn möglich so , dass man es einigermaßen nachvollziehen kann. :driften:

  • Also meines Wissens muss der Reifen an der schlechtesten Stelle noch mindestens 1,6mm Profil haben...... :zwinker:


    Oftmals ist es ohnehin so, dass die Reifen wenn Sie an die Verschleiß Grenze kommen nicht mehr besonders gut und handlich zu fahren sind, ich schmeiße sie deshalb oft schon eher runter. Wenn´st dann neue Pellen drauf hast, dann ist das meistens ein ganz neues Fahrgefühl :Daumen hoch:


    Ich würde hier nicht an der falschen Stelle sparen, ein Hobby sollte ja auch Spaß machen..... :lautlach:


    Meine Meinung!
    Gruß Gregor :Kürbis:

  • Hi gremuc,


    danke für die Info!
    Aber ich bräuchte Erklärungen zu meinen Fragen , da ich mit pauschalen Aussagen nicht viel anfangen kann, wenn ich mal vor der Polizei stehe!


    Danke für den Tipp!
    Bitte auf die Fragen antworten oder Hilfestellungen geben, die in einen Bezug dazu haben.


    Trotzdem danke nochmals!

  • Hi japsenschrecker,


    nun, ich habe erfahren, dass es auch TW´sI (Indikatoren) von Herstellern(welche Hersteller, weiß ich leider nimmer...) gibt, die nur 1mm Höhe aufweisen.


    Bedeutet also, wenn ich mich darauf verlasse,dass ich bis zum "Steg" fahre, bin ich schon lt. Gesetz 0,6mm unter der erlaubten Mindestprofiltiefe.


    Hast du zu den anderen Fragen, die ich gestellt habe, auch schon Erfahrungen sammeln können?


    An die KTM-Gemeinde:
    Bitte auch die restlichen Fragen, wenn möglich noch beantworten. Danke an Alle.

  • Hi japsenschrecker,


    nun das bedeutet, das außerhalb der 75% der Lauffläche nun auch 1,6mm sein müssen??


    Darf ich daran erinnern, dass ja 75% der Lauffläche im Umfang des Reifens 1,6mm haben müssen. (Frage 1 und 2) ist hier genau zu lesen!


    Für was brauche ich dann die 75% Lauffläche mit 1,6mm, wenn dann auch außerhalb dieses Bereichs die Polizei auf einer Hauptprofilrille misst. siehe Beispiel unter Frage1 vor Frage 2.


    Dann müsste der Text ja lauten:


    1,6mm im Umfang und auf 100% der gesamten Bogenlänge des Reifens.

  • Also meines Wissens muss der Reifen an der schlechtesten Stelle noch mindestens 1,6mm Profil haben...... :zwinker:

    Ich denke wenn Du Dich daran hältst, gib es mit Sicherheit keine Probleme. Man kann natürlich auch eine Wissenschaft daraus machen....... :grins: Ich fahre nun seit 27 Jahren Motorrad und hatte damit noch nie Probleme mit der Rennleitung oder beim Tüv :zwinker:


    Schönen Sonntag noch :winke:
    Gruß Gregor

  • Man kann natürlich auch eine Wissenschaft daraus machen

    verstehe die Frage auch nicht so ganz und hatte in nunmehr 20 Jahren auch noch keine Probleme. Wenn es um Diskussionen mit den Grünen oder Sicherheit geht sind mir die 5 Euro, die da vielleicht noch an Profil sind, ohnehin egal. Gibt ja auch schon ordentlich Punkte.


    Wenn es auf längere Tour geht kommen die auch schon mal wesentlich früher runter.


    Gruß

  • Der *Japsenschrecker* hat es ganz genau erklärt, neben dem TWI messen und gut ist. Das mit den 75% stimmt auch, ist aber IMHO reine Theorie, wie will der Cop das denn ausrechnen an der Front :zwinker::polizei::crazy:
    Der TWI (Thread wear Indicator) ist gültig für die USA, den Steg als Benchmark könnt ihr im deutsch - sprachigen Europa vergessen .


    Und das mit der schlechtesten Stelle 1.6mm muss man auch richtig interpretieren: jede Pneurille hat irgendwo ein oder zwei Enden. Im Auslauf kann man dann die 1.6 auch nicht messen. Und wie viele mm davon entfernt ist ja sehr individuell.


    Und wenn ihr ehrlich seid, wisst ihr selber ganz genau, wann es eng wird, das spürt man ja auch schon beim Fahrverhalten der Mühle :driften:


    Hier noch das (gummige) Gesetz:
    Klick hier


    Kurzversion:



    5. Kapitel: Räder, Reifen




    Art. 58 Räder und Reifen


    1 Die Räder müssen mit ausreichend tragfähigen Luftreifen oder andern, etwa gleich elastischen Reifen versehen sein, die sich für die Felgen eignen.


    2 Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen.


    3 Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen dieselbe Bauart (Radial- oder Diagonalreifen) aufweisen.
    4 Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.
    5 Doppelreifen dürfen sich nicht berühren, sofern dies der Hersteller oder die Herstellerin nicht ausdrücklich gestattet.


    6 Reifentragkraft, Geschwindigkeits-Index, Felgen-Reifenkombinationen und Abrollumfang müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere in den Bestimmungen der ECE-Reglemente Nr. 30 (Motorfahrzeuge und deren Anhänger) und Nr. 54 (Nutzfahrzeuge und deren Anhänger), in denjenigen des Kapitels 1 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen sowie in den Normen der ETRTO festgelegt ist. Der Hersteller oder die Herstellerin, die Reifentragkraft und der Geschwindigkeits-Index müssen auf den Reifen dauerhaft vermerkt sein. Für nicht genormte Reifen, für Reifen oder Felgen-Reifenkombinationen, die von den Normen abweichen, und für Reifen, deren Verwendung nicht der Kennzeichnung entspricht, ist eine Garantie des Fahrzeug- oder des Reifenherstellers erforderlich. In diesen Fällen sind Marke, Typ und Dimensionen und allenfalls abweichende Kennzeichnungen der Reifen und die erforderlichen Auflagen im Fahrzeugausweis einzutragen.1


    7 Reifen von Motorwagen, Motorrädern, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen müssen ein Genehmigungs- oder ein Prüfzeichen nach internationalen Normen aufweisen.2


    8 An Fahrzeugen der Klassen M, N und O mit einer bauartbedingten oder zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und mehr müssen Reifen montiert sein, die der Richtlinie 92/23/EWG oder den Verordnungen (EG) Nr. 661/2009 und (EU) Nr. 458/2011 entsprechen.3


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    1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Juni 2005, in Kraft seit 1. Okt. 2005 (AS 2005 4111).
    2 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Juni 2005, in Kraft seit 1. Okt. 2005 (AS 2005 4111).
    3 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Juni 2005 (AS 2005 4111). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).


    Gruess
    hitch

  • Meiens Wissens wird direkt neben den Stegen gemessen. Die Stege zeigen also an, wo gemessen wird. Wenn neben allen Stegen 1,6 mm stehen, ist der Reifen okay.

    Dem Meister dient sie, den Knecht tritt sie in den Staub!