Kulanzverhalten von KTM die Zweite

  • Schaden vom

    Wenn bisher keine Frist gesetzt wurde spielt dieses Datum rein rechtlich nur die Rolle, dass endlich eine Frist gesetzt werden kann/sollte.
    Es ist numal usus zunächst ca. 4 Wochen und ggf. anschl. eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen.


    Wer vorher "ewig gewartet hat" ist leider selber schuld keine Frist gesetzt zu haben.


    Edit:

    Und klar, dass die Fristsetzung schriftlich erfolgen muss. Am besten per Einwurfeinschreiben, da kann die Annahme nicht verweigert werden.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

    2 Mal editiert, zuletzt von kt-shifter ()

  • Hallo zusammen, danke für Eure Reaktion und Meinungen. Ich habe dem Händler mündlich eine Frist gesetzt. Das zählt wohl nicht. Wenn bis dahin kein Fortschritt in Sicht, dann schalte ich einen Anwalt ein. Was mich am meisten stört ist, daß ich keine Antwort bekomme, wann die Reparatur erfolgt.

    Diese Aussage habe ich ja vom Mechaniker, nachdem alle Teile vorhanden sind, erhalten.

    Wortlauf: Alles da, ich fange an. Nächste Woche ist alles fertig.

    In dem Sinne wünsche ich Euch ein schönes Wochenende.

  • Setze ihm schriftlich eine Frist.

    Mehr wird der Anwalt dir im ersten Schritt auch nicht sagen.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • Die Frist IST dann die neue Reparaturdauer

    So beißt sich die Katze in den Schwanz.

    Oben steht, die Frist soll sich an der "üblichen Reparaturdauer" orientieren. Alles klar?

    Je leerer der Kopf, desto hochnäsiger lässt er sich tragen.

    Wenn Arschlöcher mich nicht leiden können, habe ich alles richtig gemacht.

  • So beißt sich die Katze in den Schwanz.

    Oben steht, die Frist soll sich an der "üblichen Reparaturdauer" orientieren. Alles klar?

    Die übliche Reparaturdauer ist mit maximal einem

    Monat anzunehmen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist.


    Eine Nachfrist von 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung reicht locker.


    Wie wäre denn dein Vorschlag, nachdem du immer alles in Zweifel ziehst?

    Das Motorrad einfach dort stehen lassen und hoffen, dass es irgendwann fertig wird?

    Einmal editiert, zuletzt von TomE ()

  • Und klar, dass die Fristsetzung schriftlich erfolgen muss. Am besten per Einwurfeinschreiben, da kann die Annahme nicht verweigert werden.

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  • Jeder hier hat doch sicherlich eine Rechtschutzversicherung? Falls nein, wieder ein gutes Beispiel endlich eine abzuschließen. Falls ja, ist der Gang zum Anwalt doch nicht schwer. Erstberatung ist meist schnell gemacht, sofern der Sachverhalt + Schuldfrage klar ist, übernimmt der Anwalt direkt, auch die Kommunikation. Ich würde das vorher einmal schriftlich gegenüber der Werkstatt ankündigen, um Missverständnisse zu vermeiden. Am Ende geht es darum, dass du dir deine Ansprüche sicherst und nichts aufgrund von Laien-Fehlern auf der Strecke bleibt.

    Cagiva Mito 125 (20.000km)

    Suzuki GSR 600 (52.000km)

    KTM 1290 SuperAdventure 2020

    Cagiva Supercity 125

  • Ich weiß leider nicht, ob Du noch Anspruch auf Gewährleistung hast. Versuche es mal herauszufinden. Einen brauchbaren Artikel zur Gewährleistung findest Du bei estimoto: https://estimoto.de/ratgeber/g…eistung-garantie-motorrad

    Hallo PeterB, das ist geklärt. Gestern hat sich der Händler gemeldet. Nächsten Sonnabend soll alles fertig sein. Bin gespannt. In dem Sinne wünsche ich Euch ein schönes Wochenende 🌞