Ab wann gilt die Garantie?

  • Hallo!


    Hab bis jetzt mit der Einstellung gelebt, dass meine 2 jährige Garantie für mein Motorrad, ab Erstzulassung gilt. Hab das Motorrad als Austellungsstück Modell 07 mit 0km gekauft. Jetzt beim Service sagt mir der Händler, meine Garantie ist seit einem Jahr abgelaufen denn sie gilt ab Auslieferungsdatum.


    Was haltet ihr davon?


    mfg Michael

  • Ich hätte jetzt auch ab Kaufdatum gesagt! Da werde ich das nächste mal gleich meinen Händler anquatschen. Kann ja nicht sein, das ich mir ein Motorrad kaufe, das ein halbes Jahr im Verkaufsraum stand und ich dann als dankeschön, das ich ein Moped gekauft habe, nur 1,5 Jahre Garantie habe.

  • also ich hätts auch so verstanden wie du.


    hab das bei einigen händlern im internet auch schon gelesen, da steht dann in der verkaufsanzeige z.b. auch " modell 2008, 0km, 2 jahre garantie ab erstzulassung "

  • Das Problem ist, das der Händler der die Maschine vorher hatte als Besitzer im Dealer.net eingetragen war und ab dem Datum die Garantie gilt sehr sehr seltsam.

  • na ja, dann ists ja klar
    Denn dann war sie bei KTM schon eingetragen
    dann ists aber mehr als eine Sauerei von deinem Händler dir das nicht zu sagen, bevor du sie gekauft hast.
    ich würde sie aus dienem grunde zurückgeben, und den Kaufpreis zurückverlangen.

  • ads heißt garantie gilt nicht ab erzulassung? irgendwie hätt ichs ma gleicht denken können auch ohne a zulassung "könnte" ein Motorrad bewegt werden.

  • na ja, das hat ja nix mit der Zulassung zu tun, du könntest dir ja auch ein Zulasssungsfähiges Moped kaufen, und dann nur auf der Rennstrecke damit fahren, hast ja dann genauso nur die 2 Jahre Garantie
    Ändert also nix daran.
    Aber wie gesagt, dem Händler würde ich feste in den :arsch: treten

  • Ich hatte mir 2007 eine Duke II (Modell05) gekauft. Ich war der Erstbesitzer und hatte natürlich 2 Jahre Garantie ab dem Kaufdatum.
    Blöd war's dann beim Verkaufen, da zählt nicht die erstmalige Zulassung sondern das Modelljahr.

  • na klar WOJE, wenns noch nicht bei KTM gemeldet war, und erst ab deinem Kaufdatum eingereicht wurde, dann gilt das natürlich
    aber wenns der Händler schon vorher bei KTM eingereicht hat, was mich wundert, denn wozu sollte das gut sein, dann ists natürlich Essig mit der Garantie

  • Steht auf der Rechnung "Neufahrzeug"? Wenn ja, dann gibt es 2 Jahre Garantie, und wenn der Händler das Bike aus welchem Grund auch immer schon eingemeldet hat, dann ist das ganz exklusiv sein Problem. Eh klar das solche Streiterein mit dem Händler mühsam sind ... aber da steht das Gesetz doch wohl auf des Käufers Seite!?

  • Vielleicht wars dann doch ein Vorführer und kein Ausstellungsstück?
    Vorführer kann man ja auch mit roter Nummer bewegen, dazu muß sie ja nicht angemeldet sein, sehe ich das richtig?
    Trotzdem finde ich es aber als Frechheit, dem Kunden die Garantie zu "klauen".

  • ich kenne mich nicht 100%ig mit Garantie und Gewährleistung aus.


    Es gibt aber einen Unterschied. Das eine ist - so glaube ich - die Werksgarantie. Diese wird vom Hersteller übernommen. Und bei dieser kann ich mir vorstellen, daß sie ab Auslieferung gilt. Diese gilt dann Europaweit etc.


    Die Gewährleistung wird - so glaube ich - vom Händler gegeben. Diese gilt nur bei ihm. Und da muss er die 2 Jahre voll geben. Er kommt da nur raus, wenn er pleite macht.


    Es kann aber sein, daß der Umfang der Haftung für Garantie und Gewährleistung unterschiedlich definiert ist.


    Wie geschrieben - ich verbreite hier im Moment nur Halbwissen. Aber damit könnts auch irgendwie zusammenhängen.


    Gruß



    Tom

    MoGG - Member of the GAGA Group- Turrug-MakTo

  • Also deine Garantie beginnt mit der AUSLIEFERUNG vom Händler zu Dir...weil dann wird deine Mopede erst bei Ktm registriert!!Hat allerdingst der Händler die schon auf sich zugelassen,dann geht da die garantie schon los,weil die Ktm ja dann bereits registriert wurde..
    Schöne Ostern

  • genau, so war das bei mir:
    meine enduro war beim händler als vorführer angemeldet, hatte nach 5 monaten 200km drauf, ich hab sie gekauft, bin 2. besitzer und die garantie begann an dem tag der erstzulassung, aber darauf hat mich mein verkäufer auch hingewiesen :amen:

  • Ich hab gerade auf meiner Auslieferungsurkunde geguckt:


    Bj. 2008


    Garantie ab Auslieferungsdatum (März 2010) also bis März 2012


    da stimmt was ned mit deinem Händler...

    TDM 850
    Hornet 600
    KTM 690 SM
    KTM 990 SMR
    BMW F800R

    KTM 690 Duke

  • Um dem Ganzen einmal ein bisschen Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Händler weiß selber nicht was da los ist er kann sich das auch nicht erklären, es wird sich wohl nach den Feiertagen klären. Die Dinge die beim ersten Service defekt waren wurden von ihm übernommen, bis was eindeutiges rauskommt, und sie sind sehr bemüht das Problem aus der Welt zu schaffen.


    Die KTM zurückgeben?! Kommt nicht in Frage bin ja sonst sehr zufrieden damit und das Problem wird sich auch klären, bis jetzt sind die Leute dort sehr kompetent, bin da guter Dinge.


    Wollte nur einmal bescheid wissen wie es mit der Garantie in der Regel gehalten wird.


    mfg Michael