Reifenfreigaben der Adventures

  • PatriCo, das Problem besteht ja nicht darin, dass nur die Reifengröße in den Papieren steht, sondern das in den alten Ausführungen (bis 2016?) noch eine Reifenbindung/Hersteller gebunden angegeben ist. Bsp in der Zulassungsbescheinigung der SDR von 2014 steht der Dunlop Sportsmart explizit drin.

    Und jetzt benötigt man nur die Hersteller Freigabe des Reifens für den jeweiligen Motorradtyp.


    Ich habe in der Motorradzeitung gelesen, dass Du hinten nicht einmal an die Breite gebunden bist, also anstatt einem 170 einen 180 aufziehen kannst.

    Warum auch immer.


    Wie gesagt, zu viel Unwissenheit und Grau Zonen in der Gesetzgebung.

  • Ja. Da hast du Recht. Deswegen habe ich das ja auch geschrieben für den Fall, dass man keine Reifenbindung hat. Sobald was in den Papieren steht, ist man gebunden. Insofern alles richtig.

  • Ach Lars,


    wer oder was ist der ADAC. Ich hänge Dir gerne den Brief vom Landeskriminalamt BW, Bereich Prävention an, falls es hilft. Finde ich persönlich aussagekräftiger als den ADAC, der sich gerne seine Statistiken selber schön rechnet.


    "Sehr geehrter Herr Comninos,

    vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserer Website. Sie zitieren unseren Beitrag folgerichtig und es hat sich auch nach dieser Verlautbarung des BMVI vom 01.07.2008 nichts geändert. Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist entbehrlich. Im Übrigen ist auch auf der Seite des ADAC der identische Sachverhalt hinterlegt.

    Maßgebend für Motorräder ist die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.

    Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.

    Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.

    Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen. Jedoch möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Fahrzeugbesitzer nach einem ähnlichen Muster verfahren sollte, wie gerade zuvor beschrieben wurde. Nur so sind Sie immer auf der sicheren Seite, haben auf Ihrem Motorrad getestete Reifenkombinationen und erleben keine negative Überraschung nach dem Reifenkauf.

    Freundliche Grüße und sichere Fahrt



    Wolfram Meyer

    Landeskriminalamt Baden-Württemberg - Referat Prävention

    Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsunfallprävention (KEV)

    Konrad-Adenauer-Str. 30, 72072 Tübingen

    Telefon: +49(0)711-5401-1495

    Mail: persönlich: wolfram.meyer@kev-bw.de

                    oder wolfram.meyer@polizei.bwl.de

    Geschäftsstelle: kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de        

    Internet: www.gib-acht-im-verkehr.de

    "


    DAMIT ist dann alles gesagt.

    Man kann, muss aber nicht.


    Gruß.

  • Und eben dann noch dasThema für Leute, die auf ihrer ENDURO auch ENDURO Reifen, also Grobstöller fahren wollen. Alles unübersichtlich!

    Darf man, darf man nur mit Aufkleber im Cockpit, darf man nur mit älteren Reifen bis DOT 2017, darf man einige Hersteller, einige nicht usw?

    Jeder sagt was anderes, ganz absurd wird es , wenn man die Reifenhersteller direkt kontaktiert und direkt auf die Problematik hinweist.

    Du kriegst deine Fragen nicht eindeutig beantwortet.

    Bsp. Michelin:

    Ich hatte nachgefragt, warum die eine Freigabe für den Anakee Wild für die 1090R haben, und für die 1290 R nicht.

    Beide V Kennung im Schein, beides über 200 km/h Mopeds (228km/h im Schein), beide die gleichen Räder und die gleichen Reifendimensionen.

    Die Antwort war, das im HOCHGESCHWINDIGKEITSBEREICH die Maschine sensibel reagiert und es derzeit. keine Freigabe gibt.

    Lachhaft, diese Antwort.

    Niemand fährt 228 kmh mit Stollenpellen, sondern wird die mit Vorsicht auf der Strasse einsetzen, wenn es ins Gelände geht, werden die Reifen interessant!

    Für die 1090R schreiben sie in Ihrer Freigabe ja auch, das nur mit Aufkleber (bis 170 km/h) gefahren werden darf.

    Das ist nicht zu erklären, warum das nicht ebenso für die 1290 R gelten kann.

    Nocheinmal darauf nachgehakt, kam dann das gleiche drumherum Gerede....

    Continental mit dem TKC 80 macht das für die 1290 R in der Freigabe mit Aufkleber und nur mit DOT 2017 oder älter, keine Neuen!!!

    Heidenau mit dem Scout K 60 genauso.

    "Huskycrosser" hier aus dem Forum sagt, das es eh alles nicht gilt( EU Recht steht über Deutschem Recht), und Freigaben hinfällig sind, das ich jeden groben Reifen draufmachen darf, solange die Dimensionen stimmen und dann der entsprechende Aufkleber angebracht wird.

    Pervers ist, das viele ,die an die Sache mit dem älteren DOT Datum glauben, jetzt mit alten Stollenpellen rumfahren/dürfen, aber keine neuen , modernen Stollen wie zB. den Anakee Wild von Michelin.

    Ich für mich krieg es jedenfalls nicht hin, mein etwas mulmiges Gefühl loszuwerden, da ich immer noch nicht weiss , was jetzt 100 %

    rechtssicher ist!

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit

  • PariCo.

    In Deinem Schreiben steht das Gleiche wie im Bericht des ADAC. Es wird bestätigt, dass der Hersteller die Freigabe für das Motorrad herausgibt.

    Es ist auch keine Statistik, denen traut man eh nicht. Da verstehe ich Deine Abneigung gegen den ADAC vollumfänglich. Aber man kann sich auch das Zuckerl heraussuchen ?

    Es geht rein um die rechtliche Lage.


    Fakt, Reifenfreigabe vom Hersteller und ich darf den Reifen aufziehen. Ganz einfach!

  • Beide V Kennung im Schein, beides über 200 km/h Mopeds (228km/h im Schein), beide die gleichen Räder und die gleichen Reifendimensionen.

    Für die 1090R schreiben sie in Ihrer Freigabe ja auch, das nur mit Aufkleber (bis 170 km/h) gefahren werden darf.

    das hatte ich gestern erwähnt. Bei BMW gibts solch einen Reifen ab Werk und ist erlaubt, aber, fährst Du nach z.B. nach Italien kann es Dir teuer zu stehen kommen.

    Gerade in diesem Fall ist es für Dich eine scheiß Situation mit dem Geschwindigkeitsindex, ansonsten wäre es kinderleicht.

    Ich würde Dir empfehlen geh zum TÜV, Dekra oder GTU und rede mit denen. Dann kannst Du im schlimmsten Fall immer einen mit ins Boot holen falls es vor den Richter geht.

    Das sind Sachverständige und haben keinen schlechten Stellenwert als Zeuge.

  • ...ich habe mich letztes Jahr intensiv mit dem Thema beschäftigt und verschiedene Institutionen angeschrieben. Darunter war der TÜV, KTM, Conti, IFZ und durch Zufall das LKA BW. Alle haben mir bestätigt, dass es , solange nix in den Papieren steht, also das Motorrad keine Reifenbindung eingetragen hat, alle Reifen aufgezogen werden können, die die richtige Größe, den richtigen Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex haben....

    PariCo

    Schön, daß du das recherchiert hast. Ist jedoch nix Neues, sondern kalter Kaffee. Steht u.a. auch beim ADAC, den du nicht magst. Aber bei den Gerüchten hier im Forum vielleicht nützlich.


    Wirklich neu sind die Bestimmungen zu abweichenden Reifengrößen (beschlossen Aug/2019): https://www.ifz.de/wordpress/w…25_2019_Reifengroesse.pdf

  • Also Leute bleibt mal auf dem Teppich der Gegebenheiten und RECHTS gültigen Verordnungen .


    Wie Parico schon schrieb ist das sachlich vollkommen richtig

    Ohne wenn und aber


    Hat jemand in seinem Fahrzeugschein eine Reifenbindung eingetragen muss er prüfen ob diese überhaupt bestand hat .

    Das heißt er schaut in das vom Motorrad dazugehörige COC Papier .

    Steht dort keine Reifenbindung muss das Straßenverkehrsamt die Fahrzeugpapiere kostenlos berichtigen und neu ausstellen !

    Bislang existiert kein COC Papier wo so etwas drinsteht.

    Da es offiziell seit 2010 keine Reifenbindung mehr gibt, dank Eu ,

    kann man ebenfalls bei älteren Maschinen diese beim Zulassungsamt streichen lassen.

    Selbst mehrfach bis zum Motorrad von 1982 gemacht .

    Es kann nicht sein, dass nicht mehr vorhandene oder alte Reifentechnik vorgeschrieben wird wenn neuere bessere Reifen eine deutlich erhöhte Verkehrssicherheit bieten .Manche Reifen werden einfach nicht mehr hergestellt



    kekso

    Ich hatte mit Quellenangaben geschrieben das deine Reifenregelung bezüglich der 160 KM/H Regelung und Reifen bis 2017 unsinnig ist und das mit gerichtsverwertbaren Quellen hinterlegt .


    Die 790Adventure hat Reifen die in 2018 gefertigt wurden und darf auch welche von 2020 fahren weil eben diese Regelung AUSSCHLIESSLICH für Maschinen nach deutschen Recht zugelassen sind Gültigkeit hat und noch nicht geändert wurde.


    Unsere Fahrzeuge hier sind alle nach EU Recht zugelassen und da ist es eben so das die sehr wohl Reifen mit niedrigerem Speedindex als V Max mit einem Aufkleber fahren können .

    Auch dieses rechtsverbindliche EU Papier habe ich hier verlinkt .

    Also ist das alles bullshit was hier immer und immer wieder geschrieben wird .


    Die Reifenhändler haben keine Ahnung , die Internetzeitschriften schreiben alle vom selben Meldungs Server ab und verbreiten ihren Unsinn mit der Freigabe immer wieder .


    Jeder Reifen hat eine Eu Norm zu erfüllen, macht er dies nicht bekommt er keine Zulassung .


    Die Genannte Conti Freigabe , es steht nur Reifenempfehlung dort ist ja schön und gut und auch deren Hinweis .

    Nur dann frage ich mich allen ernstes ,

    warum warnen die dann nicht vor dem TKC 80 , das dieser ein absolut sogar bis Lebens gefährliches Nässeverhalten hat ?


    Selbst ein bei Conti gefahrener Reifen kann pendeln und lebensgefährliche Situationen hervorrufen .

    Fahrweise Beladung ev. Noch mit Sozia haben die mit absoluter Sicherheit nicht bei allen Maschinen getestet .

    Das Risiko mit Hochgeschwindigkeit zu verunglücken ist bei allen Reifen, die die Norm erfüllen , gleich hoch ...


    Zu deinen Aussagen

    " Mit Freigabe kann man anstatt 150 er auch so 140 er Reifen legal fahren "

    Auch das ist gegessen, denn dies hat kein Bestand mehr , es müssen alle Reifengrößen die von der in den Papieren eingetragenen Größen abweichen in die Fahrzeug Papiere eingetragen werden.

    Eine Freigabe / Empfehlung ist eben auch dort kein Rechtsverbindliches Dokument .

    Und deshalb gibts beim TÜV dafür auch keine Plakette mehr wenn dies nicht der Fall ist .


    Lest nicht immer irgend welche Revolver Zeitschriften ala Motorrad online , bikerxxx und andere

    Glaubt nicht immer jeden mist der euch aufgetischt wird sondern hinterfragt und auch wo steht das ?


    Der beste Brüller war am vergangenen Donnerstag.

    Ich hatte mit einem TÜV Prüfer ein Gespräch und der behauptete stur und steif

    " fahre ich mit meiner 790 bei ihm vor und habe R Reifen , egal ob mit oder ohne Aufkleber am Tacho , drauf bekomme ich keine Plakette ..

    Als ich ihn ernsthaft gefragt habe wo das steht , sagte er das wäre so .

    Ich hab ihn dezent ausgelacht und gefragt ob er sich nicht erst einmal informieren will bevor er solche Aussagen tätigt .

    Er war felsenfest der Meinung das diese 160 er Regelung für die neue 790 er gilt .

    Er werde dies aber mal im KOLLEGENKREIS ANSPRECHEN ....

    VIEL Spaß beim TÜV mit ner 790 und Serien R Bereifung :lol:

  • ...

    Zu deinen Aussagen

    " Mit Freigabe kann man anstatt 150 er auch so 140 er Reifen legal fahren "

    Auch das ist gegessen, denn dies hat kein Bestand mehr , es müssen alle Reifengrößen die von der in den Papieren eingetragenen Größen abweichen in die Fahrzeug Papiere eingetragen werden.

    ...

    Na, du ziehst ja ganz schön vom Leder.

    Und was du schreibst ist (noch) nicht gegessen. Auch wenn ich mich wiederhole: Das gilt für Reifen mit Produktionsjahr 2020ff. Noch sind wir im Jahr 2019...

  • Zu den Stollenreifen kann ich nichts sagen, habe ich mich noch nie mit befasst da ich nicht betroffen bin. Kann mir aber gut vorstellen das die Beroffenen ziemlich genervt sein dürften.

    Bei der 1050/1090 ohne R gibt es nur das Problem mit den Michelin Reifen. Wie ich das sehe könnten wir den Road 5 Trail legal in der 110/150er Größe fahren. Michelin empfiehlt aber die 120/170er Größe. Ich behaupte mal das die Techniker von Michelin mehr davon verstehen als irgendein TÜV Prüfer. Oder als ich.

    Also bleibt nur in Zukunft, in den sauren Apfel beissen und in die Papiere eintragen lassen wenn es denn unbedingt der Michelin sein soll.


    Gruß

    Wolle

  • @Huskycrosser

    "Ergo :

    Zulassung fahren und neuen bereinigten Schein nach COC ausstellen lassen"


    Woher nimmst du deinen Glauben, dass der Kfz-Schein immer von der COC Bescheinigung abweicht?

    Es gibt dies ja, aber doch nicht in jedem Fall.

    Bei mir sind beide identisch! :ja:

    Beste Grüße


    Norbert


    "Das Problem dieser Welt ist, dass die intelligenten Menschen oftmals so voller Selbstzweifel und die Dummen so voller Selbstvertrauen sind."

    (Charles Bukowski)

  • Chris

    Erzählen kannst du viel


    Rechtsverwertbare Quellen?


    Nur ein Infoblatt kann ich auch selbst heraus geben :grins:


    Sah sich das Bundesinnenministerium genötigt :sensationell:


    Da hat denen eher die Eu in den :arsch:getreten ...


    Außerdem geht dieses hin und her schon seit 2016 und wird nun konkretisierte


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    F4D2C048-BD41-47D8-9936-841252138747.jpeg


    Und zu guter letzt noch der Hinweis in rot , denn diese Papierfetzen die als Freigabe

    Kursieren sind eben keine geforderten Genehmigungen.

    Könnten wir beide schreiben und den Firmenstempel druntersetzen :ja:

    Nachlesbar


    Und wenn die Eu für eins gut ist, dann für eine Vereinheitlichung aller Länder, denn somit fallen auch die Italienischen Exoten Regelungen , gerade bei denen mit der Enduro Bereifung , dann deutlich raus.

    Frankreich sollte dann auch mit ihren " Handschuh Verordnungen "

    Mächtig auf den Sack fallen ...

    Den mit der Alkomaten Mitführungspflicht wurde ja bereits gekippt ...

  • ...

    Chris

    Erzählen kannst du viel

    Rechtsverwertbare Quellen?

    ...

    Na, du hast ja ein ganz schön loses Mundwerk.

    Und von wegen "viel erzählen". Deine Beiträge sind umfangreich und überfrachtet. Meine dagegen sind kurz und knapp.


    Offizielle Quelle: Verkehrsblatt 15/2019 vom BMVI (offizieller gehts kaum)


    Und das IVZ ist als Quelle sicher belastbarer als die BILD-Zeitung und du. Ich weiß gar nicht, warum du so agressiv bis. Bundesregierung, EU, Frankreich, Italien - keiner kann es dir recht machen. Aber alle kriegen in agressivem Ton ihr Fett weg. Schraub doch bitte mal einen Gang runter...

  • Chris

    Ok extra für dich kurz und knapp


    Eu Recht steht über Landesrecht .

    Ein Urteil dazu hatte ich mit Aktenzeichen mal hier verlinkt .

    Und.

    Was das BMI dann schreibt ist leider genau so unwirksam wie die 2017 er Enduro Bereifungs Regel.

    Da steht ja nicht einmal ein Datum also Stand der Dinge .

    Das ist das erste was man bei Verordnungen ect. ansehen sollte...


    Du bist als für eine weitere Gängelung , für Mitführungspflichten wie Alkomaten , spezielle eingenähte Genehmigung s Fähnchen in Bekleidung und Bußgeldern die entgegen der Eu Verordnung in Italien ect ausgestellt werden?



  • ...Du bist als für eine weitere Gängelung , für Mitführungspflichten wie Alkomaten , spezielle eingenähte Genehmigung s Fähnchen in Bekleidung und Bußgeldern die entgegen der Eu Verordnung in Italien ect ausgestellt werden?

    Habe ich das gesagt? NEIN, ich bin nicht dafür!


    Du bist also ein Verfechter von Fehl- und Mißinterpretationen?


    Und Landesrecht ist so lange gültig und wirksam, bis es offiziell gekippt wird. Von der EU, von einem Gericht oder von wem auch immer. Huskycrosser zählt nicht dazu.

  • Das Urteil hab ich hier schon einige Male verlinkt.

    Und nicht umsonst zahlt D immer wieder eklatante Summen als Strafe an die Eu .


    Glaub ruhig weiter an Dinge die nicht ( manchmal auch leider ) nicht stimmig sind .

  • ...

    Glaub ruhig weiter an Dinge die nicht ( manchmal auch leider ) nicht stimmig sind .

    Ach, das ist ja interessant. Woher weißt du denn, woran ich glaube? Ich habe doch gar nichts darüber geschrieben.


    Übrigens: Eine falsche Sache wird nicht richtiger, wenn man sie häufig verlinkt (erzählt). Aber Trump und Johnson verfahren auch so...

  • Chris und Harald:


    Könnt ihr mal mit dem Rumgegifte aufhören? Ist ja nicht zum Aushalten mit euch....:sehe sterne:


    Jetzt ist einiges geschrieben worden, jeder der hier mitliest kann das seiner Meinung nach für ihn richtige hier mitnehmen und gut ist... der Rest macht eh was er will.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand willst, überlege: Was will ich im Nebenzimmer?


    MZ ETZ 150

    Triumph Trident 750

    KTM 990 SM-T

    Kawasaki Z1000J (BJ‘83)

    KTM 1290 Super Adventure S