Hab ich grad in der Bucht entdeckt...

  • Er schreibt er hätte sie aus dem ausland bestellt mit E-nummer und papieren dazu! Weiß auch nicht was davon zu halten ist... Wenn was selbstgemachtes ist und es flieg bei ner kontrolle auf wird es richtig kriminell!!!

  • Das es ein fake ist dürfte jedem klar sein.

    • e1 kennzeichnet das Land in dem geprüft wurde, hier also Deutschland - deshalb die 1
    • Das Prüfzeichen entspricht nicht der Norm: das kleine "e" und die Zahl 1 müssen die gleiche Schrifthöhe haben
    • Wenn die Anlage im Ausland gekauft wurde warum sollte sie dann ein deutsches Prüfzeichen tragen


    Also das ist alles ein kompletter Quatsch und fliegt sofort auf. Wenn die Anlage, wenigstens in Richtung Fälschung, keine Probleme machen soll muss das geätzte, falsche Zeichen wegpoliert werden. Wenn ich die Anlage fahren möchte, würde ich das jedenfalls so machen.


    Gruß
    Pete

    immer locker durch die Hose atmen :peace:

  • Na ja ... allein das Anbringen einer Nummer ist noch keine Dokumentenfälschung ... das wird erst illegal, wenn es dann als solches z.B. der Polizei vorsätzlich weisgemacht wird.
    Was die falsche "Angabe" bei der eBay-Auktion angeht ... die ist eher so ein Grenzfall. :denk: Das wiederum könnte aus dümmlicher Unwissenheit ... oder bewusst, trotz besseren Wissens so angegeben worden sein. Ersteres wäre aber nur möglich, wenn er selbst die Anlage in diesem Zustand und mit dieser falschen "Zulassung" gekauft hat, und er sich selbst auf die Aussage des Vorgängers beruft ... letzteres könnte dem Verkäufer noch einiges an Ärger einbringen, wenn der Käufer den "Mangel" moniert ... was aber wie bei solchen privaten Onlinegeschäften üblich, letztlich wenig Erfolgsaussichten hat. :rolleyes:


    Aber der Käufer könnte das ganz bewusst stillschweigend hinnehmen und erst gar keinen Verdacht äußern. Die Auktion und die darin enthaltenen Angaben werden in Papierform als Beleg und Beweis ausgedruckt, genauso wie Adresse und Bankverbindung des Verkäufers. :teuflisch: Bei einer Polizeikontrolle könnte der Käufer dann (ganz von der Richtigkeit der Verkaufsangaben überzeugt) auf die vom Verkäufer nachweislich bestätigte EU-Zulassung verweisen und sich selbst auf dumm und unwissend stellen! :teuflisch: Die Polizei kann dann zwar trotzdem Ärger machen was das weiterfahren betrifft, und auch den Topf zur Beweissicherung vorübergehend einbehalten ... eventuelle strafrechtlichen Folgen (wenn überhaupt geahndet wird) richten sich dann aber nur gegen den Verkäufer und Urheber. So bleibt eventueller Ärger aufs finanzielle (wenn überhaupt) beschränkt und einem selbst kann zumindest kein "vorsätzliches" Vergehen nachgewiesen werden. :grins:


    Aber wer würde schon so was gemeines tun ... :der Hammer: :kapituliere:

    @ RC8-Medicus

    Es steht jedem frei ... sich seinen Illusionen hinzugeben. Hat ... zumindest temporär betrachtet ... auch seinen Reiz. :prost:

  • das stimmt so leider nicht, jedes rumfummeln aufbringen einer E-Nummer geht sofort von den Behörden an die Staatsanwaltschaft und zwar wegen
    Urkundenfälschung. Da wird überhaupt nicht diskutiert. In jungen Jahren ist mir sowas leider auch mal passiert. Auspuff mit E1 gekauft und es
    war jedem Idioten klar das der Akra Topf für die Duc nie ne E-Nummer hatte. Bei TÜV ist es dann aufgeflogen, da alle E Nummern in einer
    Datenbank registriert sind. Drei Wochen nach dem TÜV Termin habe ich dann Post bekommen. Nix mit Unwissenheit und so ...
    Wurde nach einigem hin und her dann vor Gericht eingestellt, muss man aber nicht unbedingt haben.
    Washaben wir daraus gelernt ? Finger weg von gefudelten oder nicht passenden E1 Nummern :ja:

  • das stimmt so leider nicht, jedes rumfummeln aufbringen einer E-Nummer geht sofort von den Behörden an die Staatsanwaltschaft und zwar wegen
    Urkundenfälschung. Da wird überhaupt nicht diskutiert. In jungen Jahren ist mir sowas leider auch mal passiert. Auspuff mit E1 gekauft und es
    war jedem Idioten klar das der Akra Topf für die Duc nie ne E-Nummer hatte. Bei TÜV ist es dann aufgeflogen, da alle E Nummern in einer
    Datenbank registriert sind. Drei Wochen nach dem TÜV Termin habe ich dann Post bekommen. Nix mit Unwissenheit und so ...
    Wurde nach einigem hin und her dann vor Gericht eingestellt, muss man aber nicht unbedingt haben.
    Washaben wir daraus gelernt ? Finger weg von gefudelten oder nicht passenden E1 Nummern :ja:


    Ich kaufe keine Töpfe mehr ohne GÜLTIGER E-Nummer, aber wichtiger ist sowieso die gemessene Lautstärke vorort denke ich. Wobei bei uns in A - wenn überhaupt - nur auf die E-Nummer geschaut wird (ob vorhanden). Ich bin erst ein mal in eine Kontrolle geraten, wo auch die Lautstärke gemessen wurde (mobiles Pickerl §58, da wurde dann aber gleich der TÜV wiederholt :motzki: ).
    Das Angebot ist trotzdem eine Frechheit, da sieht man ja sofort, daß das nicht original ist. Die beigelegte ABE wäre interessant...
    :winke:

    :Kürbis: 890 Adventure :wheelie:

  • Selbstverständlich ist jeder Fall anders gelagert ... hat andere Fakten, aber allein das dein Verfahren vor Gericht eingestellt wurde spricht für sich. Manche der karrieregeilen Herren Staatsanwälte verlieren allzu oft das objektive Maß an Rechts- und Moralempfinden aus den Augen und interpretieren mehr in Fakten hinein, als tatsächlich gegeben ist ... und hängen sich daran dann auch voll auf. Vor Gericht bzw. bei Betrachtung des Falls durch den Richter werden dann oftmals die geringen Erfolgsaussichten, mangelnden Beweise und wackeligen Rechtsgrundlagen bewusst. Begründet wird die Einstellung des Verfahrens immer so, dass der Staat (bzw. die Staatsanwaltschaft) das Gesicht wahren kann. Ein Richter ... und schon gar kein Staatsanwalt stellt ein Verfahren ein, das gute Aussichten auf eine Verurteilung mit sich bringt (das sind goldene Punkte für so ein Typen). Die lassen niemanden freiwillig von der Klinge hüpfen ...


    Ärger kann es demnach mit falscher Nummer immer geben ... mehr oder weniger! Was dabei letztlich raus kommt, steht aber auf einem anderen Blatt ... und inwiefern man seinen Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Erst der Nachweis des "Vorsatzes" lässt dann kaum noch Spielraum in der Sache (was beim Nummer selber fälschen ja ja ganz klar der Fall wäre).


    Nun wollen wir den Thread aber nicht mit solchen Diskussionen zumüllen ... war damit auch nicht beabsichtigt! :kapituliere:

    @ RC8-Medicus

    Es steht jedem frei ... sich seinen Illusionen hinzugeben. Hat ... zumindest temporär betrachtet ... auch seinen Reiz. :prost:

  • Na ja ... allein das Anbringen einer Nummer ist noch keine Dokumentenfälschung ...


    Doch, sobald es im öffentlichen Raum auftaucht. :ja:
    Dann wird es als Urkundenfälschung verfolgt, die zu einem Strafverfahren und Eintrag im Führungszeugnis führen kann. :polizei:




    Bei einer Polizeikontrolle könnte der Käufer dann (ganz von der Richtigkeit der Verkaufsangaben überzeugt) auf die vom Verkäufer nachweislich bestätigte EU-Zulassung verweisen und sich selbst auf dumm und unwissend stellen! :teuflisch:


    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Ist jedenfalls in Deutschland so. :zwinker:

    mille amitiés Franky


    2015 KTM 1290 Superduke R
    2013 KTM 1190 Adventure R

  • Dann wird es als Urkundenfälschung verfolgt, die zu einem Strafverfahren und Eintrag im Führungszeugnis führen kann. :polizei:


    Sooo ...?? :denk: Dann kannst du ja sicher diesbezüglich das eine oder andere Gerichtsurteil als Beispiel aufzeigen. Darüber reden tun viele ... nur Urteil habe ich noch keines Gelesen ... :kapituliere:
    Wäre schon mal interessant, wie die Richter das genau Begründen. :ja:


    Rechtlich gesehen handelt es sich bei so einem Aufdruck um eine Kennzeichnung und noch nicht um eine "Zulassung". Eine Zulassung ist erst durch die entsprechenden "schriftlichen Dokumente" nachgewiesen. Um welche Dokumente es sich dabei handelt, ist durch die dem e-Zeichen folgende Nummer erkennbar. Die hier gezeigte Nummer entspricht schon beim ersten Blick nicht der vorgeschriebenen Weise ... und zeigt auch keinen Verweis auf ein entsprechendes Zulassungsdokument an (welches die Polizei bzw. TÜV online abrufen könnten). Sollte dieses "Dokument" gefälscht oder geändert werden ... so wäre ein klares Vergehen nach § 267 StGB. Das betrifft aber den Urheber ... nicht den Verwender! Der wäre dann wieder eher wegen Betrugsabsicht dran, sofern ihn "Vorsätzlichkeit" nachgewiesen werden kann. :denk:


    Laut EU-Vereinbarung und Richtlinien sind Kennzeichnungen auf Kfz-Teilen, welche in ähnlicher Form zu Verwechslungen führen können auf solchen Teilen untersagt. Ansonsten sind diese für den Straßenverkehr nicht zulässig! Nicht zulässig kann also den Verlust der Betriebserlaubnis bedeuten ... das schon! :ja:


    Soweit ist es mir bekannt, aber ich lasse mich mit entsprechenden Urteilen gerne weiter aufklären. Die üblichen Behauptungen reichen mir dafür nicht aus ... :nein:


    Schönes Beispiel sind diverse asiatische Zubehörteile (Scheinwerfer, Blinker, Spiegel), die über eine e-Kennzeichnung verfügen. Ist diese "falsch" (was oftmals der Fall ist) und das entsprechende Teil ohne eigentliche Zulassungsbescheinigung ... darf es im Straßenverkehr nicht verwendet werden ... und wenn der Biker Pech hat, verliert er dadurch die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs. Er kann deswegen noch lange nicht wegen Urkundenfälschung angezeigt werden ... selbst wenn er selber die Vermutung hat, dass die Nummer nicht korrekt ist! :nein: Gegen den im Ausland (Nicht-EU) sitzenden Hersteller und Urheber wird erst gar nicht ermittelt (geht auch gar nicht) ... eventuell gibt es Möglichkeiten gegen den Händler, welcher diese Teile hier vertreibt und ausdrücklich auf deren Zulassung hinweist ... aber das eher zivilrechtlich (unterstellte Betrugsabsicht), um ihn auf Schadenersatz zu verklagen. Wenn es sich um einen Direktimport handelt durch den Kunden ... passiert deshalb noch lange nix.

    @ RC8-Medicus

    Es steht jedem frei ... sich seinen Illusionen hinzugeben. Hat ... zumindest temporär betrachtet ... auch seinen Reiz. :prost:

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