Für AT: Jährliche Überprüfung "Pickerl" §57a

  • Hi


    Ich habe eine Frage an die österreichischen Kollegen ;-) Vermutlich ist es in Deutschland aber nicht anders.


    Gestern wurde bei meiner Duke 690 das Pickerl (TÜV) gemacht, beim Kennzeichenhalter, Blinker und Auspuff hatte ich überall einen leichten Mangel (jeweils Bemerkung, dass es nicht original ist). Alles zugelassen mit E-Nummer. Grundsätzlich ist es mir ja wurscht, aber lt. Unterlagen müssen leichte Mängel sofort behoben werden. Was soll der Müll? Ich mein, entweder es ist zugelassen und ich erhalte das Pickerl oder eben nicht, aber das als leichten Mangel zu führen checke ich nicht.


    Was meint ihr? Soll ich bei der Werkstatt mal nachfragen was das soll oder hat das eh keine Auswirkungen? Mal angenommen die Kiberei (Polizei) fragt bei der Kontrolle nach dem Gutachten, hat das dann für mich ein Nachspiel?


    LG

  • jep, frag lieber mal nach, was der leichte mangel soll. evtl kann er das genauer definieren. vlt stimmt ja an den bauteilen irgendwas nicht, wie zb der abstand der blinker oder so.


    enummer reicht auch vollkommen. wenn er unterlagen sehen will, soll er scheißen gehn.


    gilt auch für den endtopf, solange dort eingraviert ist, dass er zur maschine passt.

  • Ja, war es. Werde mal dort vorstellig werden und fragen ob die deppat sind. Außerdem erfolgt eine Info an die Landesregierung. Sowas kann echt nicht sein.

  • puh, da würd ich aber aufpassen, wegen der Langesregierung
    lehn dich da nicht zuweit raus
    der Prüfer haftet nämlich, falls er ein falsches Pickerl ausstellt, es zu einem Unfall kommt, und ihm nachgewiesen werden kann, dass er ein falsches Pickerl ausgestellt hat, und die nicht aufgelistetn Mängel am Unfall Schuld waren ........
    ist zwar eher unmöglich, aber wer weis
    und wer er der Meinung ist dass das ein leichter Mangel ist, na ja, dann traut er sich eben nicht das frei zu geben

  • hallo an den TE.


    ich würde mir an deiner stelle überhaupt keine gedanken machen. viele werkstätten handhaben das leider einmal so, dass sachen, die denen nicht gefallen bzw einfach auffallen, als leichter mangel "dokumentiert" werden. hab das selbst schon erlebt.


    meine kati hat auch einen leichten mangel bekommen wegen "bemerkung: zubehörauspuff", mein bmw damals einen leichten mangel für " bermekung: vorgeführt mit winterreifen". deshalb muss ich aber noch lange nicht den akrapovic abmontieren oder sommerreifen montieren.


    hat mich selbst auch geärgert, dass der da einfach mal nach belieben leichte mängel ausstellt die eig gar keine mängel sind, sondern nur hinweise darüber was ihm so auffällt. aber im endeffekt ist es ja vollkommen egal. das mit dem "leichte mängel müssen sofort behoben werden" steht auch nur auf einem papier!!

    Loud pipes save lives. :amen:

  • In D sind die Prüfer wohl inoffiziell gehalten, möglichst oft mindestens ne Kleinigkeit zu finden, um statistisch nachweisen zu können, das die regelmäßigen Kontrollen gebraucht werden, am liebsten noch öfter als heute.

    beware of the mantis

  • Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es eben keine Bemerkungsfelder gibt. Und sie müssen halt notieren, wenn etwas am Motorrad nicht original ist. Ich solle es also eher als Bemerkungsfeld sehen, als einen Mangel. Nun ja...letztes Jahr stand das Motorrad beim gleichen Prüfer mit exakt gleicher Ausstattung und hatte keine Mängel.

  • ich kenn in österreich schon auch ein paar gute werkstätten, die pickerl machen und je nach alter des fahrzeugs dann eine entsprechende "leichte mängel" - liste zusammenstellen. einfach, weil es unglaubwürdig ist, wenn ein fahzeug über 10 jahre alt ist, dass es ganz ohne mängel daher kommt. allerdings bekommt man von dem prüfer auch immer den entsprechenden hinweis: "is noch im rahmen und wird die nächsten ein bis zwei jahre mal fällig, muss ich aber schreiben, um die glaubwürdigkeit nicht zu verlieren."

  • Infected:


    enummer reicht auch vollkommen. wenn er unterlagen sehen will, soll er scheißen gehn.

    :polizei: :polizei: :polizei:



    Das stimmt so nicht!!! Die E Nummern auf den jeweiligen Teilen bedeutet
    nur, dass diese für die Straße zugelassen sind :ja: . Wie die Teile dann am Motorrad
    angebracht sind, ist eine andere Geschichte !!! :ja:





    Denn, jegliches Anbauteil ist laut Gesetzt genauestens beschrieben, wo es
    angebracht sein muss Höhe, Breite, Abstand usw. ( wie Blinker, Spritzschutz,
    Nummerntafelbeleuchtung, Nummernschild Winkel usw.)


    Das steht dann dem jeweiligen Prüfer selbst zu, dies zu entscheiden( wie genau er das nimmt :staun: :staun: :staun: ).


    Ich habe sehr viel Umgebaut und weiß wie das ist :motzki:


    Aber habe Gott sei Dank einen, dem das ziehmlich egal ist :Daumen hoch: , der macht mir das Pickerl und sagt einfach : " Es war alles Original beim Pickerl machen " :lol:

    Ich habe genug Ziele in meinem Leben! Nur zu wenig Munition :zorn:

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  • dann ließ mal den EU beschluss dazu... da steht sogar explizit drin, dass außer der E-Nummer am bauteil nix anderes mitzuführen ist. theoretisch nicht mal die die Fahrzeugtype am endtopf. das brauchst du auch nicht in österreich, wenn die lautstärke passt. hab ich auch nicht gebraucht, bei der messung. keine papiere, nix eingelasert, nur die E-Nummer hat gereicht. allerdings wollen hier doch wieder viele prüfer eine fahrzeug zugehörigkeit nachgewiesen haben und die meisten hersteller lassen auch die Typen eingravieren.


    blinker, spiegel, scheinwerfer, fußrasten,... da müsstest für alles zettel dabei haben. is aber quatsch. logischerweise muss das teil an dem dafür vorgesehenen ort, in der dafür
    vorgesehenen art angebracht sein. das sagt die bestimmungsgemäße verwendung, die vorgeschrieben ist, aus. ich darf keinen blinker als scheinwerfer benutzen und muss einen mindestabstand zwischen den blinkern einhalten. der ist aber allgemein vorgeschrieben und dafür brauchst du keinen extra wisch mitführen, der das beschreibt.


    nicht zu verwechseln mit der ABE oder BE. da musst du die zetteln mitführen und musst die teile eigentlich sogar in kürzester zeit prüfen und eintragen lassen. normalerweise wird darüber hinweg gesehen, wenn die teile ordentlich verbaut sind und die zetteln dabei sind. gab aber auch schon ärger, bei uneinsichtigen polizisten. ist das ding dann eingetragen, musst du keine zettel mehr mitführen, solange das teil mit einer nummer einwandfrei der eintragung zuzuordnen ist. ansonsten schon.

  • Für was den Eu Beschluss lesen, wenn 4 Werkstätten + ÖMTC + ARBÖ + Polizei das selbe sagen ( sogar im Gesetzbuch nachgeschaut :pfeil: die Herrschaften ), denn ich wollte das auch nicht so recht glauben :zwinker:

    Ich habe genug Ziele in meinem Leben! Nur zu wenig Munition :zorn:

  • :Kürbis: Driver ist das ja schnuppe :Daumen hoch: :Daumen hoch: Mir auch, :kacke: drauf - Hauptsache :pfeil: :wheelie: :driften: Braaap :crazy:




    Infected:


    blinker, spiegel, scheinwerfer, fußrasten,... da müsstest für alles
    zettel dabei haben. is aber quatsch. logischerweise muss das teil an dem
    dafür vorgesehenen ort, in der dafür


    vorgesehenen art angebracht sein. das sagt die bestimmungsgemäße
    verwendung, die vorgeschrieben ist, aus. ich darf keinen blinker als
    scheinwerfer benutzen und muss einen mindestabstand zwischen den
    blinkern einhalten. der ist aber allgemein vorgeschrieben und dafür
    brauchst du keinen extra wisch mitführen, der das beschreibt.




    Sag ich ja :zwinker:

    Ich habe genug Ziele in meinem Leben! Nur zu wenig Munition :zorn:

  • Für was den Eu Beschluss lesen, wenn 4 Werkstätten + ÖMTC + ARBÖ + Polizei das selbe sagen ( sogar im Gesetzbuch nachgeschaut :pfeil: die Herrschaften ), denn ich wollte das auch nicht so recht glauben :zwinker:



    weil der EU beschluss, bzw die EU verordnung für KFZ - zulassung dafür gilt und nicht das landesrecht. deshalb darfst du hier auch mit ducatis in der gegend rum fahren, die OFFIZIELL 108 dBa standgeräusch haben, obwohl im gesetzt nur 85 dBa erlaubt sind. EU machts möglich!



    und der polizei glaub schon mal gar nicht. wenn sich einer nicht im zulassungsrecht auskennt, dann sinds meistens die herren bei der polizei :peace:





  • weil der EU beschluss, bzw die EU verordnung für KFZ - zulassung dafür
    gilt und nicht das landesrecht. deshalb darfst du hier auch mit ducatis
    in der gegend rum fahren, die OFFIZIELL 108 dBa standgeräusch haben,
    obwohl im gesetzt nur 85 dBa erlaubt sind. EU machts möglich!



    Ich glaub wir reden aneinander vorbei und meinen das selbe !!! :kapituliere:




    EDIT:


    und der polizei glaub schon mal gar nicht. wenn sich einer nicht im
    zulassungsrecht auskennt, dann sinds meistens die herren bei der polizei
    :peace:


    Das war einer von der Zulassung mit Pozilei. Denn meine Blinker sind z.BSP. vorne in den Handguards verbaut und hinten zu weit zusammen ( :pfeil: mit E Nummer ) :peace: :peace: :peace:

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  • Ja, aber deine blinker, mit E Nummer brauchen keine extra zetteln dabei.


    Und der letzte kiewara von der zulassung hat mein standgeräusch in DREI punkten falsch gemessen... Und auch sonst n bisschen blödsinn verzapft.


    Der öamtc wollte mir kein ersatzpickerl bei einem deutschen import ausstellen, weil laut ihrer info die deutsche tüv- bescheinigung in österreich angeblich nicht gültig ist. Intetessanter weisr schreibt der öamtc auf seiner eigenen homepage, dass die bescheinigung gültig ist... Das hat mich eine stunde streiterei gekostet. Die haben sogar die eigene rechtsabteilung angerufen. Da war nur niemand mehr da. Und bis der bereitschaftsanwalt verständigt war...


    So viel zum thema kompetenzen, intelligenz und wissen... :grins:


    Glaub nix, bis du es net irgendwo selbst gelesen hast, auf einer offiziellen website.