Reifenfreigabe gibts nicht mehr oder?

  • bei mir im schein steht nur "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubniss beachten".


    dank irgendwelche lustigen EU richtlienin dürfen wir da jetzt draufziehen was wir wollen (natürlich unter beachtung der reifengrössen) oder wie seh ich das?


    hab hier noch n paar alte threads zum thema "reifenfreigabe" gefudnen deshalb bin ich verwundert. :sehe sterne:

    dem achmed
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    KTM 1190 Adventure R | KTM 690 Enduro R

  • Ne, wenn du den schönen Satz im Schein stehen hast, dann gibt es für dich Reifenbindung -> Nur die Reifen fahren, für die Freigaben vorliegen.

  • Servus,


    ich habe letzten mal bei Bridgestone angefragt, ob und wann es Freigaben für die 990SM gibt. :knie nieder: Die Aussage war, wenn es keine ofizielle Freigabe gibt, kannst Du via Mail die Zulassungspapiere beantrangen. Damit geht es zum Tüv und alles ist paletti. :grins:


    Gruß Jens

  • Bridgestone hat doch Freigaben für den BT016 auf der 990SM, hab ich selbst schon drauf gehabt. Oder wolltest andere?


    EU Richtlinie stimmt soweit, man braucht keine mehr. Nur hat Deutschland halt eine Ausnahmeregelung oder aber ignoriert diese Richtlinie. Zumindest zu Beginn hies es das. Bin mir mit der Ausnahmeregelung gar nimmer sicher.


    EDIT:
    Link geht ned, narf... Egal...


    Jedenfalls liegts am Ende nur an den Motorradherstellern. Würde KTM einfach sagen sie haben keine Reifenbindung bei ihrem Motorrad wär alles paletti aber das machens ja ned also haben wir auch weiterhin in D das geschiss damit... Wenn mich nicht alles täuscht ist hier nur Aprilia so vernünftig das sie den Käse weg lässt. Suzuki wollts wohl auch machen bei denen weis ichs aber nicht so genau. Alle anderen machen den Scheiß noch immer mit... Mir wäre jetzt noch keine Statistik bekannt die belegen würde das RSV-Fahrer wegen falscher Reifen mehr Unfälle haben als andere Marken/Maschinen und mangelnde Leistung kann man der ja nicht vorwerfen...

    "Die Oberpfalz hat Zoiglbier und wer es trinkt, wird schön wie wir... " (N. Neugirg)

  • bei mir im schein steht nur "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubniss beachten".


    dank irgendwelche lustigen EU richtlienin dürfen wir da jetzt draufziehen was wir wollen (natürlich unter beachtung der reifengrössen) oder wie seh ich das?


    hab hier noch n paar alte threads zum thema "reifenfreigabe" gefudnen deshalb bin ich verwundert. :sehe sterne:

    Mahlzeit,


    also ich hab bei meiner 05er 950er im originalen und EU Brief nur die Größen stehen. Erst in dem neuen EU SCHEIN ist der Satz rein gekommen. Nach meinen bisherigen Kenntnistand und
    Erfahrungen mit Tüv und Zulassung ist somit der originale Brief und somit keine Fabrikatsbindung für mich richtig :peace: . Schließlich kann man beim neuausdrucken von den EU-Papieren auch beim
    Auto nur eine Reifengröße eintragen und fährt trotzdem legal mit anderenGrößen rum...(wenn diese im alten Brief eingetragen waren). Und genau aus diesem Grund fahr ich was ich will und den
    Tüv interessierts nen :kacke: .


    Gruß

    Wenn man Tiere nicht essen soll, warum sind sie dann aus Fleisch?

  • Hallo,


    ich war heute mal bei meinem "freundlichem" ( Team West ) zum Antrittsbesuch als Neubesitzer einer (gebrauchten) SuMo 990. Bei der Gelegenheit habe ich ihn mal auf Reifenfreigaben für die SM 990 angesprochen. Dort habe ich die Auskunft erhalten, daß es zwar die o.g. Reifenbindung gibt, aber alle Reifenfreigaben, die für die SM-T und die SM-R gelten, auch für die SM gültig sind ( und natürlich umgekehrt ). Es käme auf die ABE Nr./ EG-BE Nr. an und die ist bei allen drei Modellen, bis auf die letzten drei Ziffern gleich. In der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die er mir z.B. für den Michelin PiPo (ohne 2 ct ) ausgedruckt hat, sind anstelle der letzten drei Ziffern 3 Sterne, d.h. Variablen,. die gilt dann für alle drei Modelle, so die Auskunft vom "freundlichen".


    Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr, sollte jemand verbindlichere Info´s haben, bitte ich um Korrektur.



    findenix

  • wie gesagt: ohne Gewähr !


    @ moppy1975: laß Dir doch mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Angel ST ausdrucken. Wenn dort bei der ABE Nr./ EG-BE Nr. die letzten drei Ziffern mit Sternchen ( *** ) ausgedruckt sind, dann kannst Du den auch auf der SM und SM-R verwenden, so die Auskunft.


    findenix

  • gilt das auch für 950er? find massig freigaben für die 990er aber relativ wenig für die 950er.
    rahmen und fahrwerk sind da doch gleich oder?

    dem achmed
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  • Hab grad mit meiner SM von 2008 verglichen. Nummer stimmt soweit bis auf 0249 statt 00249. Dank der letzten Sterne würds wohl passen. Was bei den meisten wohl Fragezeichen aufgeworfen hat ist die "Handelsbezeichnung" weil da eben Supermoto T steht. Wenn diese egal ist wärs ja ok.


    Hab grad bei Michelin geschaut, auch da sind die Sternchen und würden in diesem Falle die Bereifung mit den Road ermöglichen wenn die Handelsbezeichnung egal ist. Das müsste man jetzt mal abklären. Ich frag mich halt einfach warum man dann für die -R eine extra Freigabe für den Power E vorn und Power hinten macht. Auch dort sind dann die Sternchen. Ergibt halt keinen Sinn wenn die Handelsbezeichnung egal sein sollte daher befürchte ich fast die ist nicht wurscht bzw. man muss drauf hoffen das sie dem ausgewählten TÜV halt wurscht ist.



    EDIT:
    Mal grad beim ADAC geschaut. Laut denen muss der Motorradtyp (Zeile D.2) und die Nummer der EG-Typgenehmigung/ der EG-BE (Zeile K) übereinstimmen. K ist ok. D.2 ist halt LC 8 SM, passt auch. Zeile 2 beinhaltet aber noch "B2". Dieses Kürzel variiert vermutlich, ist aber in keiner Freigabe angegeben. Somit dürfte es egal sein und die Freigabe wohl gelten. Von Handelsbezeichnung steht da nix. Geil, spar ich mir einige Euro beim nächsten TÜV im April...


    http://www1.adac.de/Auto_Motor…to_motorrad#atcm:8-261164