Verstellbare PP Fußrasten für die 2.0 zulässig?

  • Hallo zusammen,

    Ich hab von Anfang an die PP Rastenanalage von KTM montiert. Bisher noch nie in einer Konzrolle gelandet....

    Macht das Probleme bei einer Kontrolle weil die nicht abklappbar sind?

    Danke schonmal für die Antworten...

    Grüße Matze

  • Bei der 3.0 kann man einstellen ob sie klappbar sind oder nicht. Einfach den Metallstift rausnehmen. :ja:

    Ich hab's gemacht, warum sollte klar sein. Wenns Mal aufsetzt (Vorderreifen auf Kante und bisher kam es nicht vor) dann will ich das die Raste wegklappt und mich nicht aushebelt. Dafür ist das ja da :grins:

  • OK erstmal danke.

    Mir geht's nicht um Sinn oder Unsinn...

    Nur ob es erlaubt ist.

    Meine Rasten sind sehr weit oben eingestellt...denke nicht das die als erstes aufsetzen.

  • Moin

    Da die Fußrastenanlage in der Homologation der PP Teile mit aufgeführt ist, denke ich das diese eine ABE hat, und somit völlig legal verwendet werden kann, auch wenn sie nicht klappbar ist.

    Die Homolgationen für alle PP Teile habe ich hier im Forum gefunden. :Daumen hoch:

    Gruß Zipf
    :grins:

  • Das ist richtig sie ist Homologiert und braucht keine ABE aber nur für die 1.0

    Bei der 2.0 ist diese in der Homologation nicht mehr mit aufgeführt

    Im Besitz


    1290SD SE :wheelie:
    SV650s K4
    SV650s Y

  • Das ist richtig sie ist Homologiert und braucht keine ABE aber nur für die 1.0

    Bei der 2.0 ist diese in der Homologation nicht mehr mit aufgeführt

    So wie ich das lese ist die 2.0 mit drin………


    ABE für die 1.0 = e1*2002/24*0620*00 - *??

    ABE für die 2.0 = e1*168/2013*00001*01

    Warum sollte sonst die Rastenanlage im Powerpartsprogramm für die 2.0 aufgeführt sein?

    Ich konnte auch keinen Hinweis „for Race only“ oder sowas finden.

    Gruß Zipf
    :grins:

  • Ich hab's gemacht, warum sollte klar sein. Wenns Mal aufsetzt (Vorderreifen auf Kante und bisher kam es nicht vor) dann will ich das die Raste wegklappt und mich nicht aushebelt. Dafür ist das ja da :grins:

    Das ist mit Verlaub ziemlicher Unsinn. Der Gesetzgeber hat mal wieder was geändert darum mussten wen ich es richtig im Kopf habe mit Euro 3 oder 4 die Rasten plötzlich klappbar sein.

    Suzuki GSXR-600 K1

    KTM 690SM Big Bore

    Triumph Street Triple RS

    KTM 1290 Super Duke R 2.0

    Ducati 1299 Panigale (Track)

    Triumph Street Triple 675 R

    Aprilia Tuono V4 1100 Factory

    BMW S1000RR (Track)

  • In der homologatin für die 1.0 ist sie aufgeführt

    In der homologation für die 2.0 ist sie nicht drin

    Darum nicht zugelassen

    Im Besitz


    1290SD SE :wheelie:
    SV650s K4
    SV650s Y

  • e1*2002/24*0620*00 - *?? steht diese Nummer auf deinem Rahmen (lenkkopf) ist alles gut und du darfst sie fahren

    Im Besitz


    1290SD SE :wheelie:
    SV650s K4
    SV650s Y

  • In der homologation für die 2.0 ist sie nicht drin

    Ich finde in beiden Homologationen die Rastenanlage.

    Ich habe meine 2.0 nicht mehr(bin auf 3.0 umgestiegen), kann somit leider nicht nachschauen.

    Gruß Zipf
    :grins:

  • Explosives Thema.....

    Der TÜV-Prüfer hat NEIN gesagt als ich mit der PP-Anlage an der 2.0 angetanzt kam....

    Habe ihm das Dokument gezeigt und er winkte nur ab : auf der Strasse MÜSSEN klappbare Rasten dran - auf der Renne WURST !

    :pfeil: Kontrovers, Trivial, Markant :pfeil:

  • Ich fahre die Rastenanlage von Gilles auf der GT da ist nix abklappbar und per ABE genehmigt. der TÜV hat dazu nichts bemängelt.

    Gruß Bernd

  • Tja...siehst du mal wie unterschiedlich - und letztendlich willkürlich je nach Zuständigkeit, Unkenntnis und/oder Vorschrift in einem föderalistischen System - das Thema behandelt wird !

    :pfeil: Kontrovers, Trivial, Markant :pfeil: