Hallo,
der einzige Grund, warum bei den Unterlagen der ABE ein Stück herausgeschnitten ist, kann nur der sein, dass das Bild welches normalerweise bei der ABE sein sollte, nicht mit dem gelieferten Hebeln übereinstimmt.
Irgendeine Nummer, welche zur ABE passt, kann man überall drauflsern lassen, auch in China.
Fakt ist, dass die ABE nur gültig ist, wenn sie komplett ist. Bei einer Kontrolle muss man nur anden richtigen kommen und man läuft zu Fuß nach hause, weil die Weiterfahrt bei einem so wichtigen Bauteil untersagt wird.
Zum Gutachten (3 Seiten) vom 20.06.2012 gehören 8 Seiten Vewendungsbereich, 3 Seiten Montageanleitung, 7 Seiten Bilder der Hebelausführungen und 9 Seiten der verschiedenen Adapter.
Dann gab es am 15.10.2014 einen Nachtrag zum Gutachten. Mit Anlagen: 10 Seiten Verwendungsbereich, Montageanleitung 1 Seite und Logo der neuen Handelsmarke 1 Seite.
Einen weiteren Nachtrag gab es am 20.04.2015 (neue Ausführungen)
An der Innen- oder Unterseite der Hebel sollte folgendes Stehen: V-Trec, MAStergrip, oder BS
Vieleicht sehe ich das ja falsch, die ABE welche man bei V-Trec herunterladen kann, ist das alte von 2012 ohne dem Nachtrag und ohne Bilder. Obwohl da im Aswahlfenster steht: Version 5 (2015).
Vieleicht werden da noch alte Restbestände breits mit der neuen ABE oder auch neue Hebel noch mit der alten ABE, verkauft.
Also, wer sich nach 2014 solche Hebel gekauft hat, der sollte irgendwo auf der ABE das Datum 08.09.2014 (tatsächliches Prüfdatum) oder 15.10.2014 (Zulassungserteilungsdatum) finden.
Wer die Hebel ab dem Mai 2015 gekauft hat sollte auch die neue ABE dazu bekommen haben, auch wieder nur als komplettes (mit Bilder) gültig.
Auf den Bildern von Kenny 690 r sieht man, dass da die alte ABE dabei war und es sich um die alten Hebel, noch mit der Aufschrift V-Trec handelt. Seit November 2015 sollte man doch eigentlich die neuen Hebel bekommen.
Man muss bedenken, dass das neue Gutachten ,bzw. die neuen Nachträge, zwar auch die alten Motorräder von z.B. 2012 beinhalten, das heißt, neuer Hebel darf auch an alte Maschine montiert werde, aber die alten Hebel sind nicht für die neuen Motorräder geprüft, auch wenn die e-Nummer gleich blieb, denn auf der ABE steht ja auch immer das Baujahr auf welches es sich bezieht.
Bei einem Unfall mit Personenschaden kann durchaus sein, dass da genauer geschaut wird, was an dem Motorrad angebaut war. Der Fahrer kann dann zwar sagen, sehen sie her, das ist das ABE, welches ich mit den Hebeln bekommen habe. Der Richter wird aber sagen, da fehlt ja der Teil mit den Bildern, den haben sie doch absichtlich herausheschnitten, damit man nicht sieht, dass die Hebel ganz anders aussehen sollten, als jene welche montiert sind. Hier wird dann gleich noch der Vortsatz mit angebracht und die Strafe fällt höher aus. Der Hebelhersteller wird natürlich sagen, dass er mit den Hebeln eine komplette ABE verschickt hat, und der Kunde an den Bildern sehen hätte können, dass die ABE nicht zu den Hebeln paast. Das das ABE nicht zum Hebel passt war von Seiten des Herstellers natürlich nur ein Versehen und da der Kunde sich nicht gemeldet hat, ging man davon aus, dass alles seine Richtigkeit hatte.
Hier an dieser Stelle bearbeite ich meinen Beitrag nochmal, weil ich beim genauen hinsehen der Meinung bin, dass die Kennzeichnung V-Trec auf dem Hebel nicht mit der Kennzeichnung V-Trec im Gutachten übereinstimmt. Laut Gutachten muss links und rechts nebem dem Wort V-Trec eine Flamme sein und oben ein R in einem Kreis. Jetzt sind wir soweit, dass das Gutachten tatsächlich nicht mehr zum Hebel passt. Es kann natürlich auch sein, dass ich das schlecht gesehen habe. Hier bräuchte man eine bessere Aufnahme von der Aufschrift am Hebel.
Ich würde beim Hersteller um eine komplette ABE bitten und wenn er diese nicht schicken will, würde ich die Hebel zurückschicken.
Man kann sich das Originalgutachten auch vom TÜV Rheinland schicken lassen. Die sind immer recht nett.
Gruß, MBSprinter