eine E-Nummer ist gibts nicht für
eine E-Nummer gibts nicht für Brems und Kupplungshebel, da gibts nur eine ABE, das genügt aber auch für den Österreichischen TÜV
Nochmal, eine ABE kennt der österr. Gesetzgeber nicht. Ebensowenig gibt’s einen österr. TÜV. Es gibt Prüfstellen der Landesregierungen, welche dir Teile eintragen können.
Ggfs. kannst mit der ABE zur Prüfstelle fahren und diese für das jeweilige KFZ typisieren lassen. Diese Typisierung wird dann in den Fahrzeugpapieren vermerkt und ist immer mitzuführen.
Der Austausch von Brems- und Kupplungshebeln ist bei uns ganz klar eintragungspflichtig.
Müssen Teile, für welche man eine ABE besitzt, in Österreich eingetragen werden?
Ja, denn die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird vom deutschen Kraftfahrbundesamt (KBA) vergeben und besitzt in Österreich keinerlei Gültigkeit. Wenngleich Teile mit einer ABE seitens der deutschen Gesetzgebung genehmigungsfrei sind, müssen die Änderungen aufgrund unseres nationalen KFG 1967 in Österreich eingetragen werden.