weil so ziemlich alles gesetzlich geregelt ist:
Ist das Motorrad nach EG-Recht (fast alle Fahrzeuge ab ca. 1998) zugelassen
worden, gelten die folgenden Maße:
Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm (Innenkante
Blinkerglas zu Innenkante Blinkerglas), Höhe von der Fahrbahn 350 – 1200
mm.
180 mm Abstand scheint halt bei den durchaus schönen LED
Blinkern wohl nicht gegeben zu sein
Grüße
DukeEintopf