SDR 3.0 Fehlzündungen/Brabbeln beim ab Touren

  • Hi Leute,


    habe jetzt so nichts in der Suchfunktion gefunden. Es geht darum, dass bei der SDR 2.0 ab und an ja das brabbeln/fehlzündungen beim ab Touren vorgekommen ist/sind. Bei der 3.0 ist dies ja nicht mehr der Fall, nur gelegentlich beim hochschalten. Liegt das grundsätzlich am Kat der 3.0, oder an einer geänderten Motorsteuerung. Habe schon gelesen, dass man das bei MCE umprogrammieren lassen kann, dann aber ja nicht mehr legal so wie ich das verstehe. Gibt es legale Optionen, dass sie im schiebebetrieb brabbelt?

  • Nein!

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Nein!

    Das stelle ich mal in Frage. Wenn MCE (oder wer auch immer...) nur das Brabbeln wegprogrammiert, warum sollte es nicht legal sein?

    Ich kenn das Verhalten (und die Lautstärkespitzen) der SDR 2.0 jetzt nicht, aber wenn zugelassene Immissionswerte (Abgase und Lautstärke) nicht überschritten werden, sollte das legal sein.

  • Die Frage war: Legal!


    Sowie an der EinspritzuNg was geändert wird ist das de facto nicht mehr legal. PUNKT.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Das stelle ich mal in Frage. Wenn MCE (oder wer auch immer...) nur das Brabbeln wegprogrammiert, warum sollte es nicht legal sein?

    Ich kenn das Verhalten (und die Lautstärkespitzen) der SDR 2.0 jetzt nicht, aber wenn zugelassene Immissionswerte (Abgase und Lautstärke) nicht überschritten werden, sollte das legal sein.

    Der gute will das ja haben, es soll ja nicht weg gemacht werden.

    Es soll mehr Krach entstehen.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Sowie an der EinspritzuNg was geändert wird ist das de facto nicht mehr legal. PUNKT.

    welch ein hochnäsiger Schwachsinn!!!

    Solange die Werte im zugelassenen Bereich bleiben, wird da gar nichts illegal.

    Allerdings betrifft das nicht den Wunsch des TE.

  • Ich habe dich auch lieb.


    Wenn in Motorsteuerung eingegriffen wird und in Folge Abgas- oder Lärmemisionswerte verändert werden erlischt die BE.


    Nachzulesen in der StVZO.


    Fakt und kein Schwachsinn. :prost:

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Also wenn man dann ein „Brabbeln“ an den Auspuff programmiert is das legal und keine Verschlechterung des Geräuschverhaltens?

    :lol:

  • behaupte doch nicht einfach solch einen UNSINN!!!!


    Lies bitte selbst in der STVO. Da steht EINDEUTIG, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn "das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

    Und sobald du an etwas, was zur Erlangung der Typprüfung relevant ist etwas änderst musst du beweisen, dass sich eben nichts verschlechtert.


    Heißt die komplette Prozedur, die auch zur Typisierung notwendig ist.

    Ich wünsche viel Spaß.

  • Der gute will das ja haben, es soll ja nicht weg gemacht werden.

    Ja, so habe ich das auch verstanden und gemeint, nur nicht so geschrieben... :rolleyes:

    Es soll mehr Krach entstehen.

    "Krach" ist jetzt etwas unspezifisch. Der am Gashahn drehende Fahrer, der sich unter 7.000rpm nicht wohlfühlt, produziert auch "mehr Krach".

    Also wenn man dann ein „Brabbeln“ an den Auspuff programmiert is das legal und keine Verschlechterung des Geräuschverhaltens?

    :lol:

    Nö. Warum? Siehe oben. Wenn die Max-Werte eingehalten werden, warum sollte das eine Verschlechterung sein. Mit der Gashand könnte ich da weitaus mehr bewirken...

    Und sobald du an etwas, was zur Erlangung der Typprüfung relevant ist etwas änderst musst du beweisen, dass sich eben nichts verschlechtert.


    Heißt die komplette Prozedur, die auch zur Typisierung notwendig ist.

    Ich wünsche viel Spaß.

    Danke für das differenzierte Argument (auch wenn der Abgang sarkastisch ist und nichts zur Sache tut). Ob es für die Typprüfung relevant ist (=dass es kein Brabbeln gibt), wei0 ich nicht. Wenn nicht, wäre nur zu beurteilen, ob die schon beschriebene Verschlechterung vorliegt oder nicht. Das könnte entweder MCE (oder wer auch immer programmiert...) prüfen und genehmigen lassen oder eben jeder Einzelner, wie Du es beschrieben hast.

    Nein!

    Einzig klare Antwort hier, genauso wie #4. Leider (mal wieder) falsch und für einige User irreführend.

    Gibt es legale Optionen, dass sie im schiebebetrieb brabbelt?

    Ja, wenn kein Entfall der Typgenehmigung durch das Brabbeln stattfindet (-> Wer's belegen/widerlegen kann, bitte vor) und keine Verschlechterung des Geräusch-/Abgasverhaltens erfolgt, was m.E. nur auf die eingetragenen dB-Werte bezogen werden kann (-> Wer's belegen/widerlegen kann, bitte vor).

    Könnte also als Einzellösung aufwendig sein...

    Einmal editiert, zuletzt von GroTtenolm () aus folgendem Grund: Fazit angepasst.

  • So könnte eine Frage in der Führerscheinprüfung lauten:


    Nach einem Eingriff in die Fahrzeugtechnik entsteht beim Fahren ein Geräusch (das vorher nicht da war).

    Das Geräuschverhalten hat sich..

    a: verbessert

    b: nicht verändert

    c: ???

  • Danke für das differenzierte Argument (auch wenn der Abgang sarkastisch ist und nichts zur Sache tut).

    Das war tatsächlich nicht sarkastisch gemeint sondern auf den Aufwand bezogen, der sich dadurch ergibt.

    Der ist, vereinfacht gesagt, enorm.


    Den wird sich so schnell auch kein Tuner antun, warum auch. Bei den zu erwarteten Absatzpotenzialen rechnet sich das nie und nimmer.


    Die Gemischbildung ist in ihrer Gesamtheit abgasrelevant. Jede Änderung darin bedingt entsprechend eine Prüfung.

  • Vielleicht dazu auch mal ein paar (noch glaubwürdigere) Quellen:


    Chip-Tuning - Tuning, Anbau, Umbau | TÜV NORD


    Motortuning und Chiptuning: Legale Umbauten am Auto 2022
    llll➤ Wissenswertes zum Thema Motortuning z.B. welchen Nutzen haben, Lachgas-Tuning und Wasseinspritzung und was macht das Chiptuning so besonders?
    www.bussgeldkatalog.org


    Zitat

    Beim Chiptuning am Auto ist nicht alles erlaubt! Die gesetzlichen Vorgaben und die Schutzfunktion der einzelnen Steuerelemente müssen beibehalten sein. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Chiptuning ist nur mit TÜV – also mit einem gültigen Prüfzeugnis – und anschließender Eintragung gültig.

    Es wird hier zwar auf das Auto bezogen, aber die StVO differenziert an dieser Stelle ja nicht nach Auto/Krad etc. .

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuh () aus folgendem Grund: Link zum TÜV Nord korrigiert.

  • Volle Zustimmung. Wenn der TE gefragt hätte: "Ich möchte am Abgasstrang etwas ändern und einen Ori-Akra-Endtopf montieren" hätten wir nur müde gelächelt (und bestenfalls auf die Forensuche verwiesen :achtung ironie: ). Warum? Weil der Hersteller eben diesen Aufwand auf sich genommen hat, weil

    - die Freigabe von den Anforderungen her erreichbar war/ist und

    - er davon ausgegangen ist, dass es sich für ihn rechnet.


    Der Tuner tut das nun nicht. Auch gut. Ist es deswegen illegal? Keine Ahnung. Vielleicht ist es nur eine Frage der Kosten, die er scheut? Auch hier wieder die beiden Fragen:

    - Ist die Freigabe überhaupt zu erreichen? Wenn ja: Rechnet sich der Aufwand für die Freigabe angesichts des erwarteten Absatzes?


    Auch aus Kuh's Link werden wir da nicht schlauer, in seinem Zitat steht "kann erlischen" nicht "erlischt".


    Wenn Kondos Fachmann genug ist, die Erreichbarkeit der Freigabe (des Brabbelns) für technisch unmöglich zu erklären, dann danke ich ihm sogar für die kurze Zusammenfassung in #2 und #4 und entschuldige mich in aller Form.

    Wenn nicht, könnte die Änderung auch legal sein und der Fahrer selbst hat den Aufwand zur Freigabe (vorab) zu bestreiten oder (das Risiko steigt...) beweist das dann nachträglich (das ist ausdrücklich nicht zu empfehlen).


    Vielleicht gibt es ja einen Experten, der in der EU4/EU5-Norm findet, das kein Verbrenner nach dieser Norm brabbeln darf. Dann müssen wir gar nicht über "Verschlechterung" diskutieren, es wäre für ein Moped nach dieser EU-Norm einfach nicht zulässig...

  • Eigentlich ist es doch geklärt. Denn der Ändernde ist in der Pflicht nachzuweisen, dass trotz der Änderung alle Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Das ist übrigens bei allen bauartgeprüften Produkten so, nicht nur beim Kfz. Hier gibt es kein Vermutungsprinzip, wie es das beispielsweise bei Produkten gibt, die unter die Maschinenrichtlinie fallen.


    Ob das Brabbeln darf oder nicht ist dabei erst einmal irrelevant. Es geht nur darum, dass wenn das Brabbeln durch eine Änderung der Motorsteuerung erwirkt wird, es eingetragen werden muss.

  • Im Zweifelsfall ist es erstmal illegal, bis jemand die Legalität nachweisen kann.



    Der Aufwand des Nachweises ist einfach enorm. Da muss man sich schon sehr sicher sein, dass es a) passt und b) genügend zahlende Kunden vorhanden sind.


    Da fährt man mit einer "wo kein Kläger, da kein Richter" Strategie definitiv besser als mit "es ist zwar geändert, aber es könnte ja trotzdem legal sein".

  • Vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten.

    Der gute will das ja haben, es soll ja nicht weg gemacht werden.

    Es soll mehr Krach entstehen.

    Die Absicht war keines falls direkt Krach entstehen zu lassen.


    Kann jetzt erst einmal wieder sprüchlich klingen, da Geräusche entstehen die vorher nicht da waren, aber wie an anderer Stelle schon geschrieben kann man da mit der rechten Hand deutlich schlimmere Geräusche entstehen lassen. Ich nenn es jetzt mal ein leichtes brabbeln und damit eine Emotion beim ab Touren des Motors…


    Eigentlich ist es doch geklärt. Denn der Ändernde ist in der Pflicht nachzuweisen, dass trotz der Änderung alle Vorschriften und Grenzwerte eingehalten werden. Das ist übrigens bei allen bauartgeprüften Produkten so, nicht nur beim Kfz. Hier gibt es kein Vermutungsprinzip, wie es das beispielsweise bei Produkten gibt, die unter die Maschinenrichtlinie fallen.


    Ob das Brabbeln darf oder nicht ist dabei erst einmal irrelevant. Es geht nur darum, dass wenn das Brabbeln durch eine Änderung der Motorsteuerung erwirkt wird, es eingetragen werden muss.

    Sprechen wir dann hier von einer Einzelabnahme beim TÜV?


    Die von mir gedachte Änderung sollte auch weder eine Überschreitung des CO-Grenzwerts bei einer Messung liefern, noch eine Veränderung des Standgeräuschs.

  • Nein, man muss auf einen Prüfstand wo einmal Abgas und einmal Geräusche gemessen werden. Und es ist egal was du änderst oder wie marginal die Änderung ist, geändert ist geändert. Es muss alles komplett neu geprüft werden.

    Habe gehört das sowas pro Messung mindestens 2000-3000€ kostet.

    Darum macht man das nicht als alleinige Person außer man hat zu viel Geld. Wie schon erwähnt könnte z.B. die Firma MCE einen Softwarestand pro Fahrzeug final prüfen lassen für viel Geld und das ganze so legal an viele Kunden weiterverkaufen damit es sich lohnt.

    :guckst du hier: :wheelie: :achtung ironie:

  • Die Absicht war keines falls direkt Krach entstehen zu lassen.

    da scheinbar es nicht ganz verstanden wird, mit Krach meinte ich du willst ein Geräusch erzeugen das aktuell nicht da ist. Dazu sagt einer Geräusch, der andere Krach und manche Sound.

    Persönlich finde ich es nicht schlimm, aber ich denke die Anwohner finden es in aktueller Zeit als Radau/Krach.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Anbei ein aktueller Einblick in die Maßnahmen die KTM derzeit und in der Zukunft zur Homologation im Bereich Lärmemission treibt / treiben muß,

    inklusive der Vergleich SDR 3.0 Bj. 21 zu Bj. 22


    Klick


    Wer meint er könnte mit überschaubaren Mitteln seine Träume einer Soundgestaltung legalisieren lassen mag sich gern die halbe Stunde Zeit nehmen und das ganze auf sich wirken lassen.


    Was sehr deutlich wird ist die Tatsache das nur durch große Vorschalldämpfer mit Auspuffklappenmodulation die Grenzwerte zu stemmen sind.


    PS.

    In diesem Thread geht es um Legalität.

    Keine Frage das außerhalb der Legalität vieles möglich ist. Mag es sinnvoll sein oder nicht.

    Man möge nur nicht den Fehler begehen die Herren und Damen der Rennleitung für doof und das eigene Glück für unendlich groß zu halten.

    Wer hinterher heult ist nicht Ernst zu nehmen.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von Kondos ()