SC Project S1

  • Hallo zusammen,


    Ich hätte gerne den SC Project S1 für meine Duke 890R, da sieht man viel davon in Frankreich und klingt Super finde ich. Ich sehe allerdings dass es "Racing only" in Deutschland ist. Was riskiere ich wenn ich einen Pott der keine Genehmigung hat (Strafe / Versicherungsprobleme bei Unfall?). Ich muss überlegen ob der Risiko bezahlbar ist oder nicht :denk:


    Danke!


    KTM_890-Duke-R_my2020_S1_3-4Posteriore.jpg

    Pardon my French

  • Früher 3 Punkte und 150 Euro.

    Aktuell kein genauer Plan.

    Fahrzeug vorführen, Zulassungsstelle und noch paar Wege.


    und es kann sein das du das bike abholen musst. Also die Weiterfahrt untersagt wird.


    Versicherung muss dir nachweisen das die Veränderung schuld am Unfall ist.

    Aber auch da auf jeden Fall sehr unmuss.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Also ich wollte es dir grundsätzlich nicht ausreden, ich weiss in der EU ist dies alles ein bisschen lockerer. Ich weiss auch nicht genau, was in der Schweiz die genauen Folgen sind. Aber es umfasst sicherlich eine Strafanzeige, Stilllegung des Motorrades und einen vierstelligen Geldbetrag.

  • ja, dafür ist mir zu viel Risiko. Ich habe auch durchgelesen was man auf den Web findet, es lohnt sich nicht... Ausserdem gibt es ähnliche Auspuffe, also ich muss einfach weitersuchen und vergleichen, auch an was Leistungsverlust gibt... Aber Danke!

    Pardon my French

  • Versicherung muss dir nachweisen das die Veränderung schuld am Unfall ist.

    Aber auch da auf jeden Fall sehr unmuss.

    Nicht so ganz.

    Mit einer illegalen Änderung erlischt automatisch die Betriebserlaubnis.

    Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubsnis erlischt gleichzeitig der Versicherungsschutz,

    Sprich: Ab dem Anbau fährt man ohne Versicherungsschutz.

    Kawasaki ZX-6R, Kawasaki ZX-9R, KTM 790 Duke

  • Nicht so ganz.

    Mit einer illegalen Änderung erlischt automatisch die Betriebserlaubnis.

    Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubsnis erlischt gleichzeitig der Versicherungsschutz,

    Sprich: Ab dem Anbau fährt man ohne Versicherungsschutz.

    wo steht das bitte?

    Und ich spreche aus eigenen Erfahrungen.

    Und ich durfte zb mit einem nicht zugelassenen Auspuff nach der Kontrolle noch direkt heim fahren.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Das ist eine Ermessensentscheidung der Polizei vor Ort, bei einem anderen wärst du vielleicht nicht mehr nach Hause gefahren.

    Die hätten dir die Weiterfahrt untersagt, solange bis der legale Zustand des Motorrades wieder hergestellt ist.

    Also einfach Glück gehabt an einen freundlichen Polizisten geraten zu sein.


    Dein Versicherungsschutz besteht nur für ein legal zugelassenes Motorrad, für das eine Betriebserlaubnis besteht.

    Das steht auch in allen Versicherungsbestimmungen.

    Wenn du also dein Motorrad veränderst, müssen diese Änderungen entweder grundsätzlich erlaubt, oder abgenommen worden sein.

    Sind sie das nicht, dann entspricht dein Motorrad nicht mehr der Betriebserlaubnis, die dann erlischt.

    Folge davon ist, dass du ein Motorrad ohne Betriebserlaubsnis fährst und für dieses gilt kein Versicherungsschutz, denn es wird nicht legal betrieben.

    Erlöschen der Betriebserlaubnis

    Wer zu unbedarft mit Änderungen an seinem Kfz umgeht, riskiert schnell das Erlöschen der Betriebserlaubnis für sein gesamtes Fahrzeug. Welche Um- und Anbauten dazu führen können, und welche Folgen eine erloschene ABE hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.

    Welche Sachverhalte führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE)?

    Es gibt mehrere Umstände, die zum Erlöschen der ABE Ihres Fahrzeugs führen können. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 19 StVZO wieder. Die ABE erlischt demnach, wenn einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist.

    • die Fahrzeugart wurde durch einen Umbau verändert (z. B. Pkw als Wohnmobil ausbauen, Kombi zu Klein-LKW umfunktionieren)
    • es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)
    • durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
    • Nichterfüllung der Anbauabnahme (z. B. durch TÜV oder DEKRA), sofern diese Pflicht bestand
    • Missachtung von Anbauvorschriften, Einschränkungen oder sonstiger Auflagen bei technischen Änderungen

    Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis: diese Konsequenzen drohen

    Das Fahren auf öffentlichen Straßen mit einem Fahrzeug ohne ABE stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Übrigen macht es in aller Regel keinen Unterschied, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist, oder ob Sie sie verloren haben. Meist wird das Fahren ohne ABE mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Entstand durch dieses Verhalten eine Gefährdung des Verkehrs, sind ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg die Konsequenz. Bei Lastkraftwagen oder Omnibussen ohne ABE sind die Strafen noch deutlich höher.

    Ferner haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie ohne Betriebserlaubnis fahren. Dies kann noch wesentlich weitreichendere (finanzielle) Folgen nach sich ziehen.

    Kawasaki ZX-6R, Kawasaki ZX-9R, KTM 790 Duke

    Einmal editiert, zuletzt von Joerg7168 ()

  • Ich kann dir auch einen Erfahrungsbericht eines Bekannten mitteilen:


    Unfall mit Personenschaden

    Gutachter eingeschaltet zur Begutachtung der Unfallfahrzeuge (wird bei Personenschaden fast immer gemacht)

    Gutachter stellt beim Unfallverursacher Änderungen an dem Motorrad fest, die weder eingetragen, noch abgenommen waren (nicht Ursache für den Unfall, das war überhöhte Geschwindigkeit!)

    Beide Versicherungen beantragen Einsicht in die Gutachten der Unfallfahrzeuge

    Unfallverursacher verliert aufgrund des Gutachtens den Versicherungschutz, weil die Versicherung die Leistung verweigert aufgrund der nicht abgenommen Veränderungen am Fahrzeug und das dadurch bedingte Erlöschen der Betriebserlaubnis in Verbindung mit dem widerrechtlichen Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr

    Unfallverursacher ist voll in der Haftung und muss sowohl seinen eigenen, als auch den Schaden des Anderen selbst bezahlen, inkl. aller aus den körperlichen Schäden erlittenen Kosten des Unfallgegners

    Resultat: Unfallverursacher muss monatlich den pfändbaren Teil seiner Einkünfte an den Unfallgegner abtreten bis zur Begleichung der Schuld (und das waren zehntausende Euro!)


    Das sind Dinge, über die sich das Nachdenken lohnt wenn man meint das wäre doch nicht so schlimm, ist ja nur ein Auspuff (sogar das Entfernen oder Bearbeiten eines DB-Killers gehört dazu), es kann sehr übel enden.

    Eine Versicherung wird immer einen Weg suchen aus der Haftung herauszukommen und das ist auch richtig so, denn die Versichungskosten eines jeden berechnen sich aus den Schäden die verursacht und bezahlt werden müssen.

    Kawasaki ZX-6R, Kawasaki ZX-9R, KTM 790 Duke

  • Das gibt es auch hier

    Aber mir ist das zu aufwendig das alles wie es vor Gericht entschieden wurde hier zu schreiben.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Für etwas gibt es Grobfahrlässigkeitsschutz. Oder gibt es den nur in der Schweiz?

    Ein Umbau oder eine Änderung ist nicht grob fahrlässig, das ist vorsätzlich. ;-)

    Kawasaki ZX-6R, Kawasaki ZX-9R, KTM 790 Duke

  • Hallo,


    Sound hin oder her - ich halte es einfach für Schwachsinn mit illegal lauten Moppeds zu fahren.


    1. es schadet uns allen Motorradfahrern mit immer mehr gesperrten Strecken.

    2. ich hab vollstes Verständnis für lärmgeplagte Anwohnern.


    Das musste hier einfach mal gesagt werden. :knie nieder:


    Sorry für die "Vernunft des Alters"

  • Das Thema ist bei mir erledigt: bin jetzt mit Austin Racing verliebt und habe eins Bestellt :verliebt:

    Wurde geschimpft von die Engländer da ich 2 x 10% internet gefundene rabatt codes benutzt habe um 20% rabatt zu kriegen, musste noch die 10% zu viel Rabatt nachzahlen oder die hätten meine Bestellung storniert. Wer nicht versucht... :grins:


    Ich freue mich schon auf meine Kravalltüte, hoffentlich kommt es bevor Ende der Saison :sabber:

    Danke für euer inputs alle!


    zu DukDuk punkt: ich glaube wenn man sich im Ortschaften nicht Assi verhält am Gashahn, ist auch einen « Lauten » auspuff OK. Wie man bei uns in Frankreich sagt: « es geht um Sicherheit, damit die blöde Autofahrer uns hören und nicht uns überfahren auf dem Périphérique wenn wir zwischen Autos Slalom fahren » :teuflisch: - aber auf keinen fall kein Zugelassene Auspuff obwohl ich kurz daran gedacht habe, richtig.

    Pardon my French

    2 Mal editiert, zuletzt von durcet ()

  • Dem kann ich nur zustimmen. Vor allem hat die 790/890 auch im Serientrimm einen ganz guten Klang.

    KTM 540 SXC / 640 LC4 SM / 625 SXC SM / 690 Smc-r / 450 smr - 790 Duke

    Husqvarna WRE 125 / Honda CRF 450 R Supermoto / Imr 190 Pitbike

  • zu DukDuk punkt: ich glaube wenn man sich im Ortschaften nicht Assi verhält am Gashahn, ist auch einen « Lauten » auspuff OK.

    Mit so einer Einstellung schaffen "wir" es noch, das wir ein generelles Fahrverbot für Motorräder bekommen.