Kennzeichenhalter Rätselfrage!

  • Tag zusammen,


    hab neulich in meim Ort ne 690 SMC R mit diesem Kennzeichenhalter gesehn! hab ihn mir mal genauer angeschaut stand aber leider nix drauf! Aber meiner Meinung nach is das der schönste den ich bisher auf der 690 SMC R gesehn hab! :sabber: schlicht, keine Kabel sichtbar und legal! :crazy:
    So meine 'Frage nun kennt den hier jemand? bzw. wo gibts den zum bestellen? Vielen Dank schonmal! :grins:


  • Moin,


    mein Tipp *******... Klick :grins:


    Hatte aber glaub ich mal irgendwo gelesen, dass es den öfter mal zerbrösselt? Find den Thread aber grad nimma.


    Flo :winke:

    690 SMC R - F800 S - G450 X

  • Netter Winkel!


    Mir wurde letztes Jahr der A.. in einer Kontrolle aufgerissen, weil anscheinend mein Kennzeichenwinkel zu steil war. Diese Witzbolde sind mit Winkelmesser und Handywasserwaage zu zweit um meine Karre rum gerannt. Das war irgendwann so peinlich, dass sich ihr junge Kollege, welcher nachher meine Personalien aufgenommen hat, bei mir entschuldigte.

  • warum um alles in der Welt, sollte der oben abgebildete Kennzeichenhalter LEGAL sein ???

    Zumindest der Abstand zwischen den Blinkern dürfte es nicht sein... Soweit man das aus der Perspektive sehen kann.

  • Ja das is mir schon klar das da der Reflektor fehlt und der Blinkerabstand nich passt aber wenn man ihn so hinmacht wie gedacht dann is er legal!

  • alldddeeerrrr
    da is genau NIX legal
    aber egal :lol:


    Hallo Du Schnabeltier ;)
    Klärst Du mich bitte auf was da nicht stimmt?


    Klar, Blinker zu eng zusammen und eventuell der Winkel der nicht stimmt.
    Aber was soll am Halter an sich nicht legal sein?
    Bis auf die Tatsache dass ohne Nummernschildunterlage in Kürze sein Taferl
    flöten geht fällt mir da nix auf. (Kennzeichen ist ja schon angeknackst)
    Oder sind es die beiden Löcher im Schild die so nicht sein dürfen?


    Soweit ich weiß ist der untere Reflektor nicht mehr vorgeschrieben.
    Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

  • prinzipiell ist es nunmal SO:


    um ein Anbauteil LEGAL zu machen, welches KEIN E-Zeichen hat, muss es in den Paieren eingetragen sein
    Unabhängig der Art und Weise wie dieses Teil dann auch noch verbaut wird.


    Da aber dieses Teilchen SICHER NICHT eingetragen werden kann, erübrigt sich die weitere Diskussion.
    Auch schon deshalb weil ich ja selbs mit so etwas ähnlichem herumfahre.


    ABER : es ist und bleibt eben NICHT LEGAL

  • Danke für Deine Erklärung.
    Was ich aber nicht verstehe ist woher Du weisst dass dieser KZH kein eingeprägtes E-Zeichen hat.
    (ist auf dem Foto ja auch nicht zu erkennen).


    Das soll jetzt keine Diskussion werden, der von Dir angeführte Grund ist mir natürlich bekannt.
    Verstehe nur nicht wie man laut diesem Foto sagen kann das Teil hat keine E-Nummer.
    Danke für Deine Mühe!


    :respekt:

  • Ist aber auch nicht Nötig. Kennzeichenhalter sind m.E. nicht Zulassungspflichtig. Die Rahmenparameter müssen stimmen... Also z.B. Höhe und Winkel des Kennzeichens, Abstand der Blinker, Reflektor usw.

  • und GENAU AUS DIESEN GRÜNDEN bekommen sie auch kein E-Zeichen


    ich hab das eh schonmal hier irgendwo geschrieben, es gibt bei uns in Österreich einen Prüfbus, und wenn die dich in die Finger bekommen, dann wirds SCHWARZ.
    die bestehen darauf, dass die Änderung am Heck eingetragen sein muss, wenn nicht, dann ABGABE der Kennzeichen, oder eine saftige Strafe und Vorführung bei der Landesbehörde (TÜV etc)


    weil eben der Winkel nicht mehr stimmt, Blinkerabstand, Abdeckung des Hinterrades, Reflektor was weiss ich noch alles


    und nochwas, ich mache hier die Produkte nicht schlecht, ich möchte hier nur die NEWBIES vorwarnen, wenn die damit herumfahren, dann ist das eben ILLEGAL, und sonst nix


    wie gesagt, ich fahr auch so, aber ich weiss, was ich mach, und bin mir im klaren darüber, und denke nicht "ALLES KEIN PROBLEM"


    p.s.: wenn man es genau nimmt, und an den falschen Prüfer gerät, dann ist JEGLICHE ÄNDERUNG eintragungspflichtig


    ach ja, und nochwas: was die meisten vergessen: wenn man einen "kurzen" Kennzeichenträger montiert, dann entfernt man eigentlich IMMER die Schutzabdeckung des Hinterrades, und das wird dann zum Problem (unter anderem)

  • Rettet auch nicht unbedingt... Ich hatte es z.B. nie geschafft den mitgelieferten Reflektor an den originalen Kennzeichenhalter zu montieren. Vielleicht haben auch einfach Teile gefehlt... Jedenfalls bin ich jetzt mit dem Nachrüsthalter legal unterwegs was ich mit den Originalteilen nicht war.

  • Rettet auch nicht unbedingt... Ich hatte es z.B. nie geschafft den mitgelieferten Reflektor an den originalen Kennzeichenhalter zu montieren. Vielleicht haben auch einfach Teile gefehlt... Jedenfalls bin ich jetzt mit dem Nachrüsthalter legal unterwegs was ich mit den Originalteilen nicht war.


    Der Reflektor ist meines Wissens nach nicht Pflicht und beim orginialen kurzen Heck
    der Duke 4 auch nicht mitgeliefert. Liege ich da richtig oder falsch?
    Danke für Deine Erklärungen duffy, sehr hilfreich das ganze.

  • Zitat

    Der Reflektor ist meines Wissens nach nicht Pflicht beim orginialen kurzen Heck. Liege ich da richtig oder falsch?


    Du liegst falsch. Der Reflektor ist immer vorgeschrieben.