SDR 3.0 Fehlzündungen/Brabbeln beim ab Touren

  • Das "Brabbeln" wird eigentlich dadurch erzeugt, wenn bei der Gaswegnahme zusätzlich

    minimal Sprit eingespritzt wird, der im Auspuff zündet.


    Kann mir kaum vorstellen, dass das den aktuellen Grenzwerten für

    die Lärm- und Schadstoffemissionen entgegen kommt.


    Man könnte das "Brabbeln" aber auch untem Helm selber erzeugen.

    Wie früher beim Kettcar fahren. Oder so.

    Je unklarer die Lage ist - desto größer sollen die Reserven sein.

  • Das Brabbeln bei den älteren Modellen kommt vom Sekundärluftsystem.

    Mich hat das immer genervt.

    Habs dann ausgebaut, is natürlich illegal, aber wenns jetzt „Brabbelt“ dann richtig.:crazy:

  • Das Brabbeln bei den älteren Modellen kommt vom Sekundärluftsystem.

    Mich hat das immer genervt.

    Habs dann ausgebaut, is natürlich illegal, aber wenns jetzt „Brabbelt“ dann richtig.:crazy:

    Kann ich mir vorstellen :lautlach: Der Kraftstoff wird ja trotzdem eingespritzt.

    :guckst du hier: :wheelie: :achtung ironie:

  • Eigentlich ist es doch geklärt. Denn der Ändernde ist in der Pflicht nachzuweisen, dass trotz der Änderung alle Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Das ist übrigens bei allen bauartgeprüften Produkten so, nicht nur beim Kfz. Hier gibt es kein Vermutungsprinzip, wie es das beispielsweise bei Produkten gibt, die unter die Maschinenrichtlinie fallen.

    Das sehe ich anders. Was Du ansprichst ist die Beweispflicht. Muss ich nachweisen, dass die Änderung (Klappe, Programmierung etc.) nicht zu einem Entfall der BE ("Verschlechterung") führt oder muss mir eine staatliche Stelle nachweisen, dass die Änderung zum Entfall der BE geführt hat?

    Das ist keineswegs so eindeutig, wie Du behauptest. Aus den Zeiten der dB-Eater-Entferner gibt es Auffassungen (von Leuten, die "Legalität" beurteilen: Konitzer/Wehrmeister,§ 19 StVZO, 4. Aufl. 2009), die das so sehen (Änderung=Entfall BE); aber auch solche, die das nicht als zwingend ansehen. Der Artikel ("Polizeiliche Maßnahmen gegen Motorradlärm" von Bernd Huppertz, Deutsches Autorecht 2017, S. 110-116) liegt leider hinter einer Paywall, daher kann ich hier nichts davon reinkopieren.


    (Bei der Kontrolle durch die Wachtmeisterei dürfte die Frage erstmal keine Rolle spielen: Wenn sie Änderungen bemerken und keine E-Nummer oder Eintragung finden, nehmen sie die Kiste im Zweifel mit und behaupten erstmal, dass die BE entfallen ist (Sicherstellung bei Anfangsverdacht) :polizei: . Die Legalität müsste dann anschließend geklärt werden. :amen: Aber danach war ja auch nicht gefragt...)

    PS.

    In diesem Thread geht es um Legalität.

    Keine Frage das außerhalb der Legalität vieles möglich ist. Mag es sinnvoll sein oder nicht.

    Man möge nur nicht den Fehler begehen die Herren und Damen der Rennleitung für doof und das eigene Glück für unendlich groß zu halten.

    Wer hinterher heult ist nicht Ernst zu nehmen.

    Danke für den Hinweis. Wie schon bei der Auspuffklappendiskussion bringst Du auch hier das Argument des Aufwands - und, trotz Deines PS, wenig zur Legalität. Der TE hat nicht gefragt, ob sich der Aufwand lohnt, sondern nach einer legalen Möglichkeit an sich. Da ist es nicht angemessen, dem TE oder sonstigen Diskussionsteilnehmer Naivität ("das eigene Glück für unendlich groß", "hinterher heulen") oder Verhalten "außerhalb der Legalität" zu unterstellen.

    Da kann ich andere User gut verstehen, die diese wiederholt anmaßende und unpassend belehrende Art kritisieren. Ich schätze den Großteil Deiner Beiträge als pragmatisch, hilfreich und fachkundig, aber: Schuster, bleib bei Deinen Leisten und ruiniere nicht alles.

    Anbei ein aktueller Einblick in die Maßnahmen die KTM derzeit und in der Zukunft zur Homologation im Bereich Lärmemission treibt / treiben muß,

    inklusive der Vergleich SDR 3.0 Bj. 21 zu Bj. 22


    Klick

    Interessanter Link, der Zeitpunkt der Veröffentlichung (im Zusammenhang mit dieser Diskussion hier) ist beeindruckend :zwinker::respekt:

  • Ich rede nicht von der Beweispflicht, sondern von der Nachweispflicht. Wie ich schon schrieb muss nachgewiesen werden, dass durch die Änderung die Vorschriften, die für die Zulassung des Produkts (Krad) herangezogen wurden auch weiterhin eingehalten werden und das nicht erst, wenn jemand Drittem diese Änderung auffällt, sondern wenn die Änderung durchgeführt wurde.


    Das kannst du mir jetzt glauben oder auch nicht. Allerdings denke ich das ganz gut beurteilen zu können, da die Zulassung von Produkten zu meinem Beruf gehört und insbesondere EU-Verordnungen an dieser Stelle alle gleich funktionieren + die bereits geposteten Links vom TÜV Nord und bussgeldkatalog.de die gleiche Aussage machen.


    Den von dir beschrieben Fall mit dem dB-Eater kann ich nicht beurteilen. Das tut aus meiner Sicht hier auch nichts zur Sache, da es einfach ein anderer Sachverhalt ist.

  • Es bringt nichts so lange zu diskutieren bis die anderen die „richtige“ Meinung haben.


    Wenn man was ändert muss im Zweifel nicht die Obrigkeit nachweisen dass sich was geändert was, sondern der Umbauer muss gleich nach dem Umbau nachweisen dass sich nichts negatives ändert bzw die Vorschriften immer noch eingehalten werden. Dafür sind die Eintragungen „erfunden“ worden.


    Beispiel Reifenfreigabe 190 statt 200: Man macht nicht den 190-er drauf obwohl der 200 eingetragen ist und bei der Kontrolle muss dann die Polizei nachweisen dass sich das Fahrverhalten verschlechtert hat :sehe sterne:


    Gruß J-C

  • Beispiel Reifenfreigabe

    Um die Reifen ging es hier jetzt nicht, die sind seit der letzen Änderung ja auch ein Sonderfall, da die herstellerseitige Reifenfreigabe nicht mehr zulässig ist. Bislang hatten wir hier solche Fälle (Freigabe durch den Hersteller, s.o.) einbezogen. Die neuen Regelungen sind auch nicht unumstritten (Link und Link), wundert mich, dass das hier alles so hingenommen und argumentativ gegen die eigene Verfügungsfreiheit übers eigene Moped angeführt wird.

    Best quote: „Man könnte natürlich auch vermuten, dass hinter den Kulissen die Lobby einer deutschen Prüforganisation gut arbeitet und sich neue Umsätze generiert hat.

    Ein Schelm, wer da direkt an die Kuh und ihre Vorstellungen (s.o.) denkt.

    Nur so viel: Auch der Prüfingenieur ist rechtlichen Vorschriften unterworfen und die Konsequenzen werden nicht von ihm, sondern staatlichen Stellen erlassen und umgesetzt, die sich an Recht und Gesetz halten müssen, also auch an Para 19, Abs. 2 StVZO. Hierfür benötigt es einen „Tatbestand“, der in gewissen Teilen „nachgewiesen“ oder auch „bewiesen“ werden muss. Hier dann letztlich meine (offene) Frage, wer was beweisen muss, s.o..


    Schon damals warst Du der Auffassung, das jede Änderung zum Entfall der BE führt.

    Damit stehst Du immer noch im Widerspruch zur Verordnung, nach der die BE nur unter den dort genannten Bedingungen (Verschlechterung) erlischt. Wenn Du nun beschreibst

    muss nachgewiesen werden, dass durch die Änderung die Vorschriften, die für die Zulassung des Produkts (Krad) herangezogen wurden auch weiterhin eingehalten werden

    stellt das das Einholen einer neuen Betriebserlaubnis dar und unterstellt, dass „die Änderung“ automatisch zum Erlöschen der BE führt. Dann würde 19 II StVZO keinen Sinn mehr machen.


    Bleibt also für uns alle einstweilen nur, auf JCN zu hören:

    Es bringt nichts so lange zu diskutieren bis die anderen die „richtige“ Meinung haben.

    :amen:

  • Zitat

    Um die Reifen ging es hier jetzt nicht,

    Ja, ist aber imO nicht anders vom Prinzip her. Änderung = Illegal. Egal ob das Motorrad danach vielleicht sogar besser fährt. Und weil die Regelung bzgl einfacher Freigaben geändert wurde schrub ich auch „Beispiel Reifenfreigabe 190 statt 200“ was hier ja viele bei der SD 1290 machen um Tourenreifen fahren zu können.


    Gruß J-C


  • Doch macht es, denn es verweist weiter auf die Anforderungen der EU-Verordnungen und anderer Gesetze. Die BE und Zulassung erlischt, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass alle Vorschriften weiterhin eingehalten werden. Dieser Nachweis muss aber erbracht werden. Keiner sagt, dass es dafür einer neuen Zulassung bedarf.


    Weder damals noch heute sage ich, dass jede Änderung zum erlöschen der BE führt. Aber zulassungsrelevante Änderungen müssen definitiv eingetragen oder durch eine ABE nachgewiesen werden.


    Aber mal ehrlich: Wie sinnhaft ist diese Diskussion hier gerade? Ich lass' dir gerne deinen Glauben und ich denke der TE hat genug Infos jetzt selbst zu entscheiden.

  • Um die Sache geht es hier dich schon lange nicht mehr. Sondern um die intellektuelle Lufthoheit bei der Auslegung der StVZO.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke: