Beiträge von Werwolfi

    Ich kann nur das sagen, was mir der TÜV-Süd gesagt hat.

    Im VkBl. Heft 16-2019 ausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur steht das schwarz auf weiß und kann
    beim TÜV oder jeder Polizeidienststelle eingesehen werden.
    Auf Grundlage dieses Schriftstücks werden Hauptuntersuchungen und Verkehrskontrollen durchgeführt.




    Edit: Gerade nochmal mit dem TÜV telefoniert. Q-Reifen sind zulässig wenn damit der Geschwindigkeitsindex der bei 15.1 und 15.2 in den Papieren angegeben ist erreicht oder überschritten wird.

    Ja, mit höheren, mit niedrigeren nicht.
    Bei mir steht der TKC 80 auch in den Unterlagen, ich hatte eine (mittlerweile ungültige) Freigabe von Conti, aber in den Papieren ist nur der TA2 eingetragen.
    Der eingetragene Reifen (egal ob TKC80, TA2 oder sonst irgendwas) spielt keine Rolle mehr.
    Es Zählt einzig uns alleine was unter 15.1 und 15.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist.
    DAS muss eingehalten werden. Alles andere führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Wie ich im anderen Reifen Thema schon geschrieben habe, war ich heute beim TÜV.


    Zitat


    In der Übereinstimmungsbescheibigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der
    Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen.
    Verwendet wird ein Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart mit gleicher
    Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z.B. Tragfähigkeitskennzahl,
    Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.

    Damit sind zwar jetzt Reifenbindungen und dadurch benötigte Reifenfreigaben vom Tisch, dafür ist es aber jetzt auf keinen
    Fall mehr möglich (legal) Reifen mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex als eingetragen zu fahren.

    Ich war heute beim TÜV.
    Die eingetragene Reifenbindung braucht keinen mehr zu interessieren! :ja:
    (Wenn der Reifen eine DOT nach dem 31.12.2019 hat)

    Im VkBl. Heft 16-2019 steht im Amtlichen Teil unter Nr. 90:


    Den oben genannten Text hat mir der TÜV-Mann aus dem VkBl kopiert.

    Bitte dann unbedingt auch die nachvollziehbaren (!) Vorteile posten!



    Bei meinem Sportler hab ich nach einem Wochenende Rennstrecke Hitzeband gewickelt .
    Das GFK war nach dem ersten 20 Minütigen turn seeehr weich, Samstag abend hat der Lack blasen geworfen, Sonntag Mittag hingen die ersten Aufkleber weg und am Sonntag Abend war das erste Loch reingeschmolzen.


    Seitdem ich Hitzeschutzband um den Krümmer gewickelt habe, wird der Bug zwar noch warm, aber das Material wird nicht mehr so weich und wirft auch keine blasen mehr.
    Der Lack hält, die Aufkleber gehen nicht mehr ab und Löcher werden auch keine mehr reingebrannt.....