Duke mit 1000km Plus auslesen - Motorschaden

  • Hi zusammen,


    Szenario:

    wenn ich mir eine gebrauchte Duke kaufen würde. Egal ob 790/890/R.

    Diese hätte den ersten Service hinter sich und dann z.B. bei 2200km einen Motorschaden.


    Frage 1 dazu:

    - kann die Werkstatt prüfen ob sie vor den 1000km über die 6500 gedreht wurde?


    Frage 2 dazu:

    - dann könnte der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden bzw. die Kosten auf den Vorbesitzer geschuldet werden, oder?


    Frage 3 dazu:

    - prüft das die Werkstatt überhaupt bzw. kann sie das



    Man weiß ja nie, wie der Vorgänger wirklich mit dem Bike umging und möchte nicht im guten Glauben der Restgarantie für meine Frau eine Duke kaufen und dann Probleme bekommen.



    Ich bin sehr gespannt.

    Bleibt brav :) :titten:


    DlzG :wheelie:

  • Welche Motordaten gespeichert und ausgelesen werden können ist hier noch nicht besprochen worden.


    Abgesehen davon bleibt es aber in Deiner Beweislast das daß deinen jetzigen Motorschaden verursacht hat.


    Das wird dir nicht gelingen.

    Und tu dir den Gefallen von jeder weiteren Theoretisierung abzusehen,


    Zielführender ist es die Garantieleistung von KTM zu nutzen.

    Und nach Ablauf von 2 Jahren die Garantieverlängerung zu buchen.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • gelöscht, ....


    aus verschiedenen Gründen

    Einmal editiert, zuletzt von Rotkaeppchen_online ()

  • Möglicherweise machbar das auszulesen.

    Es gibt einen anderen Hersteller bei dem die "entsprechende Drehzahl" erst bei der 1000er Inspektion "elektronisch" freigeschaltet wird.

    Und mögliche "falsche BEhandlung " zu beweisen dürfte kaum machbar sein.

    Wir haben bei der 790 auch sicherheitshalber Garantieverlängerung abgeschl. Zum Glück nicht benötigt.

    Muss jeder selbst entscheiden

  • Bei solchen Ängsten würde ich neu kaufen.

    Frage 2 is schon ziemlich...lächerlich :rolleyes:


    "Frage 1 dazu:

    - kann die Werkstatt prüfen ob sie vor den 1000km über die 6500 gedreht wurde?"



    Frage 1 kann ich jetzt auch nicht verstehen. Was waere denn dann ?


    Du möchtest dann einen zivilrechtlichen Streit mit dem Erstbesitzer wegen grob fahrlässigem Handeln in der Einfahrphase anstreben und ein Gutachten erstellen lassen, das explizit dieses Handeln als ursächlich angibt ? WC wohl kaum :lautlach:

    Und was machste bei nem Vorführer ?


    Ansonsten wie Ochito: kauf ne Neue

    Einmal editiert, zuletzt von Talisker ()

  • Wow ich bin schon ein wenig enttäuscht über manche Antworten ?


    Wollte lediglich wissen ob im Schadenfall KTM auslesen kann und die Garantie verweigern kann.


    Danke an alle mit seriösen Antworten. ??

    Danke für nichts an alle die einfach Langeweile haben und sinnlos kommentieren.

  • gelöscht, ....


    aus verschiedenen Gründen

    3 Mal editiert, zuletzt von Rotkaeppchen_online ()

  • Egal was du tust, wenn du einen LC8c kaufst, erst Recht als R, kalkuliere die Garantieverlängerungen mit ein.