Beiträge von phiwa

    bei mir (SMC) ist die Stärke der beiden Pads vorne Unterschidlich ( einer dicker einer dünner)
    Dann kannste die vorne auch nicht drehen, weil die fest drinstecken in der Achse. Hinten kann ich die ori KTM drehen.

    Das klingt optimistisch :Daumen hoch:


    Ich denk dann werd ich 2 Mails schreiben, eine an KTM AT und eine an Akrapovic welches Land auch immer die die Teile herstellen, aber da sollte Englisch die Sprache in der Mail sein.
    Ich kann ja dann mal posten was ich geschieben bzw was ich für Antworten bekommen hab.
    :winke:

    moin, ich würd das auf jeden Fall machen, aber ich denk KTM ist da eher der Ansprechpartner. Die Ingeneure arbeiten da denk ich mit Akrapovic zusammen und die stellen das her was KTM braucht.

    Na ja, wenn Du aber 80Km zum Dealer hast...


    Und so'n "Käse" war ja wohl nicht bei Abholung vorhanden...
    Wenn ja, dann packt man sich auch an der eigenen Nase!


    Also: kurz checken, ob das Lenkergewicht (zu 99% mein Tipp) nicht am Gasgriff hängt... bevor Du das halbe Moped auseinander nimmst!

    Moin, ich hab das bei meiner SMC auch, aber beim Fahren fällt das ja nicht auf, nur Im Stand eben.
    Wie prüft man das Lenkergewicht?

    Normalerweise reicht NUR die e-Nummer auf dem Dämpfer, anhand dieser kann bei einer Kontrolle nachgeschaut werden ob das so zulässig ist. Ich denke es gibt da eine europäische Datenbank für. Aber natürlich is das für die Polizei deutlich einfacher wenn man den Zettel gleich dabei hat. Aber da der Leo ja keinen KAT hat und man ab Euro 3 Norm (die wir bei den 690ern haben) nicht mehr den KAT entfernen darfst ist das eingentlich nicht legal, trotz ABE. Aber ich hab gerad noch mal in ner Antwort von nem Dekra Menschen nachgelsesen, danach sollte das i O sein:
    "Alle zukünftig erteilte Typgenehmigungen für Schalldämpferanlagen
    enthalten die Forderung nach der Messung des Abgasverhaltens ein
    Entfall des Katalysators wird für neue Anlagen daher i.d.R. nicht mehr
    möglich sein. Die bisher genehmigten Anlagen bleiben bis auf weiteres
    zulässig."



    Für 80€ bekommste den Alu-Schutz!!!


    Ne, er meinte zu mir ja eben 80€ für den Plastik, ALU muss ja nicht sein wenn man das Teil auf "normalen" Straßen bewegt, da is das flexible Plasteteil doch viel besser denk ich.

    bei wem? :winke:

    Die Frage hatt ich auch, dann hab ich mal wieder bisschen gestöbrt bei KTM-Versand.
    Der Motorschutz komplett der 690 Enduro (Teilenr. 76503090044 UNTERFAHRSCHUTZ KPL.) kostet 34,09€ incl 19% UST Der sollte ja auch bei den SMCs drangehn
    Mein Dealer meint zu mir was von 80 €, man man man


    so genug offtopic hier :ja:

    sieht echt ganz geil aus so :Daumen hoch: , jetzt noch weiße Felgenrad aufkleber dran, ide runden das ganze dann untenrum ab :ja:


    Ist das der ori. Motorschutz von KTM für um die 80€ ? Will den auch haben, aber is ganz schön teuer das Teil

    Ich hab die Frage an einen Dekra Menschen (Dekra ist die Tüv Behörde im Osten :ja: )


    Meine Frage war:
    Hallo, ich möchte mich vor dem Kauf eines Zubehördämpfers für mein Motorrad informieren wie eine Einzelabnahme abläuft und wie teuer diese ist.
    Der neue Dämpfer hat noch keine ABE, wäre also illigal. Der Seriendämpfer hat einen KAT, der neue serienmäßig nicht, lässt sich aber über einen Krümmereinschub mit Kat auslegen. Weiterhin steigert der neue Dämpfer die eingetragene Leistung des Motorrads und erhöht warhscheilich die Lautstärke, die natürlich per db- Killer reduziert werden kann.
    Mit welchen Kosten bei Ihnen und der Zulassungsbehörde?


    Die Antwort: ich markiere mal die meiner Meinung nach interessanten Stellen



    Sehr geehrter Herr Wagner,


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.


    Gerne antworten wir Ihnen:



    Nach § 49 Absatz 2 StVZO ist für Schalldämpferanlagen an Krafträdern,
    die ab dem 01.04.1994 in den Verkehr gekommen sind, die EG-Typgenehmi-
    gung gefordert.


    Ohne EG-/ECE Teilegenehmigung, ABE oder ein Teilegutachten für diese
    Schalldämpferanlage ist eine Änderungsabnahme nach §19(2) StVZO in
    Verbindung mit §21 StVZO unverzüglich zwingend erforderlich, da das
    Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs geändert wird.


    Ist eine ABE oder ein Teilegutachten vorhanden, dann geht daraus auch
    hervor, ob eine Abnahme zwingend vorgeschrieben ist.



    Daher sollte der Sportauspuff über ein o.g. Prüfzeugnis als Nachweis
    verfügen.


    Für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.04.1994 ist die vollständige
    EG-Kennzeichnung für Austauschschalldämpfer mit Gen.-Land, Gen.-Nr.,
    Herst. und Typ vorgeschrieben.


    Nur die Kennzeichnung mit der EG-BE-Nr. ist nicht ausreichend.





    Eine Einzelabnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
    verkehr" (TP) erfolgen.


    Unter Umständen ist dabei das Abgas- und/oder Geräuschverhalten im
    Einzelfall zu Begutachten. Diese Messungen sind aufwändig und daher sehr
    teuer.
    Allein diese Messungen können sich auf einige hundert Euro belaufen.
    Selbst bei einem negativen Ergebnis.



    Die gesetzlichen Geräuschgrenzwerte sind im wesentlichen von der Fahrzeug-
    art und dessen Erstzulassungsdatum abhängig.
    Hierbei gibt es nur Grenzwerte für das Fahrgeräusch.


    Die Standgeräusche dienen vorrangig der Prüfung auf Veränderungen am
    Geräuschverhalten. Dabei wird der gemessene Wert mit dem eingetragenen
    Standgeräuschwert verglichen, Toleranzen von bis zu 5 dB(A) sind in
    Abhängigkeit von FZ-Art und -Alter zulässig.



    Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen geprüften Fahrzeugteile mit einem
    Teilegutachten oder einem anderem Prüfzeugnis zu verwenden, in dessen
    Verwendungsbereich Ihr Fahrzeug eingeschlossen ist. Eine positive Abnahme
    ist damit weitaus wahrscheinlicher und die Gesamtkosten für Abnahme,
    Auspuff und Prüfzeugnis liegen dabei i.d.R. deutlich unter denen einer
    Einzelabnahme.



    Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
    ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
    beauftragt.


    Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
    mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
    die Abnahme durchführen wird und mit diesem auch die Kostenfrage zu
    erörtern, da diese Prüfungen aufwandsabhängig abgerechnet werden.




    Wenn der Austauschschalldämpfer über eine EG-Typgenehmigung für Ihren
    Fahrzeugtyp verfügt, dann ist diese Anlage ggf. auch ohne Katalysator
    zulässig.


    Für Krafträder bis einschließlich EURO 2 (d. h. bis einschließlich Rili
    2002/51, Stufe A) gilt für die AUK bzw. die HU folgende Verfahrensweise:
    Sind keine Zweifel angezeigt, dass die angebaute
    Austauschschalldämpferanlage für diesen Fahrzeugtyp zulässig ist,
    gilt für das Krad bei der AUK für den CO-Gehalt ein Grenzwert von
    4,5 %Vol bei Leerlaufdrehzahl.
    Sofern in den Fahrzeugpapieren des betreffenden Krad noch "GKat"
    eingetragen ist, wird der Fz-Halter darauf hinzuweisen, dass die
    Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu berichtigen sind.
    Diese Berichtigung sollte so schnell wie möglich erfolgen, um
    Problemen bei Verkehrskontrollen aus dem Wege zu gehen.


    Bei neueren Krafträdern ab EURO 3 (d.h. ab Emissions-Schlüssel alt
    "11" / neu "0211") ist ein Katalysator-Entfall grundsätzlich nicht
    zulässig, da die Emissions-Einstufung üblicherweise nicht ohne
    Katalysator erreicht werden kann.


    Alle zukünftig erteilte Typgenehmigungen für Schalldämpferanlagen
    enthalten die Forderung nach der Messung des Abgasverhaltens ein
    Entfall des Katalysators wird für neue Anlagen daher i.d.R. nicht mehr
    möglich sein. Die bisher genehmigten Anlagen bleiben bis auf weiteres
    zulässig.






    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme


    i A Herr xxxxxx

    glaubst nicht dass er eine abgasmessung macht?

    Sicher macht der ne Abgasmessung, wird ja auch bei jeder Tüv/Asu gemacht alle 2 Jahre, also würde es ohne KAT auffallen
    Kosten könnten so bei 180€ liegen wegen Abgasmessung/ Leistungsmessung und eigentliche Eintragung, laut google

    also wenn Du Fragen hast, ich verdiene mein täglich Brot mit Illustartor und kenn es in und auswendig.


    wenn du magst kann ich dir meine Mailadresse per PN schicken.


    gr. pad



    Ich würd mir gerne mein Dekor für meine 690 SMC gestalten, würde dazu erst mal blanko Vorlagen erstellen, aber mit welchem Programm kann ich die Abmaße der Aufkleber erstellen?
    Ich hab mal was gelsesen von AutoCad und da glaub ich auch das man das Erstellte auch direkt in ein Format bringen kann womit Druck/Folienhersteller was anfangen können. würd gern mal mit dir schnacken, weil du vom Fach bist :ja: