Reifenbindung? 1290 Super Duke R SE

  • Hallo 1290 SDR SE-Besitzer,


    seit Donnerstag bin ich nun endlich auch stolzer Besitzer einerr SE. :Daumen hoch:


    Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht in Feld 22 (Bemerkungen) folgendes:


    15.1/15.2: DUNLOP SPORTSMART 2*


    Das "Sternchen" hebt dies jedoch wieder auf... :applaus:


    *
    Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
    Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen
    Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätz-
    liches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbe-
    scheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich.


    Ist dies bei Euch auch so? :denk:


    Beste Grüße

    Wer später bremst, ist länger schnell...

  • Der Sportsmart ist halt der einzige Reifen der im Schein steht. Für alle anderen brauchst eine Freigabe seitens KTM oder des Reifenherstellers. Eben die gültige Typ- oder Einzelgenehmigung.


    Da findest schonmal einige auf Seite 16.


    http://www.ktm.com/globalasset…version_22_09_2015_de.pdf


    EDIT:
    Da hast noch die restlichen Metzeler/Pirelli


    http://www.metzeler.com/site/t…de&homologationId=1064545

    "Die Oberpfalz hat Zoiglbier und wer es trinkt, wird schön wie wir... " (N. Neugirg)

    Einmal editiert, zuletzt von Marodeur ()

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    D.h. jede Anmerkung endet damit!

    KTM 1290 Super Duke*Yamaha XSR 700*Triumph Street Triple*Yamaha WR250R*Beta Evo 250*Scorpa TY 125

  • So, will mal kurz von meinem Erlebnis berichten, die Reifenbindung aus meinen Papieren austragen zu lassen:


    Es geht um die KTM 1290 SuperDuke R S.E., Baujahr 2016.
    Die hat im Schein den Fahrzeugtyp "B2" eingetragen.
    Die Standard KTM 1290 SuperDuke R ist im Schein Fahrzeugtyp "A2" und hat soweit ich weiß, keine Reifenbindung im Schein eingetragen.


    Letzte Woche war ich bei der Zulassunsgtelle, die haben mich zum TÜV geschickt. Nur der könnte dies veranlassen.
    Also zum TÜV...


    Der erste TÜV Mitarbeiter hat die beiden Homologationen der R und der R S.E. verglichen.
    Sind beide komplett identisch, sagte er. Zur Sicherheit wollte er einen Kollegen fragen.
    Der Kollege war nicht einsichtig, hat mir Betrugsversuch vorgeworfen. Da sich die Fahrzeutypen unterscheiden (A2 und B2) können die beiden Maschinen technisch nie baugleich sein war seine Antwort.
    Es könnte niemals sein, dass wegen der Farbe und eloxierten Deckeln und weiteren Anbauteilen eine neue Fahrtzeugtypnummer (B2) vergeben wird.
    Er benötigt eine Aussage von KTM, dass die R und S.E. techn. baugleich sind.


    So, ich mich an KTM gewandt.
    Die haben mir nach langem hin und her die technische Baugleichheit der R und der R S.E. bestätigt.
    Laut KTM wäre das Austragen der Reifenbindung grundsätzlich möglich, wäre aber vom Prüfer abhängig...


    Heute wieder zum TÜV mit der Aussage von KTM.
    Nun hatte ich den Chef des Ladens vor mir. Habe Ihm alle Papiere vorgelegt.
    Auch das Problem nochmals erläutert, dass fast kein Reifenhersteller die Reifen für die S.E. also Fahrzeugtyp B2 freigibt.
    War ihm egal.
    Auch habe ich erwähnt, dass bei mir ein DUNLOP SportSmart 2 in den Papieren steht, und der ein abgekündigtes Auslaufmodell ist.
    War ihm auch egal.


    Er möchte jetzt eine Bestätigung von KTM, dass die Reifenbindung aus dem Schein entfernt werden kann.
    KTM hätte die Hoheit über das Fahrzeug.
    Alternativ könnte ich mir jeden Reifen einzeln vom TÜV prüfen und freigeben lassen...


    Ich betreibe den Aufwand, da es im Versicherungsfall zu Problemen kommen kann, wenn ein Reifen aufgezogen wurde, der nicht explizit für den Fahrzeugtyp B2 freigegeben wurde.


    Bin jetzt ziemlich angefixt.... :zorn:
    Hat jemand einen Tipp, oder kennt einen TÜV-Prüfer? :winke:



    Beste Grüße

    Wer später bremst, ist länger schnell...

    2 Mal editiert, zuletzt von lukeskywalker ()

  • Hey Christoph, versuche mal eine TÜ in einem anderen Bundesland, die in Hessen haben eine Vollmeise.
    Du hast es ja nicht so weit bis Bayern/Franken.

  • Nach erfolgter Eintragung muss er aber in Hessen noch zur Bündelungsbehörde.
    Und wenn die Zweifel hat bekommt er nichts eingetragen!


    Steht hier: https://www.landkreis-fulda.de…d-verkehr/infoportal.html unter "Einzelgenehmigung/ -betriebserlaubnis" - "Antragsverfahren"


    https://www.landkreis-fulda.de…ahme_Stand_18.02.2013.pdf


    1. Antragsformular (Link zum Formular) gut leserlich ausfüllen und unterschreiben


    Für Rückfragen unsererseits geben Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind



    2. dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:


    · sämtliche vom Sachverständigen/technischen Dienst erstellten Gutachten ggf. mit Anlagen


    · evtl. bereits vorhandene Zulassungsbescheinigungen/Fahrzeugscheine (auch ausländische)



    3. Einreichung der Unterlagen:


    per Fax: (0661) 6006 – 1144


    per Mail: buendelungsbehoerde@landkreis-fulda.de
    (Anlagen bitte in schwarz-weiß mit geringem Datenvolumen)


    per Post:
    Landkreis Fulda
    Fachdienst Straßenverkehr
    Zulassungsbehörde
    Kreuzbergstr. 42 b
    36043 Fulda


    Bitte senden Sie keine Originalunterlagen - Kopien der Unterlagen sind ausreichend!!!


    Firmen und Hersteller: Für die Ausstellung von Leerbriefen werden die Originale benötigt!!!



    4. Gebühren:


    Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO als auch einer Genehmigung nach § 13 EG-FGV ist eine Gebühr in Höhe von 39,80 € zu entrichten, für die Zustellung werden 3,50 € berechnet. Sofern eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss, fallen zusätzlich Gebühren an.


    Die bei uns anfallenden Gebühren werden per Überweisungsträger der Betriebserlaubnis beigefügt und per Post zu Ihnen gesandt.



    5. Dauer der Bearbeitungszeit


    Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab und beträgt in der Regel 2 - 3 Arbeitstage.



    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer (0661) 6006 - 1140 oder unter der Mail-Adresse: buendelungsbehoerde@landkreis-fulda.de zur Verfügung.

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    Einmal editiert, zuletzt von DerLeo ()

  • Hallo "DerLeo",


    Danke für die Info, aber ich habe kein Gutachten vom TÜV!
    Das ist ja das Problem....


    Eine Einzelgenehmigung für einen speziellen Reifen möchte ich auch nicht.


    Viele Grüße

    Wer später bremst, ist länger schnell...

  • Hallo,


    hat das Verfahren, was "DerLeo" beschriebt, schon mal jemand erfolgreich durchgezogen?


    Viele Grüße

    Wer später bremst, ist länger schnell...

  • Die SE hat deshalb eine andere Nummer, weil der Akra gleich mit homologiert ist und die SE 1DB lauter ist.
    Kannst dir aber auf der KTM Seite die Freigabe runter laden, da stehen einige Reifen drin.


    http://www.ktm.com/de-int/service/wartung/


    http://www.ktm.com/globalasset…ersion_18_05_2017_de_.pdf


    Da steht unter anderem auch der Metzeler Z8 M drin und der funktioniert hervorragend auf der SDR und wenn du nicht auf die Renne gehst, sind Sportreifen eh relativ Sinn befreit und auf der Landstraße fährt dir auch keiner mit Sportreifen davon und wenn doch liegt es am fahrerrischem Können. Ein Sportreifen funktioniert nur in einem eingeschränkten Temperaturbereich, kostet mehr und hat eine deutlich kleinere Laufleistung.

    Suzuki GSX R 1100 Bj89
    KTM 1290 Superduke GT Bj16

  • KTM hat aber nicht zufällig mal erwähnt warum überhaupt eine Reifenbindung für D dabei ist als du angefragt hast?


    Aus dem ganzen hin und her soll einer schlau werden, jeder schiebts auf den Anderen. Ist jetzt KTM vom Prinzip her dafür zuständig ob ein Fahrzeug eine Reifenbindung hat oder nicht? Und wenn ja ist eben die Frage warum sie sowas überhaupt für Deutschland veranstalten. :/

    "Die Oberpfalz hat Zoiglbier und wer es trinkt, wird schön wie wir... " (N. Neugirg)

  • Das ist weil wir auf der Autobahn keine Geschwindigkeitsbegrenzung haben und der Reifen bei voller Beladung bei Vmax funktionieren muss. In unseren Nachbarländern gibt es halt auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

    Suzuki GSX R 1100 Bj89
    KTM 1290 Superduke GT Bj16

  • Find ich trotzdem Schmarrn. Als würd sich ein Reifen auf der SDR auflösen wenn er auch auf der GSXR funktioniert. Er ist zugelassen für eine gewisse Geschwindigkeit und gut. Wenn der Reifen laut Hersteller 300 mitmacht dann gehts eben auch. Oder sie geben damit indirekt zu das ihr Fahrwerk scheiße ist und man jeden Reifen dafür überprüfen muss ob die Fuhre damit zu wackeln anfängt. :rolleyes:

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  • So ne GSX R hat aber deutlich weniger Drehmoment und das vernichtet den Reifen, hinzukommt, das jedes Moped eine andere Fahrwerksgeometrie hat. Am Fahrwerk stellen auch viele rum und nicht alle können das, hinzu kommt, daß einige mit abenteuerlichen Luftdruck rum fahren, weil sie meinen das wäre besser und die Renne mit der Straße verwechseln. Und die Hersteller ( beide Moped und Reifen) müssen sich gegen die Fehlbenutzung durch den Kunden auch absichern

    Suzuki GSX R 1100 Bj89
    KTM 1290 Superduke GT Bj16

  • Du kannst das alles auch so verstellen das im Ausland bei erlaubten AB Geschwindigkeiten schon Probleme auftreten.


    Dafür gibts die Vorgaben, das ist deren Absicherung.


    Wenn jemand seinen Luftdruck auf 1,8 absenkt weil er meint er fährt so einen heissen Reifen und das muss so sein laut Stammtisch wie willst diese Fehlbedienung verhindern? Den kanns dann auch bei 100 schon aus der Kurve hauen. Auch das Drehmoment find ich jetzt nicht das Argument. Das liegt auch bei niedrigeren Geschwindigkeiten an und ich kann den Reifen auch bis 150 schon quälen. Es geht wenn dann doch nur um die Höchstgeschwindigkeit auf der AB.


    Dazu fahren viele mit normalen Sportreifen auf die Rennstrecke. Dazu gibts gern noch Luftdruckempfehlungen. Und da reden wir ja von ganz anderen Belastungen. Da ist es auf einmal auch im Ausland kein Problem. Aber das bissl Autobahngebolze gradaus soll dann das Thema sein. :denk:


    Ich denk eher das ist noch immer ein Relikt aus einer Zeit wo das Reifenthema tatsächlich noch viel sensibler war als mit den heutigen modernen Mischungen.

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  • lukeskywalker


    Schau mal bei Mopedreifen.de rein und gebe dein Modell in der Suche ein und wirst feststellen, dass es für deine SE Freigaben von Metzeler, Michelin und Pirelli gibt. :ja::Daumen hoch:

    Einmal editiert, zuletzt von Monty ()

  • Bridgestone wird bestimmt die Freigaben auch zeitnah ändern und den Typ B2 ergänzen.
    Einfach immer mal wieder bei Mopedreifen.de in die Freigaben gucken.


    Also keine Panik, sind ja schon einige Freigaben anderer Hersteller verfügbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Monty ()

  • Bridgestone wird bestimmt die Freigaben auch zeitnah ändern und den Typ B2 ergänzen.
    Einfach immer mal wieder bei Mopedreifen.de in die Freigaben gucken.


    Also keine Panik, sind ja schon einige Freigaben anderer Hersteller verfügbar.

    Jap...habe auch ne SE und konnte mir nicht vorstellen das es nur die Freigaben von KTM gibt. War bereits neulich bei Metzeler bezgl. dem M7RR schauen. Alles gut der ist bereits auch schon für das gute Stück freigegeben.... :ja: :Daumen hoch:

  • Habe gerade gesehen, bei Conti gibt es die Typenbezeichnung gar nicht, da gilt die Freigabe für alle 1290 Super Duke R LC8 Modelle ab Bj.2013. :ja: