...das ist die Zusammenfassung meiner Anfragen beim TÜV Bayern, TÜV Hessen und DEKRA Niedersachsen.
Eintragungsfreie Beleuchtungskombinationen (da ohnehin nur E-Nummern-geprüfte Scheinwerfer erlaubt)
• 1 x H4
• 1-2 x Nebel (auch unsymmetrisch)
• 1 x H4
• 1 x Nebel
• 1 x Fern (unsymmetrisch **)
• 1 x H4
• 1-2 x Nebel
• 1 x Fern (unsymmetrisch**)
• 1 x H4 (Fernlicht stillgelegt*)
• 1-2 x Nebel
• 2 x Fern (symmetrisch)
• 0 x H4 (stillgelegt*)
• 1-2 x Nebel
• 2 x Fern (symmetrisch)
• 2 x Abblend (symmetrisch)
• H4 = wahlweises leuchten von Abblend- oder Fernlicht (Standard-Beleuchtung der SDR)
• Symmetrisch bedeutet entweder einen zweiten Scheinwerfer über oder unter dem
Standardscheinwerfer anzubringen (geht nat. nicht), diesen zu ersetzen oder um 2
Scheinwerfer auf gleicher Höhe in gleichem Abstand zur Mittellinie zu ergänzen.
Lt. TÜV Hessen und Dekra ist es statthaft wahlweise Abblendlicht oder Fernlicht oder beides stillzulegen, natürlich nur wenn entspr. Ersatz geschaffen wird, siehe oben. Eine Abdeckung des Scheinwerfers ist dazu nicht nötig. Stecker entfernen oder verändern genügt.
*)Der TÜV Bayern rät davon ab.
**)Der TÜV Bayern sagt eine Seite Nebel andre Fern, aber beide gleiche Höhe und Abstand zur Fahrzeug Mitte.
Alle empfehlen übereinstimmend Nebelscheinwerfer anzubauen, die seien beim Motorrad eher wie normales Abblendlicht einzusetzen, unterscheiden sich angebl. nur in der E-Nr vom Abblendlicht.
Ergo: die Vorschriften für Nebelscheinwerfer scheinen die lockersten zu sein.
Spiegel mit Blinkern
Lt. TÜV Hessen sind Blinker in Spiegel nur alternativ, nicht zusätzlich erlaubt -im Gegensatz zu Autos:
• max 4 Fahrtrichtungsanzeiger
• Anbauhöhe: 35 - 120cm
Grüße
Thomas
Edit:
STVO: § 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist
auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung
dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern
genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der
Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der
Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur
dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m
beträgt.
Frage:
Wie viele Meter entsprechen der 'erheblichen Sichtbehinderung'? 50m oder mehr und wenn ja wieviele??
Fakt:
Nebelscheinwerfer, korrekt eingestellt, blenden never ever.
Da sie auf Nebelbetrieb ausgelegt sind, haben sie einen
extrem flachen und breiten Ausleuchtbereich der so tief geregelt ist, dass
unter dem Nebel durchgeleuchtet wird. Man soll im Nebel wenigstens die
Fahrbahnränder erkennen.
Genau deshalb stellen sie aber auch keine Alternative zu Abblendlicht dar, sondern eine Ergänzung, die leider nicht immer erlaubt ist:
Etwa um Tiere, die am Straßenrand zu Gange sind, frühzeitig zu blenden und sie so zur 'Blendstarre' zu bewegen und natürlich Kurven deutlich besser auszuleuchten.