Kennzeichenhalter Rätselfrage!

  • was ihr immer mit dem "legal" habt, ich verstehe euch nicht


    wenn ihr euch sowas raufschraubt dann muß euch klar sein, dass Ihr ILLEGAL unterwegs seid, ist euch das nicht klar, dann ist leider Hopfen und Malz verloren.

  • Nabend,



    nur seltsam das es der Sachverständige vom TÜV das anders sieht.
    Laut denen kann man die Halter ohne Probleme verwenden !
    Das bezieht sich auf den R&G und den Romatech Halter.





    mfg

  • tja
    dann versteht ER sein Handwerk nicht, und DU hast Glück beim TÜV.


    was aber nicht heisst, dass dich nicht ein Polizist um dein Kennzeichen bitten kann :lol:


    oder hast leicht den Kennzeichenträger in den Papieren eingetragen????


    wohl kaum

  • Kann die fast allwissende Ente uns sagen, ab welchem Kennzeichenwinkel der Bock sofort stillgelegt werden darf? Hab mal iwo aufgeschnappt, dass alles was unter 55° ist nur eine Ordnungswidrigkeit sei und ggf. noch vor Ort behoben werden kann... alles was darüber ist gilt als Straftat?

    MoGG #337 survived Croce Domini

  • das weiss die Ente nicht
    bin ja auch ein ÖSI und kein Deutscher
    aber bei 30° hast Du KEIN Problem
    auch mit den Nachbauhaltern
    wenn dann auch noch der rückstrahler drauf ist, und die blinker mind. xxx mm auseinander sind, hast Du eigentlich immer gewonnen (ich weis jetzt die Zahl nimma)

  • hier das wegen der Blinker


    Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):


    vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
    Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
    Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
    Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
    in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
    in der Höhe: 350 - 1200 mm
    Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
    “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig


  • Jepp das ist absolut Korrekt. :respekt:

  • na ihr


    so da ich nicht viel bastel holte, an der neuen Maschine habe ich mir diesen halter aus der bucht geholt : http://www.ebay.de/itm/Kennzeichenhalter-KTM-690-SMC-Enduro-Komplett-/190624503682?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item2c621b1782


    passt genau nur dran schrauben Fertig :grins:


    Winkel stimmt für Deutschland und der abstand der Blinker ist der min abstand von 180mm.


    gruß

  • Gibt's auch Vorschriften in welcher Position der Reflektor hinten anzubringen ist? Z.B. unterhalb des Kennzeichens, der Schlussleuchte etc.?

    Sie bat mich, ihr die drei Worte zu sagen, die jede Frau hören will also sagte ich: Ich fahr' KTM.

  • ein Gießener mit einer SMC-R.
    schöne Grüße vom Raum Marburg mit einer SMCR

  • Gibt's auch Vorschriften in welcher Position der Reflektor hinten anzubringen ist? Z.B. unterhalb des Kennzeichens, der Schlussleuchte etc.?



    Darf nicht dreieckig sein
    Anbauhöhe min. 250 mm (Unterkannte), max. 900 mm (Oberkannte)


    Noch mal generell zu Nachrüstkennzeichenhaltern od. Umbauten. Die sind weder pauschal illegal noch brauchen sie eine E-Nummer oder müssen eingetragen werden. Solange "der Rest" stimmt (Kennzeichenwinkel, Blinkerabstand, Reflektor, ...) und von dem Ding keine Gefahr ausgeht könnt ihr euch da auch was aus Holz zimmern oder häkeln.

  • Hab mal iwo aufgeschnappt, dass alles was unter 55° ist nur eine Ordnungswidrigkeit sei und ggf. noch vor Ort behoben werden kann... alles was darüber ist gilt als Straftat?


    Mal aufm Teppich bleiben... Das ist eine Ordnungwidrigkeit und kostet Dich 10 Euro.
    Selbst wenn Du komplett ohne Kennzeichen fährst kostet Dich das "nur" 40 Euro + 1 Punkt. Wenn Du es vorsätzlich manipulierst wird es 10 Euro teurer. Wobei es sicher grüne Männchen gibt die bei extrem verfehltem Winkel versuchen werden Vorsatz zu unterstellen.


    Ganz anders sieht das aber aus wenn Du das Kennzeichen "in rechtswidriger Absicht" manipulierst oder entfernst. Z.B. weil Du gleich Deinen Nachbarn über den Haufen fahren willst... Das wird deutlich unangenehmer.


    Der Winkel muss übrigens passen wenn man draufsitzt, nicht unbelastet. Macht im Zweifel die fehlenden Grad aus wenns knapp ist.

  • Das Problem ist eher das viele Regelungen schwammig sind. Z.B. Radabdeckung. Im Gegensatz zur StVZO wird auf das Thema im EU Recht quasi nicht eingegangen. Durch Regelungen wie min./max. Montagehöhe des Kennzeichens bzw. des Reflektors, Kennzeichenwinkel bzw. die vorgeschriebene min. Größe des Kennzeichens und co. ergibt sich zwar automatisch auch irgendwie eine min. notwendige Radabdeckung, bei vielen Kennzeichenhaltern meist nicht viel mehr als das Kennzeichen selbst + Reflektor, was im Prinzip auch zulässig ist. Allerdings sticht ein Argument wie "Ist gefährlich, könnten Steine Hochgeschleudert werden" im Zweifel immer. Selbst wenn man noch so penibel alles andere Eingehalten hat.

  • servus,



    also meine SMC-R hatte vom Händler das US Enduroheck verpasst bekommen. Ich finde das sieht super aus und ist ja quasi original :-)

    Maurer, Metzger und Frisöre sind in Foren Ingenieure


    Uffbasse68.de

  • Ich mag's optisch nicht so. Ansonsten sicher eine gute und vor allem günstige Lösung.