Felgen Adventure 1190 R

  • Wäre Barzahlung bei Abholung auch ausgeschlossen (was er hier aber anbietet), dann wäre ich auch im Team "riecht schon sehr nach Betrug".
    Wenn das jetzt nicht so weit weg wäre von mir, wäre ich da schon auf dem Weg hin, finde das schon extrem günstig. Mal sehen, wen ich aus der Ecke kenne, der da mal hinfahren könnte.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Also, dass Käuferschutz ein Risiko für den Verkäufer ist, bestreite ich nicht und akzeptiere deshalb auch, wenn das jemand nicht möchte (muss ich ja auch, der Verkäufer hat das Recht dies zu entscheiden). Trotzdem würde die Ziegelsteingeschichte spätestens vor Gericht aufgeklärt werden (ist aber viel um die Ohren, daher nicht schön und als Risiko für Verkäufer zu betrachten). Zudem habe ich die BITTE ohne Käuferschutz ignoriert und gehofft, dass er es trotzdem macht. Bisher mein Fehler. ABER: Nun hätte er die Pflicht, mir das Geld zurückzuschicken oder zumindest Bescheid zu geben, wann dies möglich ist. Das ist das Gleiche, wie wenn man durch Versehen einen Betrag überwiesen bekommt, der einen nicht zusteht, es aber trotzdem einbehält. An dieser Stelle fängt für mich der Betrug an. Ich habe jetzt Anzeige erstattet und bin gespannt.

  • Es riecht schon etwas fischig. Auf meine Anfrage, wann ich die Felgen begutachten/abholen könne, kam keine Reaktion. :denk:

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber genau so lief es bei meiner Anfrage bezüglich Auspuff.


    Das Profil wurde wohl auch gekapert. Solche Profile sehen zwar so aus als ob derjenige schon länger bei Kleinanzeigen aktiv ist, es werden allerdings keinerlei Bewertungen angezeigt.


    Wurde mir zumindest so erklärt.


    ktmforum.eu/forum/thread/?postID=2238623#post2238623


    Am Ende hat sich rausgestellt, dass es wirklich Betrug war.

  • Es ist halt immer so, wenns zu gut klingt, ist es zu 99% auch nix.

    Wirkliche Schnäppchen sind sofort weg, alles was nach Schnäppchen aussieht und länger angeboten wird, ist entweder Schrott oder Abzocke.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Zudem habe ich die BITTE ohne Käuferschutz ignoriert und gehofft, dass er es trotzdem macht. Bisher mein Fehler. ABER: Nun hätte er die Pflicht, mir das Geld zurückzuschicken oder zumindest Bescheid zu geben, wann dies möglich ist. Das ist das Gleiche, wie wenn man durch Versehen einen Betrag überwiesen bekommt, der einen nicht zusteht, es aber trotzdem einbehält. An dieser Stelle fängt für mich der Betrug an. Ich habe jetzt Anzeige erstattet und bin gespannt.

    Angenommen der Verkäufer ist echt und kein Betrüger...


    Du hast Geld überwiesen ohne Zustimmung des Verkäufers, nicht einmal der Betrag stimmt gemäss Fotos, somit kam auch nie ein Vertrag zustande.


    Ergebnis, du hast irgend jemandem den du nicht kennst via Käuferschutz Geld überwiesen, nun kannst du dich selber darum kümmern wie du dein Geld zurückbekommst.


    Ein ehrlicher Verkäufer würde dich und deine Überweisung bei Paypal melden, als Betrugsversuch.

    Sofern er Zeit hat für solche Leute...

    2011-2013 Nord/Südamerika-Australien-Asien-Europa:

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    3 Mal editiert, zuletzt von sushi2831 ()

  • Keiner redet von einer Nichterfüllung eines Vertrages. Das absichtliche Einbehalten von Geldern, die einem nicht zustehen, ist Betrug. Ganz einfach und eindeutig.


    Inwiefern soll meine Überweisung ein Betrugsversuch sein 🤣 Wie soll ich denn damit betrügen wollen? Auf die Argumentation bin ich mal gespannt.

  • Wie soll ich denn damit betrügen wollen?

    Du musst dir einfach mal die Seite als Verkäufer vorstellen. Generell gehst du ja nicht davon aus dass der ein Betrüger ist, sonst würdest du ja eh kein Geld senden.


    Es wurde eine Zahlungsart ohne Rückzugsmöglichkeit verlangt, du sendest mit Käuferschutz (manche im www nennen es Betrügerschutz), auch wenn du die Ware korrekt erhalten hast kannst du jederzeit den Betrag bei Paypal zurückfordern und der Verkäufer hat keine Ware und muss dich vor Gericht zerren, für lächerliche 300 Euro.

    Dazu die Konversation in den Fotos, mit so jemandem würde ich als Verkäufer keinen Vertrag eingehen.


    Wenn du jemandem ungefragt/irrtümlich Geld sendest hat der kein Anspruch auf das Geld, korrekt.

    ABER, ist er verpflichtet alles stehen und liegen zu lassen (siehe Beitrag #20 von Thomas22) und dir das Geld SOFORT zurückzusenden, wenn du doch jederzeit selber dein ungefragt überwiesenes Geld via Käuferschutz zurückholen kannst?


    Der Verkäufer sollte dein Vorgehen, zu seinem eigenen Schutz seiner Bewertung bei Paypal und Kleinanzeigen, als Betrugsversuch anzeigen damit du gesperrt wirst und du nicht andere Verkäufer mit deinem "Betrügerschutztrick" abzocken kannst.


    Wie gesagt, stell dir beide Seiten vor, wenn beide ehrlich sind und einen Vertrag abschliessen möchten.


    Da auf Kleinanzeigen heute auf beiden Seiten ja eh nur noch Betrüger unterwegs sind, einfach dort nicht mehr verkehren wenn man wirklich was kaufen möchte.

    Oder Abholen vor Ort (mit Quittungen vom Verkäufer für die Nachvollziehbarkeit seines Eigentums, nicht dass das vom Laster gefallen ist), Barzahlung (in der eigenen Bankfiliale um das Bargeld auf Falschgeld zu überprüfen), dann noch alles an einem neutralen Ort, als Verkäufer will man ja nicht dass der Käufer noch sieht was so in der Garage steht.

    Sind ja eh trotzdem alles potentielle Betrüger, man hat sich ja im www getroffen...

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  • Wie oben beschrieben, kann ich die Sicht des Verkäufers ebenfalls verstehen und er hat das Recht zu entscheiden, ob er es macht oder nicht. Nochmal: Um mir das potentielle Schnäppchen schnell zu sichern, habe ich das Geld schnell überwiesen, aber mit Käuferschutz, denn ein solches Schnäppchen birgt ein großes Risiko von Betrug. Alles in der Hoffnung, dass er sich es überlegt und der Vertrag doch so zustande kommt. Das ist moralisch von mir nicht ganz korrekt, aber weit weg von Betrugsversuch. Keiner hat behauptet, dass er es gleich zurückzahlen muss. Hätte er sich gemeldet, wäre alles in Ordnung. Er hätte es auch hinauszögern können und mich somit moralisch zu bestrafen im Sinne von: "Ich schau mal, wann es mir möglich ist, zurückzuzahlen."


    So ist es jedenfalls rechtlich sicher Betrug. Und zwar nicht wegen Vertragsbruch, sondern wegen Einbehaltung des Geldes.


    Mit deiner Logik würde sich jeder Käufer, der mit Käuferschutz bezahlt, eines Versuchten Betruges schuldig machen. Du behauptest, dass es wahrscheinlicher ist, dass ich das Geld überwiesen habe, um es nach dem Erhalt wieder zurückzuziehen (und das auch noch bei einem Schnäppchen!), als dass ich mir das günstige Angebot sichern wollte. Warum sollte ich mir dann ein solches potentielles Betrugsangebot heraussuchen. Wäre es dann nicht sicherer, mir ein seriöseres Angebot für einen Betrugsversuch herauszusuchen? Diese Logik hinkt vorn und hinten.

  • Wie gesagt, stell dir beide Seiten vor, wenn beide ehrlich sind und einen Vertrag abschliessen möchten.

    Lesen, verstehen, antworten...


    Alles in der Hoffnung, dass er sich es überlegt und der Vertrag doch so zustande kommt. Das ist moralisch von mir nicht ganz korrekt, aber weit weg von Betrugsversuch

    Du hast nicht wie von der Verkäuferseite gefordert direkt Geld überwiesen, sondern nur eine "Reservation" für eine Überweisung gemacht (Käuferschutz, den du jederzeit nach deinem Belieben zurückfordern kannst, was du ja dann auch gemacht hast).


    Dazu hast du noch einen falschen Betrag gewählt, zusammen mit deinem Druck per Chat, sowas schreit für einen seriösen Verkäufer nach "Dreiecksbetrug".


    Das heist nicht dass du auch betrügen wolltest, will dir nur erklären wie das für die andere Seite aussieht, ob du es verstehen willst ist deine Angelegenheit.



    So ist es jedenfalls rechtlich sicher Betrug

    Betrug wäre es erst wenn Geld von deinem Eigentum in sein Eigentum übergegangen wäre, ist es aber nie da du ja nie Geld gesendet hast, sondern eben via Käuferschutz.


    Warum sollte er überhaupt auf deine absichtlich falsche Bezahlung via Käuferschutz eingehen?


    würde sich jeder Käufer, der mit Käuferschutz bezahlt, eines Versuchten Betruges schuldig machen

    Nein, nicht wenn sich Verkäufer und Käufer auf den Käuferschutz geeinigt haben!


    Selbst dann ist es für jeden Verkäufer ein Risiko, Käuferschutz zu akzeptieren, würde ich nie machen, wie das www zeigt hat es auf Kleinanzeigen ja nur Betrüger, auf beiden Seiten.

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