kurzes heck

  • So Freunde am montag mal mit m auto beim Tüv meines vertrauens gewäsen!! und bei bedarf gleich mal nachgefragt wies mit der HU vom moped ausschaut!! Alle die einen geänderten KZH (inklusive mir , marke eigenbau) haben, werden (zumindest in D) das problem bekommen das dieser zu kurz ist!!! und hier kurz zur erläuterung : Der Gesetzgeber sieht vor das gemessen ab hinterrad mitte genau abgewinkelt 50 grad das nummernschild aufhören muss!!! das heisst (zumindest für mich und al diejenigen die geld sparen wollten und ihr heck selber umgebaut haben das wir in der bucht erst mal n orginal kotflügel kaufen müssen und den zum TÜV montieren!) ach ja alle die mit sportpötten unterwegs sin in dessen kein kat drin ist werden auch pech haben es wird nämlich auch eine abgasuntersuchung dürchgeführt!!! soweit meine infos!! schon mal vorab!! für alle die auch im aug. oder früher zum TÜV müssen!


    Fg. Flo.

  • Also ich habe denn PP dran (War beim Kauf schon dran) und bin eig recht zufrieden bis auf den Punkt mit dem Nass werden bei Regen. Aber ich glaube da können die anderen, die noch nen kürzeren Kzh dran haben auch nicht viel positives drüber sagen.. :zwinker:


    Ich hab mir für das "loch" im pp kzh, wo das wasser und der dreck durchkommt ein aluriffelblech zurechtgesägt, schwarz lackiert und von unten rangeklebt :ja:

  • Übrigens die 50° Abdeckung ist meines Wissens veraltet und durch eine EU Bestimmung auf "Abdeckung muß mindest über die Radachse gegeben sein" geändert. Hatte jedenfalls mit keinem meiner Eisen bisher jemals ein Problem, weder bei Kontrollen, noch bei TÜV. :polizei::wheelie:

    LC4 SM, Duke1-2nd Edition, Duke 200, Yam XJ6n, Yam FZ1, Honda Cityfly 125, Honda CBR 500f

  • lass es weg...
    Gesetzlich bist du nicht zu einer Halterung verpflichtet (siehe Auszug aus Erlass )



    4.) Dauernde, feste Verbindung: Die Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung der
    Kennzeichentafel sowohl vorne als auch hinten gilt dann als erfüllt, wenn die Kennzeichentafeln
    am Fahrzeug angeschraubt oder angenietet bzw. mit einem ans Fahrzeug angeschraubten oder
    angenieteten serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter befestigt werden. Die Verbindung z.B
    mittels Draht entspricht jedenfalls nicht der Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung.
    Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen dürfen jedoch auch behelfsmä­
    ßig mit dem Fahrzeug verbunden sein

  • Einfach rotes Kabel in die ecke mit dem roten kabel reinklemmen und dasselbe mit dem schwarzen Kabel ;)
    Ist eigentlich nur plug & play, fällt nur nicht sofort auf. Achte darauf das die gummis weit genug nach unten gezogen sind damit sich rot und svhwarz nicht berührt, sonst kommt es zum Kurzschluss ;)


  • Einfach rotes Kabel in die ecke mit dem roten kabel reinklemmen und dasselbe mit dem schwarzen Kabel ;)
    Ist eigentlich nur plug & play, fällt nur nicht sofort auf. Achte darauf das die gummis weit genug nach unten gezogen sind damit sich rot und svhwarz nicht berührt, sonst kommt es zum Kurzschluss ;)

    Danke, jetzt hab ich´s hin bekommen :Daumen hoch: