Mal was Konstruktives von mir: ohne dem Mitas wär´s voll .DSCF9706.JPG
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Schön, daß du das recherchiert hast. Ist jedoch nix Neues, sondern kalter Kaffee. Steht u.a. auch beim ADAC, den du nicht magst. Aber bei den Gerüchten hier im Forum vielleicht nützlich.
Wirklich neu sind die Bestimmungen zu abweichenden Reifengrößen (beschlossen Aug/2019): https://www.ifz.de/wordpress/w…25_2019_Reifengroesse.pdf
mag sein, dass der ADAC den selben Summs schreibt, nur hab ich es von einer offiziellen Stelle (Rennleitung) und kann somit ruhiger schlafen. Im Grunde ist es mir auch egal, was für Pellen sich jeder aufzieht. Ich hab meinen Reifen gefunden und hab das OK von "höchster Stelle".
Insofern, alles gut.
Wünsche allzeit gute Fahrt.
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Heute bei der Zulassungsstelle gefragt, er meinte stumpf, richte dich nach der COC.
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Die haben keine Ahnung und prüfen so etwas gar nicht.
In der Praxis triffst du auf Polizisten und HU-Prüfer, richtig?
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In der Praxis triffst du auf Polizisten und HU-Prüfer, richtig?
Und auf Menschen in komischen Gewändern, die planlos durch die Gegend irren. Und Zeugen Jehovas ?
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Schön wäre ja wenn hier mal jmd durchwischen würde und den ganzen überflüssigen Müll entfernt, damit man hier wieder Reifenfreigaben findet, wie's der TE geplant hatte.
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Es gibt Freigaben für die 1190/1290R bis 2017 für den neuen Dunlop Trailmax Meridian.
https://www.dunlop.eu/de_de/mo…_meridian.TRXMERIDIA.html
- Philip -
Mitas hat jetzt auch Freigaben für die 790 Adventure Modelle, für die die es interessiert... E-07, E-09, E-10
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@ Freigaben für die 790 Adventure Modelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen an Krafträdern
steht dort
Eine Umrüstung findet aber nicht statt weil die seriengröße beibehalten wird
und weiter
Beim nachstehend näher beschriebenen Fahrzeug wurde bei der Erteilung der Fahrzeuggenehmigung keine
Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.
Hiermit wird bestätigt,
dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen
und unter
1) Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der
Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Das ist die Serienbereifungsgröße die man eh von allen Herstellern uneingeschränkt fahren kann und darf ...
2) wäre interessant gewesen , aber die schriftliche Antwort von Mitas dazu war
Zitat :
" Es gibt keine Freigaben mehr " ...........Klären sie das mit ihrem Tüv
Ich kann auch schriftlich bestätigen, das dass Fahren mit Sicherheitsgurt ungefählicher als ohne ist