• Keine Rechtsauskunft:


    Zur erstreitbaren Wandlung muss ein Fehler vorliegen, der die Nutzung des Gegenstandes erheblich einschränkt und trotz Möglichkeit einer Reparatur (da scheiden sich etwas die Geister, wie viele Reparaturen akzeptabel sind) weiter vorhanden ist.


    Trotz verständlichem Ärger wirst du da mit deinen Mängeln wohl nicht weit kommen.

    Zumal dir die gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt werden.


    Da ist eventuell ein Privatverkauf "günstiger", zumal wenn alle Mängel behoben wurden.

  • Wenn ein Wandel seitens vom Hersteller akzeptiert wird, kommen Kosten für jeden gefahren Kilometer auf dich zu. Wie hoch die aktuelle Pauschale ist, dass kann ich nicht genau sagen.

  • Gute Frage! :denk:

  • Hallo ,

    als ich im Winter 2013 einen Flyer laß - wir haben sie 144 Nm bei 6500 U/min ,

    im Sportfahrwerk mit 189 kg Trockengewicht , bin ich Neugierig geworden und

    habe es mir angeschaut !

    Kurzfristig kam dabei auch das 160 kg - Teil mit in meine Überlegung und daher

    war ich eine gewisse Zeit im Zwiespalt .

    Dann aber sagte ich mir - wieviel Mopeds wirst du dir im Leben noch großartig kaufen ?

    Warum - wenn auch kein Mensch solch eine Leistung braucht - gönnst du dir nicht gleich

    das volle Drehmomentprogramm ?

    Ich hatte mich damals für die Große entschieden und surfte damit auf einem Drehmomentberg

    die Paßstraßen entlang .

    Ich hatte mich richtig entschieden - da bis zu meinem Unfall bei knapp 150 000 km so gut wie

    keine Probleme damit aufgetreten sind .

    Der Motor wurde danach von einem Österreicher unüberholt in ein anderes Fahrwerk gesteckt ,

    mit dem er dann Rennen fuhr .

    Angeblich drückte sie noch mit dem Kilometerstand 178 PS auf die Prüfstandsrolle !

    Soweit mir bekannt - werden die kleineren KTM-Modelle auch nicht mehr in Österreich gefertigt .

    Vielleicht rühren daher die vielen Kleinigkeiten - die einen aber schon ordengtlich Nerven können !

    Gruß Kurt

  • Seitens Wandlung ist es bei uns in Österreich auch so, dass man für den "Nutzen" am Fahrzeug zahlen muss.

    Hingegen wissen viele nicht, dass auch der Händler am "Nutzen" Deines Kapitals (Kaufpreis) Dir was zahlen muss, Zinsen nämlich! Und auch weitere Nebenkosten müssen abgegolten werden: Anmeldung, Wegekosten, Pauschalen für den Aufwand,...

    Seine eigenen Kosten kann man begrenzen indem man die Nutzung einstellt: die Karre abmelden (nicht-fahren zählt nicht) und ruhig frech sein indem man vorerst Standgebühren verlangt.

  • Hier mal mein Halbwissen… Du musst dem Händler bei dem Du sie gekauft hast eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Wenn diese abgelaufen ist und die Mängel noch da sind, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Maik_SMC ()

  • Alles klar, Danke für eure Info. Ich warte jetzt erst einmal die Reaktion meines Händlers ab.

  • Boeli89

    Hat den Titel des Themas von „Wandel möglich?“ zu „…“ geändert.