Seit Ende letzten Jahres darfst du fahren was du willst
So ist das nicht.
Es gibt künftig zwei Arten von Bescheinigungen fur die Bereifungsmöglichkeiten.
Zum Einen die Serviceinformation und zum Anderen die Herstellerbescheinigung.
Die Herstellerbescheinigung dokumentiert die Bereifungsmöglichkeiten mit abweichender Reifengröße oder Bauart
nach eigenen Tests der Reifenhersteller. Dafür müssen aber TÜV & Co ihren Segen geben.
Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination für Motorräder.
In diesem Thread geht es um die Kombination von PAGT1 und PAGT2.
Und diese Kombination ist in der Serviceinformation von Pirelli nicht gelistet.
Somit auch nicht geeignet. Somit auch nicht zulässig.