Hallo zusammen,
Ich hab von Anfang an die PP Rastenanalage von KTM montiert. Bisher noch nie in einer Konzrolle gelandet....
Macht das Probleme bei einer Kontrolle weil die nicht abklappbar sind?
Danke schonmal für die Antworten...
Grüße Matze
Hallo zusammen,
Ich hab von Anfang an die PP Rastenanalage von KTM montiert. Bisher noch nie in einer Konzrolle gelandet....
Macht das Probleme bei einer Kontrolle weil die nicht abklappbar sind?
Danke schonmal für die Antworten...
Grüße Matze
Soweit ich weis nein sie sind nicht erlaubt nur bei der 1.0 war es noch legal
Bei der 3.0 kann man einstellen ob sie klappbar sind oder nicht. Einfach den Metallstift rausnehmen.
Ich hab's gemacht, warum sollte klar sein. Wenns Mal aufsetzt (Vorderreifen auf Kante und bisher kam es nicht vor) dann will ich das die Raste wegklappt und mich nicht aushebelt. Dafür ist das ja da
OK erstmal danke.
Mir geht's nicht um Sinn oder Unsinn...
Nur ob es erlaubt ist.
Meine Rasten sind sehr weit oben eingestellt...denke nicht das die als erstes aufsetzen.
Das ist richtig sie ist Homologiert und braucht keine ABE aber nur für die 1.0
Bei der 2.0 ist diese in der Homologation nicht mehr mit aufgeführt
Das ist richtig sie ist Homologiert und braucht keine ABE aber nur für die 1.0
Bei der 2.0 ist diese in der Homologation nicht mehr mit aufgeführt
So wie ich das lese ist die 2.0 mit drin………
ABE für die 1.0 = e1*2002/24*0620*00 - *??
ABE für die 2.0 = e1*168/2013*00001*01
Warum sollte sonst die Rastenanlage im Powerpartsprogramm für die 2.0 aufgeführt sein?
Ich konnte auch keinen Hinweis „for Race only“ oder sowas finden.
Genau das verwundert mich auch...
Gruß Matze
Ich hab's gemacht, warum sollte klar sein. Wenns Mal aufsetzt (Vorderreifen auf Kante und bisher kam es nicht vor) dann will ich das die Raste wegklappt und mich nicht aushebelt. Dafür ist das ja da
Das ist mit Verlaub ziemlicher Unsinn. Der Gesetzgeber hat mal wieder was geändert darum mussten wen ich es richtig im Kopf habe mit Euro 3 oder 4 die Rasten plötzlich klappbar sein.
Ab Euro 4
OK, dann bau ich da klappbare Rasten an die Anlage...
Danke euch
Matze
Alles anzeigenSo wie ich das lese ist die 2.0 mit drin………
ABE für die 1.0 = e1*2002/24*0620*00 - *??
ABE für die 2.0 = e1*168/2013*00001*01
Warum sollte sonst die Rastenanlage im Powerpartsprogramm für die 2.0 aufgeführt sein?
Ich konnte auch keinen Hinweis „for Race only“ oder sowas finden.in der
In der homologatin für die 1.0 ist sie aufgeführt
In der homologation für die 2.0 ist sie nicht drin
Darum nicht zugelassen
e1*2002/24*0620*00 - *?? steht diese Nummer auf deinem Rahmen (lenkkopf) ist alles gut und du darfst sie fahren
In der homologation für die 2.0 ist sie nicht drin
Ich finde in beiden Homologationen die Rastenanlage.
Ich habe meine 2.0 nicht mehr(bin auf 3.0 umgestiegen), kann somit leider nicht nachschauen.
An welcher Stelle? Bei der 1.0 an der 16 stelle C51A7F25-5EA9-4D72-90C5-03A6F96D6F39.png
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Bei der 2.0 denke auf der vor vorletzten Seite unter Punkt 8
Explosives Thema.....
Der TÜV-Prüfer hat NEIN gesagt als ich mit der PP-Anlage an der 2.0 angetanzt kam....
Habe ihm das Dokument gezeigt und er winkte nur ab : auf der Strasse MÜSSEN klappbare Rasten dran - auf der Renne WURST !
Ich fahre die Rastenanlage von Gilles auf der GT da ist nix abklappbar und per ABE genehmigt. der TÜV hat dazu nichts bemängelt.
Gruß Bernd
Tja...siehst du mal wie unterschiedlich - und letztendlich willkürlich je nach Zuständigkeit, Unkenntnis und/oder Vorschrift in einem föderalistischen System - das Thema behandelt wird !