Pustekuchen! Garantie ist was freiwilliges, hier geht's um Gewährleistung. Das sind dann nur 6 Monate.
Motorschaden ?! ?
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- 1190
- Anno1968
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Pustekuchen! Garantie ist was freiwilliges, hier geht's um Gewährleistung. Das sind dann nur 6 Monate.
Nix Pustekuchen!
Und nix Garantie!
Es gilt § 634a i.V.m § 434 BGB.
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Na immerhin ist es einem anscheinend erlaubt, mit der Werkstatt noch ein Gespräch zu führen, wenn dir die Kiste 5,9 Monate nach dem Aufenthalt in derselben um die Ohren fliegt