Probleme bei Polizeikontrolle ??

  • Zitat

    glaub mir jeder Pott mit E Nr. wurde damals geprüft und befand sich innerhalb der gesetzlichen Toleranzen.
    ob sich dann vllt was in der Produktion oder durch Abnutzung (Dämmwolle) geändert hat ist ne andere Frage.


    Wenn der Pott aber eine E-Nr. und eine ABE für das Fahrzeug hat und man nichts am Pott manipuliert kann doch einem keiner mehr was oder nicht? :denk:

  • lassen wir doch mal die Pott -Diskussion. sag ja wenn zu laut ist es verboten.


    aber erkläre mir mal bitte wo deine originalen Blinker eingetragen sind?! oder dein Scheinwerfer? haben aber alle sammt ne E Nr.
    an denen wurde auch keine Änderung vorgenommen (geschrumpft sind se hoffentlich auch ned :rolleyes: )
    also wo will der Polizist da bitte dagegen vorgehen?


    Laut der aussage der Ösi's dürftet ihr ja gar ned rum fahren?! Das ist doch Quatsch!

    Der weiße Reiter :alter schwede:

  • FALSCH FALSCH FALSCH
    wenn der Pott alles hat was es gibt, und er ist trotzdem zu laut, dann bist DU dran, und sonst NIEMAND

    Einmal "falsch" reicht auch... :rolleyes:


    Was genau meinst du überhaupt immer mit "dran"?


    Die Betriebserlaubnis erlischt imho NICHT, da ein Auspuff, der sich im Laufe der Zeit verändert (Lautstärke) trotzdem ein abgenommenes (E-Nr!) Bauteil ist! Man könnte es als defekt bezeichnen, dass allein führt aber nicht zum "Erlöschen" der BE! Wahrscheinlicher ist ERSTMAL ein Mängelbericht (mit Vorführung beim TÜV) und/oder eine kleine Geldstrafe!


    Aber dieses "dran" ist mir zu drastisch formuliert.... anders sieht es bei Manipulation (aufgetrennt -> etwas entfernt -> zugeschweißt oder entfernte DB-Eater) aus, das kann die BE ungültig machen und Punkte etc nach sich ziehen!


    Wenn du es besser weißt dann korrigiere mich, aber bitte nicht dieses "Stammtischgeblubber" sondern fundiert!

  • ne kurze ergänzung:
    katzenauge (rückstrahler) ist ein sicherheitsrelevantes bauteil, egal ob der geneigte kradfahrer mag oder nicht. wenn der freundliche also der meinung ist, dass er kassieren möchte kann er dies, auch wenn das katzenauge nur zu klein ist, heißt: kohle kassieren und punkte verteilen. im falle eines unfalls ist der versicherungsschutz zweifelhaft.
    bevor ich also cool bin hau ich mir son´ olles wackellicht dran und fertig.


    ähnlich ist es mit den spiegeln.


    auspuff ist nicht sicherheitsrelevant, aslo billiger im schlimmsten fall.


    cheers


    ws

  • für die genaue größe müßte ich, ähnlich anderer bürger auch, die kollegen von gogole bemühen bzw die stvo durchblätter
    was ich aus dem kopf noch zusammenkriege:
    die katzenaugen, die legal sind haben ein prüfzeichen
    auch wird farbe (fahrzeug u. fahrtrichtung) in der stvo definiert
    die form ist auch wieder nur für bestimmte fahrzeuge , 3-eck geht am mopped nicht, aber am fahrrad


    an meinem oldschool-bigbike hab ich 2 echt kleine im heck verbaut, inks und rechts, aus dem fahrrad bedarf, an der karre war soviel rumgebastelt, da war dies völlig irrelevant - da wollte jeder prüfer hauptsache mal mit fahren :titten:


    an meinem kürbis ist mir dies jedoch nicht ganz so unwichtig,
    a) bin ich was älter geworden
    b) wird damit viel mehr in strassenverkehr gefahren
    c) das anhalten aufgrund der DB ist eher gegeben
    d) mir ist nen ticket wegen dem blöden rückstrahler die optik nicht wert



    cheers


    ws

  • Wie siehts aus wenn man eine smc mit carbonakrapovic mit e nr hat von einer suzuki?
    Bei einer genauen kontrolle darf man dann wsl nicht weiterfahren?

  • hmm soweit ich aus meiner Erfahrung spreche bekommst nen Mängelbericht.
    in Ö gibt es wohl Prüfbusse die anhand der Nr. den Typ zuordnen können.
    hab ich in D noch nie gesehen.


    selbes is ja auch mit dem kawa Pott

    Der weiße Reiter :alter schwede: