also ab 2006 galt hier bei uns in deutschland die euro 3 homologation. dh ab zulassungjahr 2006 müssen alle motorräder mit einem KAT ausgerüstet sein. die vorherigen baujahre haben zwar oftmals einen kat, wenn allerdings ein auspuff mit ABE oder E-Nummer ohne kat verbaut wird ist das legal. kleines beispiel (bin ja vorher GSX-R gefahren):
die GSX-R Reihe bis zu K7 (also modelljahr 2007, EC-Typengenehmigung vor 2006 weil identisch mit der K6) dürfen bei entsprechender E-Nummer oder ABE des zubehörauspuffes ohne einen KAT gefahren werden (genau das beschreibt der text den du oben gepostet hast)
alle nachfolgenden GSX-R Baureihen (also ab K8, 2008, bis L2, 2012) müssen zwingend mit Kat gefahren werden. hierbei ist wieder zu beachten, das es bei einem Umbau des abgasstrangs auf beispielsweise eine Komplettanlage, zwar ABEs auf die Endschalldämpfer der Anlagen, nicht aber auf die Auspuffanlage als solches gilt. Selbst mit einem Einschubkat, wie er zb bei Acra zu bekommen ist, müsste das ganze durch eine Einzelabnahme (mit den entsprechenden prüfungen) eingetragen werden. Weil man sowas aber meißt nicht durch bekommt isses halt illegal ;)
ich bin selbst mit meiner Gixxer von 2008 ohne kat und komplettsystem rumgefahren. meiner meinung nach peilt das eh keiner :D
dazu einmal die Quellen:
http://www.motorradonline.de/news/euro3-und-die-folgen/76975
http://www.motorradonline.de/r…serlaubnis/373730?seite=2
Für dich heißt das jetzt:
Steht in deinem Fahrzeugsschein das das motorrad vor 2006 die EC-Typengenehmigung bekommen hat, oder die Euro 2 Norm darfst du deine Maschine bei entsprechender E- oder ABE Nummer des zubehörauspuffes ohne kat fahren...
in der Praxis sieht es aber wieder so aus:
der kat ist eh im endschalldämpfer deiner SD integriert.. ergo kann das eh keiner nachvollziehen ob jetzt "rohr frei" bei dir ist oder nicht. im zweifelsfall gucken die eh nur auf die E- oder ABE nummern und dann ists jutt.
lg daniel