Moin,
mal eine Frage dazu. Ich habe mich zugegeben seit den 80 ern nicht mehr mit größeren oder kleineren Ritzel bzw. Kettenrädern beschäftigt.
Damals 1983 hatte ich ein Puch Pionier Mofa. Das war so ein „Enduromofa“. Weil das schon ab Werk recht flott war, hatte ich für Geländefahrten (wenn man das denn so nennen konnte ) vorne ein größeres Ritzel eingebaut, damit die Puch mehr Kraft hatte im Schmodder.
Bei einer der damals unvermeidlichen Polizeikontrollen für Mofas (waren ja die meisten frisiert), haben die Beamten auch die Zähne gezählt. Ergebnis war dass weil dieses Ritzel ja die zulässige Höchstgeschwindigkeit verringerte und nicht die Puch schneller machte, dies kein Problem darstellte.
Klar ging es bei den Mofasachen damals dann um so Dinge wie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis für schnellere Fahrzeuge als 25 km/h, aber im Grundsatz frage ich mich auch hier bei dem Thema, warum denn eine Änderung die keinen Einfluss, bzw. einen negativen Einfluss auf die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit hat, ein Problem darstellt?
Wie gesagt, bei einer längeren Übersetzung, welche die SAS schneller machen würde als in den Papieren eingetragen, könnte ich das ja nachvollziehen. Aber eigentlich doch nicht wenn ich die „langsamer“ mache.
Aber nochmal, habe mich mit diesem Thema seit 40 Jahren nicht befasst. Von daher, verzeiht im Voraus Unwissenheit zu diesem Thema.
Gruß Guido