Eintragung von Auspuff ohne E-Nummer möglich?

  • ist eine Eintragung eines Auspufftöpfle auch ohne E-Nummer möglich?


    Hab da was im Auge, aber hat keine E-Nummer, jedoch habe ich die möglichkeit die Auspufftöpfe per DB Killer in Lautstärke zu reduzieren...



    Weiß einer was?

    Ja, du hast recht.

  • Ja, eine Eintragung bzw. Zulassung ist möglich, aber...


    ...bei den zugelassenen db-Grenzbereich wiederum vom Baujahr der "Karre" abhängig!




    Ein Biker-Kollege von mir hat für seine 10 Jahre alte Bandit `nen SIL-"Pott" ohne Nummern etc. dieses Jahr bei der DEKRA, mit Eintragung in den Fahrzeugpapieren, zugelassen bekommen! Also...sowas ist auch in Deutschland noch möglich!




    Bade :ja:

  • so habe mal nachgehakt


    also:


    Eintragung ist möglich auch Ohne E-Nunmmer


    jedoch:


    Wir ein Teilegutachten oder eine ABE benötigt.


    Ist beides nicht vorhanden, kann der Topf trotzdem eingetragen werden, dazu ist dann eine geräuschmessung im Stand sowie Fahrbetrieb nötig, abgasmessung stand Fahrbetrieb und Begutachtung (denke mal das da keine gefahr von dem dinges ausgeht)


    das ganze kostet dann im 4 STELLIGEN Teuro bereich...


    Also hat sich das wiedermal erledigt. Danke Deutschland....

    Ja, du hast recht.

  • weil die untersuchen lärm und abgas sehr aufwendig und teuer sind.
    ist leider so und war auch immer schon so.

    only race Super Duke 990 chili red, SMR 560 Chili Spezial, RC8R, FS 570

    Only dunlop kr106/108

  • 4 stelliger Euro Bereich?


    Wieso das denn? Was rechtfertigt denn die Höhe des Preises?

    TÜV ist teuer :knie nieder:
    Wenn es ganz schlecht läuft, zahlt man für die TÜV Gutachten nach einer Begegnung mit der Rennleitung und nicht TÜV gerechter Auspuffanlage :kapituliere:
    auch schon mal 1000 €uro :weinen:

  • Cool, danke. Dann hat man auch mal schriftlich welchen Paragraphen man sich merken muss.


    Gibts auch ne Info darüber, was in dem Juni, dr im letzten Absatz angegeben ist herausgekommen ist?

  • Hallo Leute,


    zu diesem Thema war in der MO Ausgabe Juni 2007 folgendes abgedruckt.


    Gruß, charly.jr


    Sorry, aber das blatt Papier kannste dir ausdrucken und aufs scheisshaus legen, so viel ist das nämlich wert. Denn in der Bikers News (Ausgabe vor ca. 3-4 Monaten) stand nämlich drin das die nicht der wahrheit entspricht....zudem ist es immer auslegungssachen des Polizisten.


    Denn wenn der Polizist davon ausgehen muss das du mit dem Auspuff jemand gefährden könntest, legt der einfach die Karre still. Da ist nix mit 25,- Zahlen und gut ist....


    Also vergisst den blödsinn... :tröst::tröst:

    Ja, du hast recht.

  • Hallo Kurvenkratzer,


    danke für deinen einfühlsamen Komentar. :grins:
    Man kann sicher immer etwas dagegen oder dafür behaupten.
    Es sollte meiner Meinung nur Sinn machen.
    Fäkalsprache macht für mich keinen Sinn.


    Genau so wenig Sinn wie ein Auspuff ohne Zulassung.
    "Erfahrung ist die Summe der gemachten Fehler" :zwinker:


    Gruß, charly.jr


  • wenn ich mit 120 Phon an jemand vorbeiboller und derjenige zum DOC geht und dieser dann schreibt er hätte nun ein hörschaden. Dann ist das gefährden.


    Ob das nun stimmt oder nicht, das sei mal dahingestellt.


    @ Charly


    danke für deinen einfühlsamen Komentar. Kein Problem.
    Man kann sicher immer etwas dagegen oder dafür behaupten. Richtig, bin ich voll und ganz deiner Meinung.
    Es sollte meiner Meinung nur Sinn machen. Hat es doch, mann muss es nur verstehen
    Fäkalsprache macht für mich keinen Sinn. Wer hat hier Fekalsprache angewandt?


    Genau so wenig Sinn wie ein Auspuff ohne Zulassung.
    "Erfahrung ist die Summe der gemachten Fehler" Eben, sag ch doch


    :peace::prost:

    Ja, du hast recht.

  • Hallo Kurvenkratzer,


    um dem vorzubeugen, daß Leute mit 120 Phon an anderen Leuten vorbei bollern, gibt es eben die Betriebserlaubnisse.
    Da hat sich ein kluger Mensch etwas bei gedacht.


    Wobei ich mit 18 auch der Meinung war, daß es nicht laut genug sein konnte und die Regeln nicht für mich gelten.
    Nun, ein paar Jahre später denke ich darüber etwas anders.


    Einer begreift es früher, der Andere später, der Dritte vielleicht nie.
    Jeder wie er möchte.
    Man darf sich halt hinterher nicht unbedingt beschweren, wenn die :polizei: nicht mitspielt.
    So long, charly.jr


  • Charly, ich weiß nicht worauf du hinauswillst?
    Du bist doch derjnige der sich den Wisch aus der MO als PDF auf sein rechner gelegt hat und vermutlich noch ne Kopie bei sich führt, im falle eines Falles das der nette Kollege in grün auch ja nicht deine Mopete stilllegt. Und die eine BE schützt dich davor aber auch nicht.



    PS.: Es gibt auch Kluge Menschen die sich die "Eintragung" ausgedacht haben. Und wenn mein Töpflein den Bestimmungen entspricht, was spricht dann dageben diesen nicht einzutragen obwohl er keine BE besitzt? ( bis auf den Kostenpunkt, welcher das ganze wieder uninteressant macht)


    Klar darf man sich aber auch nicht beschweren wenn man offensichtlich zu laut mit sein Töpflein ist... mach ich ja auch nicht....


    Ich stand und stehe immer dafür gerade für mein Handeln. Egal in welcher hinsicht.


    In diesem Sinne
    Ein bierchen drauf Charly.... :prost:

    Ja, du hast recht.