Akrapovic Anlage und der TÜV??

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit einiger Zeit stolzer Besitzer einer 12er 690
    Enduro R und spiele mit dem Gedanken mir und meinem Moped noch das Akrapovic
    EVO Kit 1 zu gönnen. Also den Titan Krümmer, den Endschalldämpfer und den
    offenen Luftfilter plus das Mapping. Jetzt habe ich hier im Forum schon ne
    ganze Weile rumgesucht, konnte aber nicht entsprechendes finden.


    Daher jetzt mal die Frage an euch:
    Bekommt man den Krümmer und das Endstück vom TÜV eingetragen
    oder gibt’s da keine Chance???



    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
    Grüßle Nils

    go fast or go home!!!

  • Schraubst halt fürn Tüv den originalen rauf! :rolleyes:


    Wie oft müßts ihr in DE den da hin, alle zwei Jahre?

    READY TO REPAIR

  • Der TÜV ist net das Problem wenn man jmd an der Hand hat, aber die Cops finden das glaub net soo lustig!
    Bei uns hat aber auch jmd ne E Nummer rein gestantzt von nem anderen Akra und das For Race... weg geschliffen...
    mfg

  • @GERDO: Wir müssen in Deutschland alle 2 Jahre zum TÜV und dann wird ich es auch so machen das ich die originale Anlage dranschraube.


    @KTMer: Einstanzen und wegschleifen werde ich da mal lieber nix. Ich denk mir der Ärger ist dann noch größer wenn ich ja mal an den falschen Ordnungshüter gerate.


    Den Umbau werde ich aber wahrscheinlich trotzdem machen. Das Originalsetting der Enduro ist zwar gut aber sie könnte ruhig noch ein wenig mehr Druck unten raus vertragen. Über den Klang und die Optik der originalen Anlage brauchen wir hier glaube ich gar nicht erst sprechen und der normale Streifenpolizist wird es hoffentlich nicht sofort bemerken.



    Danke für eure Tipps Jungs.

    go fast or go home!!!

  • Schau mal hier steht einiges drin. 690 SMC: Endschalldämpfer KTM 690 SMC-R 2012
    Wenn Du richtig Geld ausgeben willst, dann hole Dir die Remus als Kompletanlage sie ist zugelassen.
    Die gibt es meines Wissens auch als Titan Ausführung.


    Mein Händler hat mit damals den Akra ESD empfohlen, allerdingst ohne den Krümmer. Ein neuer Krümmer ist im Verhältnis zu der
    Leistung die er zusätzlich bring zu teuer. Dies ware seine Worte. :denk: Habe mir dann den PP ESD geholt, wegen der Zulassen.


    Sound soll gut sein :ja: , kann ich leider nicht beurteilen, da ich einen offenen Lufti drauf habe dann hört man den ESD nämlich nicht mehr. :lautlach:

    Geschwindigkeit ist immer nur die Schmerzlosigkeit des Fahrers

  • Soweit ich weiß, braucht man den Titan Krümmer unbedingt wenn man das Akra Mapping draufspielt, da der original Krümmer nicht den nötigen
    Durchfluss bringt und die ganze Geschichte somit nutzlos wäre.

    go fast or go home!!!

  • Orange Racebeast: Vorsicht! Du trittst hier gleich eine seitenlange Auspuff-Mapping Diskussion los! :lautlach:


    Kauf dir die Akra-Komplettanlage und freu dich über die beste Optik, Verarbeitung und den besten Klang den du kriegen kannst!
    Ich hatte sie auf der SMC(mittlerweile Remus), hab sie immer noch daheim liegen und hätte sie ne E-Nummer würd ich sie immer noch fahren!

    READY TO REPAIR

  • Hallo Zusammen, das ist ohne Gewähr, mein Händler hat mich auf die Änderung der Gesetze hingewiesen, vielleicht hat sich Das aber auch schon wieder geändert!!!



    Motorrad stillegen da Schalldämpfer zu laut ?


    Gesetzesänderung. Am 1. März 2007 ist die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in
    Kraft getreten. Zusammen mit weiteren Neuverordnungen soll sie langfristig,
    auch vor dem Hintergrund der europäischen Vereinheitlichung, die alte StVZO
    ersetzen. Wahrscheinlich unbeabsichtigt bringt die Gesetzesänderung für die in
    der Praxis Betroffenen Irritationen und Verunsicherung mit sich.


    Ein
    Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums hat Motorrad Magazin MO
    gegenüber bestätigt, dass die FZV zumindest eine erstaunliche Lücke aufweist:
    Für viele Motorradfahrer relevant ist der Umstand das §18 der StVZO aufgehoben
    wurde. Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50€ Bußgeld erhoben
    sowie zusätzlich drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen
    worden. Und zwar für laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch
    erloschenen Betriebserlaubnis. Das geht so jetzt nicht mehr. Übrig bleibt
    lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht
    vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs.
    Bußgeld 25€. Punkte: keine! Eine Sicherstellung der beanstandeten Auspuffanlage
    oder des Fahrzeuges widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
    Entscheidener Punkt: Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus. Im
    schlimmsten Fall kann der kontollierende Beamte eine Mängelmeldung an die
    zuständige Zulassungsbehörde schicken. Das Motorrad muss dann innerhalb von 14
    Tagen vorgeführt werden, in dem Zustand, in dem es laut Typengenehmigung für
    den öffentlichen Straßenverkehr
    zugelassen wurde.

    go fast or go home

    Einmal editiert, zuletzt von dm_666 ()

  • Na das ist ja mal eine gute Nachticht! :achtung ironie:
    Jetzt nichts wie drauf mit den Krawalltüten und feste mit hohen Drehzahlen durch Wohngebiete. Kostet ja im Höchstfall nur 25,- € bei absoluter Punkteabstinenz ! :arsch:
    Bei der ganzen Diskussion geht es doch nur scheinbar um den Klang, was so aber nicht stimmt. :weinen:
    Nur Lautstärke zählt auf Teufel komm raus. Sonst könnte man ja am Motorradtreff als loser dastehen, geht ja gar nicht! :Daumen runter:
    Ein satter Einzylinderklang ist legal nicht zu generieren, dann wenigstens jede Menge Phon.
    Ab jetzt bin ich raus und muß mich leider mit dem legalen "Gepöttel" meiner Serienanlage abfinden... :gute besserung:

  • Ich habe mich für meine SMC R auch für den KTM PP ESD entschieden mit Kat und DB Killer und Originalmapping....werde sehen, was es klanglich bringt.....mir ist das zu heikel mit evtl. erloschener BE, wenn der Kat raus ist und damit evtl. keine Versicherungsschutz.......Polizei in Berlin und Umgebung sind ja nicht grade die "dümmsten".........brauchst nur nen dämlichen Unfall mit Radfahrer oder sonst wem haben und dann stehst blöd da....wirst in deinem Leben ja nicht mehr froh, wenn der Arbeitsausfall hat und im KH liegt oder sonst was.....sind zwar "Schwarzmalszenarien" aber manchmal kann man gar nicht so blöd denken, wie es kommen kann...... :sehe sterne:

    ....ich bin nur zum Spass hier..... :wheelie:

  • Ist es in so einem fall nicht so, dass die Ursache auf deine Veränderung zurückzuführen sein muss?
    Also den kausalen Zusammenhang kein Kat -> Zusammenstoß mit Fahrrad will ich sehen.


    Auch wenn der Akra noch so schön aussehen und klingen mag, so rein gar keine abe ist für mich leider auch ein no-go...


    Hab den PP-ESD schon liegen :teuflisch:

  • ich meine hier im Forum hat doch mindestens einer den Akra Endschalldämpfer zugelassen bekommen... aber rausrücken wie er es gemacht hat wollte er auch nicht als ich Ihn drauf angesprochen habe :lol:

    Wer Recht hat, muss auch Streit anfangen!



  • da gibt es mittlerweile eine Änderung!



    Kaum ein Thema wird motorradbezpgen so oft diskutiert, wie die Rechtsfolgen des "Fahren ohne db-Killer".
    In den letzten Jahren hat sich in diesem Bereich einiges etabliert und entsprechend verbreitet, was an Uneinheitlichkeit nicht im Sinne des Erfinders (des Gesetzgebers war).


    Wir versuchen es kurz zum besseren Verständnis darzustellen.
    Manipulative Veränderungen an der Abgasanlage, sprich verändertes Emmissionverhalten ("Lautstärke") sind ein Bestandteil, der dazu führt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt. Andere Beispiele wären Veränderungen an Motor, Fahrwerk, wesentlichen lichttechnischen Einrichtungen.


    Bis 2007 war das "Erlöschen der Betriebserlaubnis" eine klare Sache. Die Erinnerung mag täuschen, aber es dürfte sich schon immer im Bereich der 120 Mark (die gab es mal!) und 3 Punkte in Flensburg bewegt haben.
    2007 kam es aber zu einer "Harmonisierung im EU-Recht" - so nennt man das, wenn man etwas ändert, was eigentlich immer funktioniert hat, bis es nicht mehr funktioniert - und dabei kam es von der Umstellung der StVZO auf teilweise FZV zu einem Versäumnis, wobei das Erlöschen der BE aus dem Bußgeldkatalog verschwand.


    Die Folge war eine Rechtslücke, die zum Ergebnis hatte, dass ein fehlender db-Eater lediglich eine "Unvorschriftsmäßige Ausrüstung" war: 25 Euro Verwarngeld! Nun geht der Bußgeldkatalog immer von "Fahrlässigkeit" aus. Oftmals lässt sich aber, gerade beim entfernten db-eater, -killer -sonst was, der Vorsatz leicht begründen, der zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führt. Damit war man dann wieder im Anzeigenbereich, bei 50 Euro und 1 Punkt.


    Ganz findig waren die Behörden in Bayern - da wurde ein sog. "atypischer Fall" angenommen und alleine darum schon verdoppelt und bei Vorsatz nochmals verdoppelt. Somit kam man dann gerne auf 100,- Euro und 3 Punkte.
    In Rheinland-Pfalz gab es "Gefährungsaspekte" in anderen Teilen der Republik argumentierte man mit "fehlender Zulassung", da die BE Voraussetzung einer Zulassung ist etc. . . .


    Letztlich untragbare Zustände. DB-eater verschwanden reihenweise aus den Endtöpfen, denn es war ja plötzlich vermeindlich günstig. Kam man aber an den falschen, ging es bis zur Untersagung der Weiterfahrt, Sicherstellung, Begutachtung - mit immensen Kosten.
    Alles aber nicht einheitlich.


    Es hat nur knapp 6 Jahre gedauert, bis der Gesetzgeber hier Abhilfe geschaffen hat.
    Zum 1.6.2013 trat das Erlöschen der BE wieder in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und zwar im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter, 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges. Alles, wie beschrieben, fahrlässig. Kommt der Vorsatz hinzu...


    Erlöschen der BE ist in diesem Fall aber mit einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder der Umwelt verbunden. Verkehrssicherheit ist sicher eher ein Thema für Fahrwerk und Bremsen, Lenkung etc., aber das es beim Begriff "Umwelt" ganz direkt um Lärm geht, sollte eigentlich klar sein.
    Einige Rechtstheoretiker haben da bereits bedenken und darum gibt es auch ein einfaches Erlöschen BE, welches diese Qualifizierung nicht voraussetzt. Da ist man dann in jedem Fall bei 50 Euro und 1 Punkte - als Einstieg. Mit Vorsatz ...


    Nochmal deutlich: Erlöschen BE ist gegeben, wenn der db-eater entfernt ist. Dieses Bauteil ist Teil der BE, die das Zubehörteil im Idealfall hat. Ohne Eater, keine BE.
    Wie sich das Geräusch tatsächlich verändert ist das zweitrangig. I.d.R wird es lauter werden.
    Wird es deutlich lauter, wird niemand ein Problem mit der Beeinträchtigung der Umwelt haben. Dann wird es teuer.
    Besonders, wenn der Kontrollbeamte die Sache beweiskräftig dokumentieren möchte. Da kommt man dann nämlich um ein Gutachten, wenigstens zur Fahrgeräuschmessung, nicht herum. Denn die ist dann einzig entscheidend, nicht überall durchführbar und darum mit einer Sicherstellung und Kosten verbunden.


    Ihr seht also - die Möglichkeiten sind nach wie vor manigfaltig. Die 25 Euro Verwarnung dürften aber fast immer der Vergangenheit angehören.


    Je mehr das Thema "Motorradlärm" in die öffentliche Diskussion gerät, wird auch die konsequente Ahndung und die Kontrollen verstärkt werden.
    Es lohnt also wirklich nicht. Lasst den Killer drin - ungekürzt oder sonst wie manipuliert. Lasst Eure Klappensteuerung, wie sie sein soll und haltet Euch mit hohen Drehzahlen zurück.


    Es ist letztlich im eigenen Interesse - und laut macht Euch nicht zu besseren Fahrern.
    Entgegen herrschender Meinung rettet es auch keine Leben.



    https://www.facebook.com/photo…77.133524043374790&type=1


    Gruss


    Norbert

  • Tja Leute,
    war wohl nichts mit dem Sonderangebot von 25,- € Strafe mit falschem oder gar keinen DB-Killer! :Daumen runter:
    Genau so hat es mir auch ein bekannter Polizist erklärt.
    Nicht umsonst lege ich größten Wert auf guten Sound, aber nur legal. :Daumen hoch:
    Schätze mal, das man da nicht mehr als zwei Polizeikontrollen im Jahr haben sollte. Sonst siehts schlecht aus mit dem Punktekonto und somit auch für den "Lappen"! :weinen: Nach der zweiten Kontrolle sind dann eh erst mal vier Wochen "Fussgehen" angesagt (Wiederholungstat).
    Und der Unart, den "richtigen" DB-Killer mitzuführen und bei einer Kontrolle dann ja montieren zu können... , Ihr könnt es ja mal versuchen! Viel Spass dann bei dem Gespräch mit der "Rennleitung"! :achtung ironie:

  • Ist es in so einem fall nicht so, dass die Ursache auf deine Veränderung zurückzuführen sein muss?
    Also den kausalen Zusammenhang kein Kat -> Zusammenstoß mit Fahrrad will ich sehen.


    Auch wenn der Akra noch so schön aussehen und klingen mag, so rein gar keine abe ist für mich leider auch ein no-go...


    Hab den PP-ESD schon liegen :teuflisch:


    Nein nicht unbedingt, der Zusammenhang würde schon gegeben sein, das du ohne Kat das Fz gar nicht hättest erst in Betrieb nehmen dürfen.....daher stinkst....sonst wäre meine Wahl auf den Akra gefallen sofort.....naja um es mit Steinbrück´s Worten zu sagen...."...Hätte, Hätte, Fahrradkette.....".....jeder so wie er mag.....die Rennleitung ist ja auch nicht blöder geworden in all den Jahren......in 2 Wochen kann ich mein Gefährt abholen...... juchhuu....:wheelie:

    ....ich bin nur zum Spass hier..... :wheelie:

  • ich meine hier im Forum hat doch mindestens einer den Akra Endschalldämpfer zugelassen bekommen... aber rausrücken wie er es gemacht hat wollte er auch nicht als ich Ihn drauf angesprochen habe :lol:


    Hehe...... :zwinker: .....es gibt auch sowas wie "Gefälligkeitseintragungen", die im nachhinein auch wieder zurückgenommen werden können :knie nieder: ......wie immer, muss man nur an den falschen :arsch: geraten

    ....ich bin nur zum Spass hier..... :wheelie:

  • Ich habe mich nochmal mit meinem Mechaniker unterhalten, er meinte dass das einzig sinnvolle Tuning das Akra EVO Kit 1 ist. Das liegt, laut seiner Aussage, daran das wirklich alle Komponenten auf einander abgestimmt sind was man wohl nicht schafft wenn man einen anderen ESD oder gar den original Krümmer verbaut.
    Wobei ich mir denke, das man da von drei Mechanikern vier unterschiedliche Aussagen bekommt! :nein:


    Was die Gesetzeslage bei uns Dt. anbelangt ist es glaube ich egal wie laut der ESD ist, wenn er gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Aber trotzdem
    vielen Dank das ihr euch die Mühe gemacht habt es zu posten. :Daumen hoch:


    Der Klang und die Optik der Akra Anlage ist für mich eh ehr der Bonus, es geht mir hauptsächlich um die Performance Verbesserung. Wenn jemand von euch eine legale Lösung für den fehlenden Dampf der Kati im unteren Drehzahlband weiß, bin ich für jeden Tipp dankbar.


    Am Samstag habe ich die Möglichkeit eine SMC mit EVO Kit 1 probe zu fahren. :wheelie: Mein Dealer rüstet gerade eine um…
    Dann werde ich sehen ob es sich wirklich lohnt das Risiko einzugehen.

    go fast or go home!!!


  • Nein nicht unbedingt, der Zusammenhang würde schon gegeben sein, das du ohne Kat das Fz gar nicht hättest erst in Betrieb nehmen dürfen.....daher stinkst....sonst wäre meine Wahl auf den Akra gefallen sofort.....naja um es mit Steinbrück´s Worten zu sagen...."...Hätte, Hätte, Fahrradkette.....".....jeder so wie er mag.....die Rennleitung ist ja auch nicht blöder geworden in all den Jahren......in 2 Wochen kann ich mein Gefährt abholen...... juchhuu....:wheelie:


    Ja, aber da haben wir doch wieder "weit hergeholt"... - dann kann ich auch argumentieren, dass ich sowieso schuld bin weil ich an dem Tag mein Mopped aus der Garage geholt habe oder sehe ich das falsch?


    Oder anders gefragt - was hat man denn zu erwarten fährt man mit offenem LuFi, Evo 1 Map und PP-ESD auf öffentlichen Straßen umher?